Sitzung: 04.04.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2019/339
Die Bushaltestelle
„Bahnhofstraße ZOB“ bedarf eines barrierefreien Ausbaus bis zum 31.12.2021. Die
Herstellung der Bushaltestellen (auch auf der nördlichen Straßenseite – Nähe
Eisdiele) ist zunächst als eigenständige Baumaßnahme zu sehen. Der Neu- oder
Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Mehrfachhaltestellen können
im Rahmen der ÖPNV-Förderprogramme gefördert werden.
Es werden Kosten
für Bauausgaben, Grunderwerbsausgaben und Planungskosten bezuschusst, die im direkten
Bereich der Haltestellen anfallen. Grunderwerbsausgaben können bis zu der
Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig
anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10 % der
zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt.
Die Förderquote
beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.
Die Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im
Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.
Unabhängig von dieser Umbaumaßnahme der Bushaltestellen ist
die Neu- bzw. Umgestaltung der Bahnhofstraße auf dem Streckenabschnitt zwischen
„heristo-kreisel“ bis zur Einmündung Feldstraße (wünschenswert wäre die
Neugestaltung bis zur Einmündung der Wiek-/Birkenstraße unter Einbeziehung der
Kath. Kirche) zu sehen. Die Maßnahmendurchführung steht stets unter dem
Finanzierungsvorbehalt. Zuschüsse aus dem ÖPNV-Förderprogramm stehen dafür
nicht zur Verfügung. Ob Zuschüsse aus anderen Zuschusstöpfen akquiriert werden
können, muss geprüft werden.
In jedem Fall muss sich eine (möglicherweise) vorgezogene Baumaßnahme der Bushaltestellen in eine spätere Straßenneugestaltung einfügen. Die Planungen sind entsprechend vorzunehmen.
Als zusätzliche Information dient das als Anlage beigefügte Gesprächsprotokoll vom 21.01.2019. Herr Janssen wird zu dieser Thematik in der Sitzung vortragen.
Beschlussvorschlag:
- Die Bushaltestelle „ZOB/Bahnhofstraße ist bis zum 31.12.2021
beidseitig barrierefrei herzustellen.
- Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro
SHP-Ingenieure erarbeiteten Variante A (Bestandsorientierte Variante)
unter Einbeziehung einer Mobilitätsstation östlich der Haltestelle.
- Im Bestandsgebäude ist eine öffentliche Toilettenanlage vorzusehen.
Der Kioskbetrieb wird aufgegeben.
- Die Herstellung von Überquerungsstellen auf dem Streckenabschnitt
„heristo-kreisel“ bis Einmündung Feldstraße erfolgt mit einem
Materialwechsel (Pflasterung).
- Das Ing.-Büro SHP, Plaza de Rosalia 1,
30449 Hannover, erhält den Planungsauftrag zur Neugestaltung
ZOB/Bahnhofstraße – Objektplanung Verkehrsplanung zum Angebotspreis
von 25.275,71 € incl. Mehrwertsteuer.