Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Bushaltestelle „Bahnhofstraße ZOB“ bedarf eines barrierefreien Ausbaus bis zum 31.12.2021. Die Herstellung der Bushaltestellen (auch auf der nördlichen Straßenseite – Nähe Eisdiele) ist zunächst als eigenständige Baumaßnahme zu sehen. Der Neu- oder Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Mehrfachhaltestellen können im Rahmen der ÖPNV-Förderprogramme gefördert werden.

 

Es werden Kosten für Bauausgaben, Grunderwerbsausgaben und Planungskosten bezuschusst, die im direkten Bereich der Haltestellen anfallen. Grunderwerbsausgaben können bis zu der Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt.

 

Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung. Die Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.

 

Unabhängig von dieser Umbaumaßnahme der Bushaltestellen ist die Neu- bzw. Umgestaltung der Bahnhofstraße auf dem Streckenabschnitt zwischen „heristo-kreisel“ bis zur Einmündung Feldstraße (wünschenswert wäre die Neugestaltung bis zur Einmündung der Wiek-/Birkenstraße unter Einbeziehung der Kath. Kirche) zu sehen. Die Maßnahmendurchführung steht stets unter dem Finanzierungsvorbehalt. Zuschüsse aus dem ÖPNV-Förderprogramm stehen dafür nicht zur Verfügung. Ob Zuschüsse aus anderen Zuschusstöpfen akquiriert werden können, muss geprüft werden.

 

In jedem Fall muss sich eine (möglicherweise) vorgezogene Baumaßnahme der Bushaltestellen in eine spätere Straßenneugestaltung einfügen. Die Planungen sind entsprechend vorzunehmen.

 

Als zusätzliche Information dient das als Anlage beigefügte Gesprächsprotokoll vom 21.01.2019. Herr Janssen wird zu dieser Thematik in der Sitzung vortragen.  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bushaltestelle „ZOB/Bahnhofstraße ist bis zum 31.12.2021 beidseitig barrierefrei herzustellen.

 

  1. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro SHP-Ingenieure erarbeiteten Variante A (Bestandsorientierte Variante) unter Einbeziehung einer Mobilitätsstation östlich der Haltestelle.

 

  1. Im Bestandsgebäude ist eine öffentliche Toilettenanlage vorzusehen. Der Kioskbetrieb wird aufgegeben.

 

  1. Die Herstellung von Überquerungsstellen auf dem Streckenabschnitt „heristo-kreisel“ bis Einmündung Feldstraße erfolgt mit einem Materialwechsel (Pflasterung).

 

  1. Das Ing.-Büro SHP, Plaza de Rosalia 1, 30449 Hannover, erhält den Planungsauftrag zur Neugestaltung ZOB/Bahnhofstraße – Objektplanung Verkehrsplanung zum Angebotspreis von 25.275,71 € incl. Mehrwertsteuer.

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (7 Ja-Stimmen):

 

  1. Die Bushaltestelle „ZOB/Bahnhofstraße ist bis zum 31.12.2021 beidseitig barrierefrei herzustellen.

 

  1. Die Planung erfolgt auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro SHP-Ingenieure erarbeiteten Variante A (Bestandsorientierte Variante) unter Einbeziehung einer Mobilitätsstation östlich der Haltestelle.

 

  1. Im Bestandsgebäude ist eine öffentliche Toilettenanlage vorzusehen. Der Kioskbetrieb wird ggf. aufgegeben.

 

  1. Die Planung von Überquerungsstellen auf dem Streckenabschnitt „heristo-kreisel“ bis Einmündung Feldstraße erfolgt mit einem Materialwechsel (Pflasterung).

 

  1. Das Ing.-Büro SHP, Plaza de Rosalia 1, 30449 Hannover, erhält den Planungsauftrag zur Neugestaltung ZOB/Bahnhofstraße – Objektplanung Verkehrsplanung zum Angebotspreis von 25.275,71 € incl. Mehrwertsteuer.

 

 


Zu diesem Punkt hat vor Sitzungsbeginn unter Leitung des Vorsitzenden Albers ein Ortstermin stattgefunden, an dem die Herren Hummert, Janssen, Meyer zu Theenhausen, Striedelmeyer, Tesch, Vater-Lippold, Bürgermeister Rehkämper und Twelkemeyer sowie Frau Seydel teilgenommen haben.

 

Anhand der beigefügten Präsentation erörtert Herr Janssen ausführlich die Planungen. In einem Arbeitsgespräch mit Vertretern aus Rat und Verwaltung seien zwei Alternativen favorisiert worden. Diese beiden Alternativen seien nun als Varianten A und B verfeinert und mit der Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GbR (PlaNOS) sowie der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS), vertreten durch Herrn Hummert, abgestimmt worden.

