Nachtrag  zum Städtebaulichen Vertrag

 

Zwischen den Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH und Co. KG und der Gemeinde wurde am 28.01./06.03.2015 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der wesentliche Vertragsinhalt besteht aus der Verpflichtung der Schüchtermannklinik, die Kosten für die Bauleitplanung und die erforderlich werdenden Gutachten für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ zu übernehmen. Der Entwurf dieses Vertrages ist den Ratsmitgliedern mit Beschlussvorlage Nr. 2015/008 vom 28.01.2015 zugegangen.

 

In der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 (Niederschrift Nr. 138/TOP 4) wurde beschlossen, die zur Zeit im Bereich zwischen der Antoinette-Schiller-Krippe und dem Klinikgebäude (Zufahrt Wirtschaftshof) bestehende Hecke nicht zum Bestand festzusetzen, damit ein künftiger – momentan noch nicht konkret geplanter – Neubau sich zur Ulmenallee öffnen und präsentieren kann. Stattdessen soll in einem Nachtrag zum v. g. Städtebaulichen Vertrag geregelt werden, dass nicht befestigte Vorgärten einzugrünen sind. Des Weiteren soll in diesem Vertrag vereinbart werden, in welcher Form die Hecke nach einer möglichen Entfernung ersetzt werden kann.

 

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Entwurf des Nachtrages zum bereits bestehenden Städtebaulichen Vertrag.

 

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 

Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 15 „Auf der Stöwwe/Kur- und Sportgelände“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum 4. Mal zu ändern, wurde am 11.12.2014 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. 116, TOP 6).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ hat am 17.03.2015 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits Ende März übersandt.

 

Zeitlich parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 25.06.2015 ein Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. 138/2015, TOP 4). Im Wesentlichen ist dabei als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsschritte beschlossen worden, im Bereich der Osnabrücker Straße auf die zunächst vorgesehene geschlossene Bauweise zu verzichten und stattdessen eine offene Bauweise festzusetzen. Im südlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist beschlossen worden, auf die zunächst vorgesehene abweichende Bauweise zu verzichten und stattdessen ebenfalls eine offene Bauweise festzusetzen. Außerdem soll auf das ursprünglich geplante vierte Vollgeschoss verzichtet werden. Die nun noch zulässigen dreigeschossigen Gebäude dürfen statt ursprünglich geplant 117 m über NHN noch eine Höhe zwischen 112 und 114 m über NHN (dem Straßengefälle angepasst) haben. 

 

Der entsprechend angepasste Entwurf der v. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 06.07.2015 bis zum 10.08.2015 öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden anschließend gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.

 

Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann ein Bebauungsplan, der von Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Im geltenden Flächennutzungsplan ist ein Teil des geplanten „Sondergebietes Klinik“ als Mischgebiet  (Bereich Osnabrücker Straße) bzw. als Wohngebiet (Bereich Ulmenallee: Bürogebäude, Antoinette-Schiller-Krippe sowie Wohnanlage) dargestellt. Diese Darstellungen sind zu berichtigen und als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinik“ an die Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ anzupassen. Ferner ist der geplante Klinikpark als private Grünanlage darzustellen. 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der in der Anlage befindliche Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 28.01./06.03.2015 wird beschlossen.

 

b)      Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.


           Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

           Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker            

           Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwick-

           lung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige       

           Begründung wird gebilligt.

           Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 


Es ergehen folgende Beschlüsse

 

Zu a) Mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen):

 

a)      Der in der Anlage befindliche Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 28.01./06.03.2015 wird beschlossen.

 

Zu b) (einstimmig):

 

b)      Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.


           Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

           Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker            

           Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenent-  

           wicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die

           dazugehörige Begründung wird gebilligt.

           Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 


Frau Seydel gibt zu den Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 15 Hintergrundinformationen über das Verfahren.