Sitzung: 23.02.2021 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: X/2021/558
Seitens der
Bauherren liegt ein Bauantrag „Sanierung und Umbau an das Baudenkmal
Westfälischer Hof, Umnutzung von Hotelbetrieb zu einem Pflegedienst und
Wohnungen“ vor. Außerdem soll im Innenhof zum Kino ein Anbau mit 2
Vollgeschossen und ein Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenen
Einstellplätze werden am westlichen Grundstücksbereich (ehem. Schlecker) neu
angelegt.
Die
Flachdachbauten zur Münsterschen Straße, einschließlich des ehem.
Schleckergebäudes werden komplett abgerissen. Hier soll später (2.
Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen.
Der
geplante Anbau muss sich natürlich an die Bestandshöhen des Westfälischen Hof
orientieren (Raumhöhen ca. 2,95 - 3,41 m).
Die im
B-Plan Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ festgesetzten Traufhöhen von 6,50 m und
Firsthöhen von 11,00 m können deshalb nicht eingehalten werden. Diese Höhen
sollen jeweils um 1,40 m überschritten werden.
Um das
geplante Dachgeschoss besser nutzen zu können ist hier ein Mansarddach geplant.
Gemäß B-Plan sind in diesem Bereich Dächer mit einer Dachneigung von > 30
Grad vorgesehen. Für die geänderte Dachform ist ebenfalls eine Befreiung
notwendig.
Die
weiteren Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten.
Seitens der
Landkreises Osnabrück wurde mitgeteilt, dass die Themen Denkmalschutz und
Brandschutz abschließend geklärt sind.
Da die
Nachbargebäude, sowohl der Westfälische Hof als auch das Gebäude
„Am Kurpark
3“ (Altes Rathaus), Gebäudehöhe von bis zu 14,50 m aufweisen, würde sich der
geplante Anbau immer noch unterordnen.
Es wird
vorgeschlagen den beantragten Befreiungen zuzustimmen.
Grundsätzlich
kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann
befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung
nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 „Westliches
Kurzentrum“, auf dem Grundstück „Am Kurpark 1“, mit dem Ziel:
Das Baudenkmal „Westfälischer Hof“ zu
sanieren und umzubauen. Außerdem soll ein
Anbau errichtet werden. Die Nutzung soll
von Hotelbetrieb auf einen Pflegedienst und
Wohnungen geändert werden.
Hierfür wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um
folgende Befreiungen (siehe auch Anlagen):
Die im Bebauungsplan Nr. 53 festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen sollen um jeweils 1,40 m
überschritten werden.
Das Dachgeschoss ist mit einem Mansarddach
vorgesehen.
Herr Reich stellt die geplante Baumaßnahme anhand einer
Präsentation (schon der Beschlussvorlage beigefügt) vor. Der Westfälische Hof
soll saniert und umgenutzt werden. Im Innenhof zum Kino soll ein Anbau mit zwei
Vollgeschossen und einem Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenden
Einstellplätze sollen am westlichen Grundstücksbereich (ehemals Schlecker) neu
angelegt werden.
Die Flachdachbauten zur Münsterschen Straße einschließlich des
ehemaligen Schlecker-Gebäudes sollen komplett abgerissen werden. Hier soll
später (2. Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen. Ein Konzept
gibt es hierfür noch nicht.
Die jetzige Planung ist schon bezüglich Denkmalschutz und Brandschutz
mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt worden. Der Anbau muss sich an den
Bestandshöhen des Westfälischen Hofs orientieren, deshalb ergeben sich die
Überschreitungen bezüglich der Höhe.
Für den Westfälischen Hof ist eine Umnutzung vom Hotelberieb zu einer
Pflegeeinrichtung und vier Eigentumswohnungen geplant. Für die
Pflegeeinrichtung konnte glücklicherweise schon ein Ankermieter gefunden
werden.
Ratsherr Striedelmeyer ist mit der Ansicht einverstanden, er möchte
wissen ob die Barrierefreiheit für das gesamte Gebäude gegeben ist. Herr Reich berichtet, dass alle Ebenen
bis hin zu den Wohnungen im Dachgeschoss über Treppen, aber auch über Aufzüge
erreichbar sind.
Für Ratsvorsitzenden Tesch ergeben
sich noch Fragen bezüglich des Konzeptes der Pflegeeinrichtung. Dazu teilt Herr Reich mit, dass 16 Bewohnerzimmer
vorgesehen sind, hieraus können sich mehrere Wohngruppen bilden.
Vorsitzender Albers ist mit den beantragten Befreiungen
bezüglich des Anbaus einverstanden und signalisiert Zustimmung.
Bürgermeister Rehkämper erläutert erneut den heutigen
Befreiungsantrag. Er begrüßt genauso wie Ratsherr
Beetz, dass in diesem Bereich wieder Leben entsteht.
Ratsherr Bunselmeyer mahnt den Baubeginn an, in der Vergangenheit
sind diesbezüglich immer wieder Ankündigungen gemacht worden, die dann aber
nicht eingehalten worden sind. Herr Reich führt dazu aus, dass durch die
Verträge mit dem jetzigen Mieter auch eine zeitliche Bauverpflichtung entsteht.
Es ist vorgesehen, mit dem Bau im nächsten Sommer zu beginnen.
Bürgermeister Rehkämper spricht die bisher schon erteilten
Befreiungen an. Im Bereich der geplanten Bebauung an der Münsterschen Straße
sind schon mehrere Befreiungen erteilt worden.
Anmerkung:
Befreiungen sind immer
projektbezogen, d. h. da sich die Planung für die Bebauung im Bereich der
Münsterschen Straße ändert, sind die bisher erteilten Befreiungen hinfällig.
Ratsherr Beetz beantragt, die Entscheidung zu vertagen. Ratsvorsitzender Tesch schließt sich
dem an, er möchte das genaue Geschäftsmodell der Pflegeeinrichtung
kennenlernen. Diese Vorstellung könnte bei der nächsten Ratssitzung erfolgen.
Vorsitzender Albers weist noch einmal ausdrücklich darauf hin,
zwischen dem eigentlichen Befreiungsantrag und den anderen Fragestellungen zu
unterscheiden. Er macht den Vorschlag, im Moment keine Beschlussempfehlung
herbeizuführen, sondern die gesamte Baumaßnahme und das Nutzungskonzept des
Ankermieters in der nächsten öffentlichen Ratssitzung am 11.03.2021 vorstellen
zu lassen. Dort könne dann auch abschließend über den Befreiungsantrag
entschieden werden.
Die Bauherren und die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden. Herr Beetz nimmt daraufhin seinen Antrag auf Vertagung zurück.