Seitens der Bauherren liegt ein Bauantrag „Sanierung und Umbau an das Baudenkmal Westfälischer Hof, Umnutzung von Hotelbetrieb zu einem Pflegedienst und Wohnungen“ vor. Außerdem soll im Innenhof zum Kino ein Anbau mit 2 Vollgeschossen und ein Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenen Einstellplätze werden am westlichen Grundstücksbereich (ehem. Schlecker) neu angelegt.

 

Die Flachdachbauten zur Münsterschen Straße, einschließlich des ehem. Schleckergebäudes werden komplett abgerissen. Hier soll später (2. Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen.

 

Der geplante Anbau muss sich natürlich an die Bestandshöhen des Westfälischen Hof orientieren (Raumhöhen ca. 2,95 - 3,41 m).

 

Die im B-Plan Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ festgesetzten Traufhöhen von 6,50 m und Firsthöhen von 11,00 m können deshalb nicht eingehalten werden. Diese Höhen sollen jeweils um 1,40 m überschritten werden.

 

Um das geplante Dachgeschoss besser nutzen zu können ist hier ein Mansarddach geplant. Gemäß B-Plan sind in diesem Bereich Dächer mit einer Dachneigung von > 30 Grad vorgesehen. Für die geänderte Dachform ist ebenfalls eine Befreiung notwendig.

 

Die weiteren Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten.

 

Seitens der Landkreises Osnabrück wurde mitgeteilt, dass die Themen Denkmalschutz und Brandschutz abschließend geklärt sind.

 

Da die Nachbargebäude, sowohl der Westfälische Hof als auch das Gebäude

„Am Kurpark 3“ (Altes Rathaus), Gebäudehöhe von bis zu 14,50 m aufweisen, würde sich der geplante Anbau immer noch unterordnen.

 

Es wird vorgeschlagen den beantragten Befreiungen zuzustimmen.

 

Grundsätzlich kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“, auf dem Grundstück „Am Kurpark 1“, mit dem Ziel:  

    

    Das Baudenkmal „Westfälischer Hof“ zu sanieren und umzubauen. Außerdem soll ein

    Anbau errichtet werden. Die Nutzung soll von Hotelbetrieb auf einen Pflegedienst und

    Wohnungen geändert werden.

 

Hierfür wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.

 

Es handelt sich um folgende Befreiungen (siehe auch Anlagen):

 

    Die im Bebauungsplan Nr. 53 festgesetzten Trauf- und Firsthöhen sollen um jeweils 1,40 m

    überschritten werden.

 

    Das Dachgeschoss ist mit einem Mansarddach vorgesehen.

 

 

 


 

 


Herr Reich stellt die geplante Baumaßnahme anhand einer Präsentation (schon der Beschlussvorlage beigefügt) vor. Der Westfälische Hof soll saniert und umgenutzt werden. Im Innenhof zum Kino soll ein Anbau mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenden Einstellplätze sollen am westlichen Grundstücksbereich (ehemals Schlecker) neu angelegt werden.

 

Die Flachdachbauten zur Münsterschen Straße einschließlich des ehemaligen Schlecker-Gebäudes sollen komplett abgerissen werden. Hier soll später (2. Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen. Ein Konzept gibt es hierfür noch nicht.

Die jetzige Planung ist schon bezüglich Denkmalschutz und Brandschutz mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt worden. Der Anbau muss sich an den Bestandshöhen des Westfälischen Hofs orientieren, deshalb ergeben sich die Überschreitungen bezüglich der Höhe.

 

Für den Westfälischen Hof ist eine Umnutzung vom Hotelberieb zu einer Pflegeeinrichtung und vier Eigentumswohnungen geplant. Für die Pflegeeinrichtung konnte glücklicherweise schon ein Ankermieter gefunden werden.

 

Ratsherr Striedelmeyer ist mit der Ansicht einverstanden, er möchte wissen ob die Barrierefreiheit für das gesamte Gebäude gegeben ist. Herr Reich berichtet, dass alle Ebenen bis hin zu den Wohnungen im Dachgeschoss über Treppen, aber auch über Aufzüge erreichbar sind.

 

Für Ratsvorsitzenden Tesch ergeben sich noch Fragen bezüglich des Konzeptes der Pflegeeinrichtung. Dazu teilt Herr Reich mit, dass 16 Bewohnerzimmer vorgesehen sind, hieraus können sich mehrere Wohngruppen bilden.

 

Vorsitzender Albers ist mit den beantragten Befreiungen bezüglich des Anbaus einverstanden und signalisiert Zustimmung.

 

Bürgermeister Rehkämper erläutert erneut den heutigen Befreiungsantrag. Er begrüßt genauso wie Ratsherr Beetz, dass in diesem Bereich wieder Leben entsteht.

 

Ratsherr Bunselmeyer mahnt den Baubeginn an, in der Vergangenheit sind diesbezüglich immer wieder Ankündigungen gemacht worden, die dann aber nicht eingehalten worden sind. Herr Reich führt dazu aus, dass durch die Verträge mit dem jetzigen Mieter auch eine zeitliche Bauverpflichtung entsteht. Es ist vorgesehen, mit dem Bau im nächsten Sommer zu beginnen.

 

Bürgermeister Rehkämper spricht die bisher schon erteilten Befreiungen an. Im Bereich der geplanten Bebauung an der Münsterschen Straße sind schon mehrere Befreiungen erteilt worden.

 

Anmerkung:

Befreiungen sind immer projektbezogen, d. h. da sich die Planung für die Bebauung im Bereich der Münsterschen Straße ändert, sind die bisher erteilten Befreiungen hinfällig.

 

Ratsherr Beetz beantragt, die Entscheidung zu vertagen. Ratsvorsitzender Tesch schließt sich dem an, er möchte das genaue Geschäftsmodell der Pflegeeinrichtung kennenlernen. Diese Vorstellung könnte bei der nächsten Ratssitzung erfolgen.

 

Vorsitzender Albers weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, zwischen dem eigentlichen Befreiungsantrag und den anderen Fragestellungen zu unterscheiden. Er macht den Vorschlag, im Moment keine Beschlussempfehlung herbeizuführen, sondern die gesamte Baumaßnahme und das Nutzungskonzept des Ankermieters in der nächsten öffentlichen Ratssitzung am 11.03.2021 vorstellen zu lassen. Dort könne dann auch abschließend über den Befreiungsantrag entschieden werden.

 

Die Bauherren und die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden. Herr Beetz nimmt daraufhin seinen Antrag auf Vertagung zurück.