Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 11.03.2019 hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, in dem die Verwaltung beauftragt wird, dem Gemeinderat aufzuzeigen, welche Ansätze es für eine Gemeinde wie Bad Rothenfelde gibt, um konkret zur Schaffung „bezahlbaren“ Wohnraums beizutragen.

 

Es wird vorgeschlagen, der SPD-Fraktion Gelegenheit zu geben, den Antragsinhalt in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 04.06.2019 näher zu erläutern und daraufhin in den zuständigen Ratsgremien darüber zu entscheiden, ob dem Antrag gefolgt wird.


Beschlussvorschlag:

 

Keiner - nach näherer Erörterung durch die SPD-Fraktion entscheidet der Rat darüber, ob dem in der Anlage beigefügten Antrag vom 11.03.2019 gefolgt wird.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

Der Rat möge dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2019 folgen.


Ratsherr Bunselmeyer verliest den der Niederschrift beigefügten Antrag der SPD-Fraktion und dessen Begründung. Erst gestern sei in den öffentlichen Medien die Nachricht verbreitet worden, dass die private Verschuldung aufgrund von Mietschulden ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht habe. In der Stadt Osnabrück habe ein Bürgerentscheid mit sehr eindeutiger Mehrheit ergeben, dass dort eine kommunale Wohnungsbaugenossenschaft gegründet werden soll.

 

Bürgermeister Rehkämper bittet den Fachausschuss um ein Votum, ob dem Antrag der SPD mit den darin enthaltenen Aufträgen an die Verwaltung entsprochen werden soll. Er verweist darauf, dass seitens des Landkreises Osnabrück Mittel für bezahlbaren bzw. sozialen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden und sieht insoweit auch das Land Niedersachsen in der Pflicht. Für das Gebiet der Gemeinde Bad Rothenfelde sollte nach Meinung von Bürgermeister Rehkämper zunächst auch unter Berücksichtigung des neu erstellen Mietpreisspiegels eine Bedarfsermittlung erfolgen.

 

Ratsvorsitzender Tesch  berichtet, dass die Aufgabe der Wohnungsbauförderung seit 2006 Ländersache ist. In Deutschland bestehe allgemein eine Wohnungsnot, derzufolge Prognosen deutschlandweit einen Bedarf am Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr ermittelt haben. Dieser Bedarf betreffe allerdings sicherlich in erster Linie Ballungszentren. Für Bad Rothenfelde sei differenziert der Bedarf zu ermitteln. In der Wohnraumförderung sieht er das Land und den Landkreis in der Verantwortung, nicht die Gemeinde. Als Fazit regt er an, den Antrag der SPD-Fraktion aufzugreifen.

 

Ratsherr Beetz ist der Auffassung, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraums einschließlich der ortsbezogenen Bedarfsermittlung erfassen soll.

 

Bürgermeister Rehkämper stellt fest, dass nach dem Mietpreisspiegel in Bad Rothenfelde nicht zwangsläufig ein Bedarf an neu bereitzustellendem, bezahlbaren oder sozialem Wohnungsbau besteht. Steuerungsmöglichkeiten könnten sich beispielsweise auch im Rahmen der Bauleitplanung oder durch Bereitstellung von Fördermitteln ergeben.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen empfindet den Antragsinhalt des Antrages „Wohnraumförderung“ der FDP/Striedelmeyer/Dreyer Fraktion als ähnlich und bittet die Verwaltung, gemeinsam mit dem hier zur Diskussion stehenden SPD-Antrag Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Vorsitzender Albers spricht sich dafür aus, vor allem die Möglichkeit öffentlich-rechtlicher Steuerungsmittel im Rahmen von Bauleitverfahren zu prüfen und darüber die Sicherung mietpreisgebundenen Wohnraumes zu schaffen.