 

Von dort sei bezüglich Variante A (bestandsorientierte Variante) gebeten worden, nach Möglichkeit auf der Nordseite der Bushaltestelle die bestehende Busspur zu erhalten. Dort stehen mehrmals täglich zwei Busse hintereinander, um den Fahrgästen ein Umsteigen zu ermöglichen. Würde die Busspur entfallen, so würden diese beiden Busse hintereinander für ca. 2 - 3 Minuten auf der Fahrbahn stehen und den Verkehrsfluss behindern. Im Bereich der südlichen Bushaltestelle bitten PlaNOS und VOS darum, drei unabhängig voneinander an- und abfahrbare Buchten zu schaffen. An dieser Stelle werden die Pausen- und Standzeiten der Busfahrerinnen und -fahrer wahrgenommen, so dass es zu einem längeren Verbleib von Bussen kommt. Außerdem hätten die Fahrerinnen und Fahrer so die Möglichkeit, die eigens dafür vorgesehene Toilette im schräg gegenüberliegenden Wohnhaus „Bahnhofstraße 25“ zu nutzen. Die gemeinsame Stellungnahme der PlaNOS und der VOS ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Wird diesen Vorschlägen nachgekommen, so ist ein Beginn der nördlichen Busspur ab Höhe der Feldstraße bis über die Kurze Straße hinaus unabdingbar, so Herr Janssen. Auch die Länge der südlichen Haltekanten verlängere sich durch die unabhängig zu nutzenden Buchten spürbar.

 

Zur Variante B „kleiner Busbahnhof“ bitten PlaNOS und VOS ebenfalls um unabhängig voneinander nutzbare Busbuchten. Dadurch müsse allerdings eine wesentlich größere Kurparkfläche in Anspruch genommen werden, so Herr Janssen.

 

Vorsitzender Albers bietet den Zuhörern eine Sitzungsunterbrechung an, um Fragen zu diesem Punkt stellen zu können. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Ratsherr Striedelmeyer spricht sich für eine Umsetzung der (bestandsorientierten) Variante A mit Erhalt der nördlichen Busspur für zwei Busse und Einrichtung von selbständig nutzbaren „Sägezähnen“ für drei Busse auf der Südseite aus.

 

Herr Mayer erkundigt sich, ob die Stellplätze, die auf Höhe der Kita St. Elisabeth auf der Bahnhofstraße markiert sind, bestehen bleiben sollen. Herr Janssen empfiehlt, diese zu entfernen. Nach heutigen Erkenntnissen werde empfohlen, die Hol- und Bringzonen für Kitas in einer Entfernung von ca. 100 m anzuordnen. Bürgermeister Rehkämper führt aus, dass die Markierung vor einigen Jahren nach einer Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Osnabrück angeordnet worden ist. Zuvor haben die Pkw teilweise auf dem Gehweg geparkt, was zu auch baulichen Schäden geführt habe. Bürgermeister Rehkämper stellt sich eine höhengleiche Fahrbahnerneuerung vor, nach der voraussichtlich die Stellplätze vor der Kita entfallen können.

 

Ratsvorsitzender Tesch möchte wissen, ob im Bereich der Bushaltestellen Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) erforderlich werden. Nach Auffassung von Herrn Janssen wäre zunächst festzulegen, ob die Bahnhofstraße später wie die Begegnungszone „Frankfurter Straße“ (ohne Zebrastreifen) oder wie die Salinenstraße (mit Zebrastreifen) ausgebaut werden soll. Eine Umgestaltung der Bahnhofstraße ist im Rahmen der Fördermittel für die Bushaltestelle nicht förderfähig, so Herr Janssen. Dies gelte auch für die geplanten öffentlichen Toiletten, ergänzt Bürgermeister Rehkämper. Eine begründete Querungshilfe könne hingegen möglicherweise förderfähig sein. Fördermittel für den Straßenausbau könnten evtl. aus ZILE-Mitteln akquiriert werden, ggf. könnte man auch Bauabschnitte bilden, so Bürgermeister Rehkämper.

 

Beig. Kebschull führt aus, dass die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Prinzip eher für die Variante B („Busbahnhof“) ist, da sich diese übersichtlicher gestalte und eine Straßenquerung für die Fußgänger nicht erforderlich sei. Aufgrund des Einwandes der PlaNOS und der VOS (drei unabhängige Wartezonen) werde jedoch ein zu großes Maß an Kurpark in Anspruch genommen. Bei Variante A („bestandsorientiert“) habe man später hingegen die Möglichkeit, eine Platzsituation zu schaffen, wenn der Ort später eine stärkere Verkehrsberuhigung erfahre und in diesem Zusammenhang der ÖPNV gestärkt werde.

