Nach der Erarbeitung der Kalkulation für das kommende Jahr hat die Firma Schneider & Zajontz die Unterlagen zur Prüfung erhalten und diese wurden von ihr als ordnungsgemäß bestätigt.

 

Die Gebühr erhöht sich von 0,44 € je m² auf 0,49 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend lautet die Berechnungseinheit 24,50 € (vorher 22,00 €).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr erhöht sich auf 0,49 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 24,50 €.

 


Beschlussvorschlag (einstimmig):

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung wird beschlossen. Die Gebühr erhöht sich auf 0,49 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen, beläuft sich die Gebühr auf 24,50 €.

 


Herr Sert berichtet, dass im Bereich Niederschlagswasser keine Gebührenausgleichsrücklage vorhanden sei. Daher ist eine Erhöhung von 0,05 € auf 0,49 €/m² bebauter und befestigter Fläche notwendig. Auf die Berechnungseinheit von 50 m² steigt der Preis um 2,50 € auf 24,50 €.

 

Die Maßnahme Entschlammung Kahnteich ist hier noch nicht berücksichtigt. Sie ist in den mittelfristigen Finanzplanungsjahren 2022-2024 vorgesehen. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Ausführungsvariante um die 500.000 bis 600.000 €. Eine (Teil-)Zuordnung (Verursacherprinzip) zum Abwasserbeseitigungsbetrieb ist möglich. Da es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt, ist die Kostendeckung in voller Höhe über die Gebühr darzustellen.

 

Herr Brinkmann bittet darum, in der weiteren Diskussion zu diesem Thema auch Alternativen zu prüfen.

 

Nach Klärung einiger weiterer Fragen ergeht folgender


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0