Von der Bauherrin, Lisa Büning, Birkenstraße 3, 49214 Bad Rothenfelde liegt uns ein Befreiungsantrag vor. Das Hotel auf dem Grundstück Birkenstraße 3 soll erweitert bzw. aufgestockt werden. Durch die Erweiterung bzw. Umbau sollen zusätzliche Zimmer mit 13 Betten geschaffen werden, das Hotel verfügt dann insgesamt über 101 Betten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Südlich der Schloenbachstraße“, 1. Änderung, sieht für dieses Grundstück eine zweigeschossig bzw. im westlichen hinteren Teilbereich eine dreigeschossige Bauweise vor.

 

Im vorderen zweigeschossigen Bereich ist eine Modernisierung und Erweiterung geplant, hier soll durch eine Aufstockung ein drittes Geschoss mit einem Flachdach entstehen. Die beiden vorhandenen äußeren Gebäudeteile mit dem Satteldach bleiben unverändert.

 

Um die geplanten Baumaßnahme durchführen zu können ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich:

 

  • Gemäß B-Plan ist im vorderen Bereich eine 2-Geschossigkeit festgesetzt, für die vorgesehene Planung ist eine 3-Geschossigkeit erforderlich.

 

Alle anderen Festsetzungen des B-Plans (u. a. Grundflächen- und Geschossflächenzahl) werden eingehalten. Der überarbeitete und ergänzte Stellplatznachweis ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Durch die beiden äußeren, höheren Satteldachgebäude fügt sich der dreigeschossige, mittlere, niedrigere Flachdachgebäudeteil städtebaulich gut ein.

 

Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück ist für diesen Befreiungsantrag eine Nachbarbeteiligung nicht erforderlich, weil nachbarliche Belange nicht berührt sind.

 

Grundsätzlich kann gem. §31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

 Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Südlich der Schloenbachstraße“, 1. Änderung, mit dem Ziel, auf dem Grundstück „Birkenstraße 3“ durch eine Aufstockung (in Teilbereichen) ein drittes Vollgeschoss zu errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauGB Bedingung erklärt.

 

Die anderen Festsetzungen, insbesondere die GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschoßflächenzahl) sind einzuhalten. Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden können.

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen):

 

 Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Südlich der Schloenbachstraße“, 1. Änderung, mit dem Ziel, auf dem Grundstück „Birkenstraße 3“ durch eine Aufstockung (in Teilbereichen) ein drittes Vollgeschoss zu errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauGB Bedingung erklärt.

 

Die anderen Festsetzungen, insbesondere die GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschoßflächenzahl) sind einzuhalten. Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden können.

 

 


Herr Beckmann erörtert das Bauvorhaben, durch das im mittleren Bereich des Gebäudes sanierungsbedürftige Einzelzimmer (Einhaltung von Brandschutz- und Hygienevorschriften) in Doppelzimmer verwandelt werden sollen. Geplant sei ein dreigeschossiger Gebäudeteil. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sei jedoch lediglich eine zweigeschossige Bauweise zulässig, so dass hier ein Befreiungsantrag gestellt worden ist. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes seien eingehalten. Insgesamt würden 13 neue Betten entstehen, für die das Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück 4 zusätzlich zu den bereits bestehenden 40 Stellplätzen fordere. Damit könne auch der Stellplatznachweis erfüllt werden. Auf Befragen ergänzt Herr Albrecht, dass die vier neuen Stellplätze im Bereich des Einganges zur Praxis Kittelmann neu angelegt werden sollen.

 

Ratsvorsitzender Tesch wundert sich, dass bei dem Bebauungsplan lediglich in dem betreffenden Bereich eine Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze festgesetzt worden ist. Alle anderen Flächen seien bereits dreigeschossig bebaubar.

 

Ratsherr Bunselmeyer bittet darum, das Bauvorhaben mit den Nachbarn abzustimmen. Das gegenüberliegende Gebäude sei wesentlich niedriger.

 

Bauamtsleiter Rolf berichtet von einem Telefonat mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück, wonach die Belange der Nachbarn nicht berührt seien. Es gebe keine direkt angrenzenden Nachbarn.

 

Frau Temme (Vorsitzende KVV) begrüßt die Investitionsabsicht, findet das Gebäude mit den neuen Planungen jedoch sehr komplex. Aufgrund der Stellplatzsituation findet sie die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der beantragten Befreiung schwierig. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt weichen Besucher des Hotels zum Parken in die Nebenstraßen aus.

 

Auch Ratsherr Beetz bestätigt, dass bereits jetzt Besucher des Hotels zum Parken in den Ahornweg ausweichen. Auch der Gehweg in der Birkenstraße werde teilweise durch parkende Pkw beeinträchtigt.

 

Vorsitzender Albers erinnert daran, dass die Prüfung des Stellplatznachweises im Zuständigkeitsbereich des Bauordnungsamtes des Landkreises Osnabrück liegt. Bei der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens prüfe die Gemeinde städtebauliche Belange.

 

Auch Ratsherr Striedelmeyer begrüßt die Erweiterungsabsicht, kritisiert aber die s. E. wenigen Stellplätze. Neben den Übernachtungsgästen gebe es auch noch Besucher anderer Veranstaltungen, die einen Parkplatz benötigen.

 

Ratsvorsitzender Tesch möchte auf den Kern der Entscheidung, die städtebauliche Zulässigkeit, zurückkommen. S. E. hätte man schon bei der Änderung des Bebauungsplanes für das Hotel Drei Birken in den 80er Jahren eine Dreigeschossigkeit für den betreffenden Gebäudeteil vorsehen können. Er würde dem Befreiungsantrag zustimmen und bittet die Familie Büning/Albrecht, den Vorhaben den Nachbarn vorzustellen, wenngleich eine Zustimmung aus Sicht des Bauordnungsamtes nicht einzuholen ist.

 

 

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