 

Beig. Kebschull stellt fest, dass bei der Variante A aufgrund der beidseitig erforderlichen hohen Bordsteine ein sehr großer Teil der Bahnhofstraße nicht barrierefrei/-arm zu queren sei. Dies wird von Herrn Janssen bestätigt, der behindertengerechte Bordstein (Buskapstein) habe eine Höhe von 18 cm. Ggf. bestehe in einem Teilbereich die Möglichkeit, eine behindertengerechte Querungshilfe zu schaffen.

 

Des Weiteren erkundigt sich Beig. Kebschull für den Fall des Erhalts der Busspur nach deren Breite. Dazu führt Herr Janssen aus, dass die Breite beibehalten werde. Um die Wartezone im Bereich der nördlichen Haltestelle zu vergrößern, regt er an, eine Überdachung in dem Teilbereich des Gebäudes „Bahnhofstraße 27“ zu schaffen, der nicht mit Fenstern versehen ist. Dieser Wetterschutz sei voraussichtlich  förderfähig.

 

Ratsvorsitzender Tesch möchte wissen, ob die Umgestaltung der Bushaltestelle auf beiden Straßenseiten zeitgleich erfolgen soll. Dazu führt Herr Janssen aus, dass es sich dabei - auch bezüglich des Förderantrages - um eine Maßnahme handelt, die in einem zeitlichen Zusammenhang umgesetzt werden soll. Bürgermeister Rehkämper ergänzt, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis Ende 2012 eine behindertengerechte Umgestaltung nahezu aller Bushaltestellen erforderlich wird. Mit den Haltestellen „Erlenweg“, „Gesundheitstherme“ und demnächst „Münstersche Straße“ sei ein Anfang gemacht. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung (stärkste Frequenz) sollte die Umgestaltung des ZOB in jedem Fall beidseitig erfolgen.

 

Ratsherr Brinkmann möchte wissen, von welcher Stelle die drei unabhängigen Wartebuchten auf der Südseite gefordert worden sind. Frau Blum, Vertreterin der Fa. Hummert (Mitglied VOL), führt aus, dass die Länge der Busbucht an der Nordseite erforderlich wird, weil dort mehrmals täglich zwei Busse während einer Dauer von 2 - 3 Minuten hintereinander stehen, um Fahrgästen ein Umsteigen zu ermöglichen. Die Standzeiten auf der Südseite betragen hingegen bis zu 10 Minuten, weil dort die Bustouren starten bzw. enden. In dieser Zeit wird den Fahrerinnen und Fahrern auch Gelegenheit gegeben, die eigens dafür eingerichtete Toiletten in dem Gebäude „Bahnhofstraße 27“ zu nutzen. Frau Blum ergänzt, dass die VOL nicht nur aus der Firma Hummert, sondern auch aus dem Busunternehmen „Schrage“ und dem Weser-Ems-Bus besteht.

 

Ratsherr Brinkmann bittet um nachmalige Prüfung in Bezug auf die lange Barriere durch die Buskapsteine bei Variante A (bestandsorientiert). Herr Janssen stellt die Überlegung an, etwa mittig eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Deren Lage dafür wäre nach Auffassung von Ratsherrn Meyer zu Theenhausen auf Höhe der Kurzen Straße ideal. Evtl. könne man die südliche Bushaltestelle in diesem Zusammenhang weiter in Richtung heristo-Kreisel verschieben.

 

Ratsvorsitzender Tesch stellt fest, dass in der heutigen Sitzung lediglich ein Grundsatzbeschluss zu fassen ist. Eine Detailplanung folge. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses können die Fördermittel termingerecht beantragt werden. Umsetzung und Finanzierung für beide Straßenseiten sind in 2020 vorgesehen.

 

Vorsitzender Albers fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder die Variante A (bestandsorientiert) mit Querungshilfe favorisiert wird.

 

Ratsherr Striedelmeyer begrüßt die geplanten öffentlichen Toiletten. Ein abschließender Beschluss über die Schließung des Kiosk sollte s. E. noch nicht erfolgen. Die Anwesenden sind einverstanden, den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen.

 

Beig. Kebschull bittet, auch die Mobilitätsstation weiter im Detail zu planen und dabei auch z. B. Shuttle-Möglichkeiten, Car-Sharing und Ladestationen zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Brinkmann ist der Auffassung, dass aufgrund des heute lediglich zu treffenden Grundsatzbeschlusses die Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages der Verwaltung lediglich die Planung und nicht schon die Herstellung der Bushaltestelle und der Übergangsstellen beinhalten sollte. Dem schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Vorsitzender Albers verweist darauf, dass vorgesehen ist, die Angelegenheit abschließend dem Gemeinderat (und nicht dem Verwaltungsausschuss) zur Entscheidung vorzulegen. Dies wird von der Verwaltung berücksichtigt.