Der Vorhabenträger hat das Grundstück „Ernst-August-Straße 17“ erworben
und beabsichtigt den Abriss des derzeit aufstehenden Gebäudes. An dessen
Stelle, voraussichtlich ausgeweitet auf westliche Grundstücksbereiche soll
neuer Wohnraum zur Eigennutzung entstehen. Angestrebt sind derzeit maximal fünf
Wohneinheiten für Familienangehörige, (Betreuungs-)Personal und eine
untergeordnete Büronutzung. Da sich das Grundstück im Bereich einer bebauten
Ortslage befindet, ist diese Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung und
Nachverdichtung städtebaulich sinnvoll.
Der westliche und südliche Bereich des Grundstückes „Ernst-August-Straße
17“ befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44
„Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ und ist dort mit Pflanzfestsetzungen
belegt. Der restliche (z. Zt. schon bebaute) Grundstücksteil befindet sich im
unverplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Um die zuvor beschriebene
Nachverdichtung vornehmen zu können, ist der Bebauungsplan Nr. 44 zum 2. Mal zu
ändern und um den derzeitigen „§ 34-er Bereich“ zu erweitern.
Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich
ist (artenschutzrechtliche Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen werden
trotzdem durch zwei Fachbüros erarbeitet) und eine Grundfläche von 20.000 m²
nicht erreicht werden kann, sollte das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet werden. Die
Bauleitplanung entspricht den Festsetzungen des geltenden
Flächennutzungsplanes, so dass dieser auch im Nachhinein nicht berichtigt
werden muss.
Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
44 „Münstersche Straße/ehemaligen Sägewerk“ samt Vorentwurfsbegründung ist
dieser Vorlage beigefügt.
Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine
umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nicht verzichtet werden.
Als nächste Verfahrensschritte sind die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Um auf dem
Grundstück „Ernst-August-Straße 17“ eine städtebaulich geordnete
Nachverdichtung mit einer villenartigen, durchgrünten Bebauung zu ermöglichen,
ist der Bebauungsplan Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit
örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und zu erweitern. Das Plangebiet
befindet sich zwischen der Ernst-August-Straße und der Straße „Altes Sägewerk“
und beinhaltet die Flurstücke 59/8 und 59/9 der Flur 7, Gemarkung Bad
Rothenfelde. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan, der Gegenstand
dieses Beschlusses ist.
Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44
„Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit örtlichen Bauvorschriften samt
Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser
Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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