Sitzung: 05.02.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2019/325
Die Mittelinsel im Kreisverkehr
der Landesstraße 94, Niedersachsenring/Bahnhofstraße soll neu gestaltet werden.
Die Fa. Meyer zu Hörste hat sich bereit erklärt die Patenschaft für diesen
Kreisel zu übernehmen. Zwischenzeitlich hat die Fa. Meyer zu Hörste auch schon
die anliegende Gestaltungsskizze mit der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr abgestimmt.
Kurze Projektbeschreibung:
(Herr Lars Meyer zu Hörste wird
Planung in der Sitzung am 05.02.2019 vorstellen.)
- Auf der jetzigen Mittelinsel befinden
sich drei schöne und sichtlich gesunde Eichen, diese werden als
erhaltungswürdig angesehen und sind deshalb in den Entwurf mit einbezogen
worden.
- Des Weiteren befindet sich im Zentrum ein
Kunstwerk aus den Steinen der Bad Rothenfelder Gradierwerke. Inwieweit es
sinnvoll ist, dieses zu erhalten, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
abgeschätzt werden. Im beigefügtem Entwurf ist das Kunstwerk
berücksichtigt, wobei auch ein Abtragen möglich wäre und dieses Kunstwerk
durch ein anderes ersetzt werden könnte.
- Es ist vorgesehen, dem Kreisverkehr
zukünftig über jede Zufahrtsstraße ein eigenes Gesicht zu geben. Es sollen
vier Bereiche tropfenförmig als Hügel modelliert werden und mit
verschiedenen und möglichst blühenden Stauden bodendeckend bepflanzt
werden. Unterschiedliche Steine oder Findlinge sollen einen Blickfang
darstellen und den Höhenunterschied abfangen.
Die Fa. Meyer zu Hörste würde die
Umgestaltung vornehmen und sich verpflichten, für die Pflege und Unterhaltung
zu sorgen. Im Gegenzug möchten sie diesen Bereich für sich als Werbefläche
nutzen. Gem. Nutzungsvertrag Nr. 12 ist je Einfahrts-/Ausfahrtsarm ein Schild
in der Größe von DIN A 3 gestattet.
Es ist notwendig, dass zuerst ein
Vertrag zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
und der Gemeinde Bad Rothenfelde abgeschlossen wird. Der entsprechende
Nutzungsvertrag ist dieser Vorlage beigefügt. Anschließend kann die Gemeinde
Bad Rothenfelde einen Vertrag mit der Fa. Meyer zu Hörste vereinbaren und die
Rechte und Pflichten entsprechend weiter geben.
Die Arbeiten zur Umgestaltung der
Mittelinsel sollen nach Möglichkeit noch in diesem Frühjahr durchgeführt
werden.
Anlage:
Nutzungsvertrag mit
Gestaltungsskizze
Beschlussvorschlag:
1.
Die Mittelinsel im Kreisverkehr der
Landesstraße 94, Niedersachsenring/ Bahnhofstraße soll entsprechend der
Gestaltungsskizze der Fa. Meyer zu Hörste umgestaltet werden.
- Mit der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll der
beiliegende Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.
- Mit der Fa. Meyer zu
Hörste ist ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Dadurch
werden die Rechte und Pflichten (u. a. Unterhaltung und Pflege der
Mittelinsel) übernommen. Im Gegenzug kann die Fa. Meyer zu Hörste diesen
Bereich für sich als Werbefläche nutzten. Es ist je Einfahrts-/Ausfahrtsarm
ein Schild in der Größe von DIN A 3 gestattet.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
1.
Die Mittelinsel im Kreisverkehr der
Landesstraße 94, Niedersachsenring/ Bahnhofstraße soll entsprechend der
Gestaltungsskizze der Fa. Meyer zu Hörste umgestaltet werden.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr soll der beiliegende Nutzungsvertrag
abgeschlossen werden.
- Mit der Fa. Meyer zu Hörste ist ebenfalls
eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Dadurch werden die Rechte und
Pflichten (u. a. Unterhaltung und Pflege der Mittelinsel) übernommen. Im
Gegenzug kann die Fa. Meyer zu Hörste diesen Bereich für sich als
Werbefläche nutzten. Es ist je Einfahrts-/Ausfahrtsarm ein Schild in der
Größe von DIN A 3 gestattet.
Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Lars Meyer zu Hörste die geplante Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes L 94/Bahnhofstraße vor. Die drei bestehenden Eichen sollen erhalten bleiben. Dies gilt auch für das Kunstwerk aus Gradierwerkssteinen, das sich in der Mitte des Kreisels befindet, sofern dieses sich als erhaltenswert herausstellt. Jede Zufahrt wird unterschiedlich in tropfenförmigen Beeten modelliert. Die Bepflanzung erfolgt durch und auf Kosten der Firma Meyer zu Hörste, die im Gegenzug in dem Beet mit maximal vier Schildern in DIN-A 3-Größe werben darf. Für diese Maßnahme ist zunächst ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu schließen. Nachfolgend ist ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und Fa. Meyer zu Hörste erforderlich, in dem die Unterhaltungspflicht und die Verkehrssicherungspflicht auf Fa. Meyer zu Hörste übertragen wird. Die Abräumarbeiten für den Kreisel sollen bis Ende Februar 2019 erfolgt sein, während die Umgestaltungsarbeiten insgesamt in der zweiten Jahreshälfte 2019 fertiggestellt sein sollen.
Ratsherr Beetz kritisiert, dass bei der bisherigen Gestaltung keine Einsichtnahme in die gegenüberliegende Einmündung möglich ist. Herr Meyer zu Hörste beabsichtigt, diesen Bereich künftig übersichtlicher zu gestalten.
Ratsvorsitzender Tesch erkundigt, ob die Verkehrssicherungspflicht künftig bei der Gemeinde liegt. Dies wird von Bauoberamtsrat Rolf bejaht. Allerdings werde sie nachfolgend von der Gemeinde auf Firma Meyer zu Hörste übertragen. Kosten entstehen der Gemeinde in diesem Zusammenhang nicht.
Ratsherr Striedelmeyer möchte wissen, wie der Verkehr während der Bauarbeiten geregelt wird. Dieser Punkt stelle ein immenses Problem dar, so Herr Meyer zu Hörste. Für eine Sperrung sei eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Einzelheiten seien noch zu klären. Es werde versucht, nach Möglichkeit eine nicht so stark frequentierte Zeit zu nutzen, um in dem Kreisel eine Schneise einzurichten. In dieser Schneise können dann nachfolgend Geräte und Maschinen aufgestellt und betrieben werden, um Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs weitestgehend zu minimieren.