Sitzung: 11.03.2021 Rat
Vorlage: X/2021/558
Seitens der
Bauherren liegt ein Bauantrag „Sanierung und Umbau an das Baudenkmal
Westfälischer Hof, Umnutzung von Hotelbetrieb zu einem Pflegedienst und
Wohnungen“ vor. Außerdem soll im Innenhof zum Kino ein Anbau mit 2
Vollgeschossen und ein Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenen
Einstellplätze werden am westlichen Grundstücksbereich (ehem. Schlecker) neu
angelegt.
Die
Flachdachbauten zur Münsterschen Straße, einschließlich des ehem.
Schleckergebäudes werden komplett abgerissen. Hier soll später (2.
Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen.
Der
geplante Anbau muss sich natürlich an die Bestandshöhen des Westfälischen Hof
orientieren (Raumhöhen ca. 2,95 - 3,41 m).
Die im
B-Plan Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ festgesetzten Traufhöhen von 6,50 m und
Firsthöhen von 11,00 m können deshalb nicht eingehalten werden. Diese Höhen
sollen jeweils um 1,40 m überschritten werden.
Um das
geplante Dachgeschoss besser nutzen zu können ist hier ein Mansarddach geplant.
Gemäß B-Plan sind in diesem Bereich Dächer mit einer Dachneigung von > 30
Grad vorgesehen. Für die geänderte Dachform ist ebenfalls eine Befreiung
notwendig.
Die
weiteren Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten.
Seitens der
Landkreises Osnabrück wurde mitgeteilt, dass die Themen Denkmalschutz und
Brandschutz abschließend geklärt sind.
Da die
Nachbargebäude, sowohl der Westfälische Hof als auch das Gebäude
„Am Kurpark
3“ (Altes Rathaus), Gebäudehöhe von bis zu 14,50 m aufweisen, würde sich der
geplante Anbau immer noch unterordnen.
Es wird
vorgeschlagen den beantragten Befreiungen zuzustimmen.
Grundsätzlich
kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann
befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung
nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 „Westliches
Kurzentrum“, auf dem Grundstück „Am Kurpark 1“, mit dem Ziel:
Das Baudenkmal „Westfälischer Hof“ zu
sanieren und umzubauen. Außerdem soll ein
Anbau errichtet werden. Die Nutzung soll
von Hotelbetrieb auf einen Pflegedienst und
Wohnungen geändert werden.
Hierfür wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um
folgende Befreiungen (siehe auch Anlagen):
Die im Bebauungsplan Nr. 53 festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen sollen um jeweils 1,40 m
überschritten werden.
Das Dachgeschoss ist mit einem Mansarddach
vorgesehen.
Beschluss:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“, auf dem Grundstück „Am Kurpark 1“, mit dem Ziel:
Das Baudenkmal „Westfälischer Hof“ zu sanieren und umzubauen. Außerdem soll ein
Anbau errichtet werden. Die Nutzung soll von Hotelbetrieb auf einen Pflegedienst und
Wohnungen geändert werden.
Hierfür wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende Befreiungen (siehe auch Anlagen):
Die im Bebauungsplan Nr. 53 festgesetzten Trauf- und Firsthöhen sollen um jeweils 1,40 m
überschritten werden.
Das Dachgeschoss ist mit einem Mansarddach vorgesehen.
Herr Architekt Reich stellt anhand einer Präsentation die Ausführungen zur Sanierung und den Umbau näher vor. Diese Power-Point-Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Bauausschussvorsitzender Albers erläutert nochmals die Vorgehensweise zu den beiden Befreiungsanträgen. Die Befürwortungstatbestände zielen ausschließlich auf den Neubau. Die tiefergehende Diskussion beziehe sich um das Gebäude beziehe sich vielmehr auf das zukünftig vorgesehene Nutzungskonzept.
Im weiteren Verlauf stellen Frau Knaup und Frau Weste das Nutzungskonzept von Vita Bonitas vor. Dieses Konzept wird ebenfalls dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die stellvertretende Ratsvorsitzende Temme bedankt sich für die Vorträge. Sie selber habe jetzt schon mit Sehnsucht auf die Umgestaltung und Sanierung des Westfälischen Hofes gewartet.
Ratsherr Kuchenbecker freut sich sehr, dass es nun an dieser Stelle weitergeht und dass das Gebäude mit der Sanierung / dem Umbau gerettet werden könne. Seine Anfrage zur Nachbarschaftsbeteiligung konnte bejaht werden. Ratsherr Dreyer verweist unterdessen auf den Masterplan 2030 (Seite 46), wonach keine weiteren Seniorenheime mehr im Zentrum gebaut werden sollten. Bürgermeister Rehkämper sieht unterdessen keinen Widerspruch zum Masterplan. Lt. den vorgenannten Ausführungen der Vertreterinnen von Vita Bonitas handele es sich nicht ausschließlich um eine Senioreneinrichtung. Auch jüngere Menschen mit Handicap können in die dortigen Unterkünfte einziehen, so dass es hier durchaus eine Durchmischung von Personen unterschiedlichen Alters gibt. Des Weiteren handele es sich städtebaulich um ein abgestimmtes Objekt, trotz der Befreiungen.
Die stellvertretende Ratsvorsitzende Temme gibt gegenüber den Vertreterinnen von Vita Bonitas zu bedenken, dass es sich hier um einen sensiblen Bereich wegen verschiedener Veranstaltungen handelt und erkundigt sich, ob es dahingehend zu Konflikten mit den Bewohnern kommen könne. Frau Weste entgegnet, dass es sich bei Bewohner*innen dieser Einrichtung eher um aktive und rüstige Rentner bzw. jüngere Menschen mit Handicap handelt, die auch noch voll an kulturellen Geschehen teilnehmen möchten.
Für Ratsherrn Beetz handelt es sich vom Ortsbild her ebenfalls um seinen sehr sensiblen Bereich. Daher findet die Lösung seine Zustimmung. Er gibt aber zu bedenken, dass diese Situation vom Masterplan gesehen auch anders betrachtet werden kann. Persönlich hätte er sich die Umsetzung des früher vorgesehenen Konzeptes mit Unterbringung von Einzelhandel und Lokalen eher gewünscht.
Ratsherr Albers stellt fest, dass mit dem Beschluss nunmehr auch der Wunsch nach Nutzung der Immobilie mit dem B´Plan übereinstimmen würden. Er fordert alle Ratsmitglieder auf, sich im Umfeld dieser Immobilie anstehenden Änderungen intensiv mit den vorgesehenen Planungen auseinanderzusetzen.
Ratsherr Striedelmeyer schließt sich seinen Vorrednern an und sieht dieser Entwicklung an dieser Stelle positiv entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
1 |