Sitzung: 14.02.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltung: 2
Vorlage: X/2019/329
Die Vorhabenträger haben das
Gewerbegrundstück „Westfalendamm 4“ im Jahre 2015 von der Gemeinde Bad
Rothenfelde erworben. Nach den Festsetzungen der rechtskräftigen 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 7 b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen
Bauvorschriften ist auf dem betreffenden Grundstück im Wesentlichen eine
zweigeschossige Bauweise mit einer Gebäudeoberkante i. H. v. 98 m über NHN
zulässig. Festgesetzt sind darüberhinaus Baugrenzen sowie örtliche
Bauvorschriften, z. B. über die Gestaltung der Fassade.
Bereits am 14.05.2014 hat der
Gemeinderat beschlossen, zu folgenden Abweichungen der v. g.
Bebauungsplanfestsetzungen auf Antrag des Vorhabenträgers das Einvernehmen zu
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen:
- Befreiung von der
Geschossigkeit (drei statt zwei Vollgeschosse)
- Befreiung von der
Beschränkung der Gesamthöhe => knapp 100 m über NHN anstatt 98 m über
NHN
- Befreiung von den
Gestaltungsfestsetzungen bezüglich der Fassadengestaltung (überwiegend
Holzfassade statt Sichtmauerwerk oder Putz mit max. 30 %-igem Holzanteil)
- Errichtung einer
Terrasse in der nichtüberbaubaren Fläche Richtung Niedersachsenring
(hierfür sind Abstimmungsgespräche mit der Landesstraßenbauverwaltung
erforderlich)
Nunmehr möchte der Vorhabenträger
darüber hinaus die zulässige Gesamthöhe auf 101,5 m über NHN erhöhen (3,5 m
höher als lt. Bebauungsplan zulässig und 1,5 m höher gegenüber der in 2014
beantragten Befreiung). Außerdem soll zusätzlich die nördliche Baugrenze durch
die Verkleidung des Wartungsganges geringfügig überschritten werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage.
Durch die neu geplanten
Abweichungen sind die städtebaulichen Planungsgrundsätze - insbesondere
hinsichtlich der zusätzlichen Gebäudehöhe in Bezug auf das bauliche Umfeld in
der Ortseingangssituation - berührt. Gemeinsam mit dem Vorhabenträger sollte
eine gebietsverträgliche Lösung gefunden werden, die auch die betrieblichen
Belange berücksichtigt.
Die Voraussetzungen für ein
beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
sind gegeben. Die Bauleitplanung entspricht den Festsetzungen des geltenden
Flächennutzungsplanes (39. Änderung), so dass dieser auch im Nachhinein nicht
zu berichtigen ist.
Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine
umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange sowie spätere öffentliche Auslegung) nicht verzichtet
werden.
Als nächste Verfahrensschritte sind Beratungen über den noch zu erarbeitenden Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 b „Östlich der Frankfurter Straße“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen. Gleichzeitig ist ein Städtebaulicher Vertrag zu erarbeiten, in dem die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger geregelt wird.
Beschlussvorschlag:
Zur städtebaulichen
Neuordnung des Grundstückes „Westfalendamm 4“ ist der Bebauungsplan Nr. 7 b
„Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Das Plangebiet
besteht aus dem Flurstück 36/26 der Flur 6, Gemarkung Bad Rothenfelde, und wird
im Osten vom Grundstück „Westfalendamm 6“ (Feuerwehrgerätehaus) im Süden von
einem an der Böschung der L 94 (Niedersachsenring) befindlichen
Regenrückhaltebecken, im Westen von einer gemeindlichen Grünfläche sowie im
Norden von der K 336 (Westfalendamm) begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus
dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.
Die Verfahrenskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Einzelheiten sind in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Es ergeht folgender
Beschluss (14
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen):
Zur städtebaulichen
Neuordnung des Grundstückes „Westfalendamm 4“ ist der Bebauungsplan Nr. 7 b
„Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Das Plangebiet
besteht aus dem Flurstück 36/26 der Flur 6, Gemarkung Bad Rothenfelde, und wird
im Osten vom Grundstück „Westfalendamm 6“ (Feuerwehrgerätehaus) im Süden von
einem an der Böschung der L 94 (Niedersachsenring) befindlichen
Regenrückhaltebecken, im Westen von einer gemeindlichen Grünfläche sowie im
Norden von der K 336 (Westfalendamm) begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus
dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.
Die Verfahrenskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Einzelheiten sind in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln.