Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat sich für die (erstmalige) Erstellung eines Mietpreisspiegels für die Jahre 2019/2020 entschieden. Die Vorarbeiten wurden in Zusammenarbeit mit dem Verein „Haus und Grund Osnabrück e.V“ vorgenommen.

 

Der Mietpreisspiegel für die Gemeinde Bad Rothenfelde basiert auf einer Erhebung, die von der Gemeinde Bad Rothenfelde durchgeführt wurde sowie auf Daten der an der Herausgabe des Mietpreisspiegels Mitwirkenden.

 

Die im Mietpreisspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Wohnungen.

 

Herausgeber des Mietpreisspiegels ist die Gemeinde Bad Rothenfelde unter Mitwirkung

 

-  des „Mietervereins für Osnabrück und Umgebung e.V.“,

-  des Immobilienverbandes Deutschland e.V., IVD Nord-West“,

-  des „Haus und Grund Hilter/Dissen/Bad Rothenfelde e.V.“ und

-  des „Haus und Grund Osnabrück e.V.“.

 

Der Mietpreisspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Es greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Für möblierte Wohnungen ist der Mietpreisspiegel nicht anwendbar, ebenso nicht bei Kleinstwohnungen und Einfamilienhäusern.

 

Der Mietpreisspiegel ist alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die als Anlagen beigefügten Vorträge

 

- zur Entwicklung des Wohnungsmarktes in der Gemeinde Bad Rothenfelde von Herrn

   Haunschild (Fachdienst 6 Planen und Bauen beim Landkreis Osnabrück) in der nichtöffentlichen

   Ratssitzung am 11.01.2018 und

 

-  „Bezahlbares Wohnen im Landkreis Osnabrück“ von Frau Neumann (Wohnungsbaugesellschaft

   des Landkreises Osnabrück) in der Ratssitzung am 26.04.2018.

 

 verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Mietpreisspiegel der Gemeinde Bad Rothenfelde 2019/2020 wird in der beigefügten Fassung zustimmend zur Kenntnis genommen.


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Entwurf des Mietpreisspiegels der Gemeinde Bad Rothenfelde 2019/2020 wird in der beigefügten Fassung zustimmend zur Kenntnis genommen.


Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Biemann ausführlich das Verfahren zur Erarbeitung des Mietpreisspiegels vor.

 

Er erklärt, dass der vorliegende Entwurf den gesetzlichen Anforderungen für einen „einfachen Mietspiegel“ entspricht, nicht jedoch denen eines „qualifizierten Mietspiegels“, der auf wissenschaftlichen Grundsätzen basiert. Der einfache Mietspiegel sei ein geeignetes Instrument, um die Höhe von Mieterhöhungen zu regulieren. Bei bestehenden Verträgen oder auch bei Neuabschlüssen von Mietverhältnissen finde er allerdings keine Anwendung, so Herr Biemann.

 

Ratsherr Albers erkundigt sich, ob die Rücklaufquote als repräsentativ angesehen werden kann.

 

Zur Erfassung der Mieten seien über den Verein Haus und Grund Fragebögen an örtliche Vermieter versendet worden, berichtet Herr Biemann. Es habe eine Rücklaufquote von 8 bis 10 % gegeben, die im Vergleich zu anderen Kommunen üblich sei.

 

Bürgermeister Rehkämper berichtet von einem Schreiben des Mietervereins, das zu dem Entwurf des Mietspiegels einige kritische Anmerkungen enthalte. Hier sei noch ein persönliches Gespräch zu führen. Ggf. könnten Erkenntnisse daraus noch in den Mietspiegel einfließen.

 

Ratsherr Vater-Lippold erkundigt sich, ob es Informationen zu Mietpreisen von Häusern gibt. Er gibt zu bedenken, dass möglicherweise ein besserer Rücklauf von Fragebögen entstanden wäre, wenn die Vermieter persönlich angeschrieben worden wären.

 

Dazu führt Herr Biemann aus, dass die örtlichen Mitglieder des Vereins Haus und Grund Osnabrück e. V. persönlich angeschrieben worden sind. Gemeindeamtmann Twelkemeyer ergänzt, dass Vermieter allgemein auch über die gemeindliche Homepage sowie durch Veröffentlichungen in der Neuen Osnabrücker Zeitung und im Teuto-Express informiert worden sind und so Gelegenheit zur Teilnahme hatten.

 

Bürgermeister Rehkämper ergänzt, dass Mietpreise Häusern nicht explizit erhoben  worden sind, da deren Anzahl im Vergleich zu vermieteten Wohnungen eher untergeordnet ist.

 

Als Faustregel zur Vermietung von Häusern gelte ein Aufschlag in Höhe von 10 %, so Herr Biemann.

 

Ratsvorsitzender Tesch sieht in dem Mietspiegel eine Orientierungshilfe, aus der aber keine rechtlichen Ansprüche hergeleitet werden können. Dies wird von Herrn Biemann bestätigt. Gesetzlich sei festgelegt, dass eine Miete in einem Zeitraum von 3 Jahren maximal um 20 % erhöht werden kann. Bei Renovierungen können jährlich maximal 8 % der Renovierungskosten auf die Miete angerechnet werden. Die Mietpreisbremse finde in Bad Rothenfelde keine Anwendung.

 

Abschließend schlägt Vorsitzender Albers vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass dem Entwurf des Mietspiegels zugestimmt wird, da sich nach dem Gespräch mit dem Mieterverein noch Änderungen ergeben können. Diesem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder einstimmig an.