Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat in seiner Sitzung am 29.09.22 die 47. Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie das Einleiten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage eines Planungsvorentwurfs beschlossen.

 

In der vorbereitenden Fachausschusssitzung am 13.09.22 wurde der Wunsch geäußert über die Planungsdetails in einer gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Tourismus, Mobilität und Klima zu beraten.

 

In der Fachausschusssitzung am 29.11.22 wurde ein Sachstandsbericht zur Planung abgegeben, da das Ergebnis aus der Frühzeitigen Beteiligung noch nicht vorlag.

 

Die frühzeitige Beteiligung startete am 27.10.22 mit einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Grundschule und endete am 29.11.22, also am Tag der Fachausschusssitzung.

 

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Planung eingearbeitet. Daraus hervorgehende Arbeitsaufträge befinden sich in Arbeit.

 

Zwischenzeitlich erreichte die Verwaltung ein Planungs-Alternativvorschlag eines Ratsmitglieds. Dieser Alternativvorschlag wurde dem Planungsbüro IPW von der Verwaltung zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt und ist neben der bisher erarbeiteten Planung Gegenstand der heutigen Diskussion.

 

Es wird in dieser Sitzung noch kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Die gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Tourismus, Mobilität und Klima dient der Vorbereitung des noch zu erarbeitenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.

 

 


Herr Westermann stellt die Planung anhand einer Präsentation vor. Er geht auf den Geltungsbereich ein, erklärt das Plangebiet in seiner gegenwärtigen Form und erläutert den Bestand und die Umgebung sowie die angrenzenden Verkehrswege.

 

Herr Westermann erklärt das städtebauliche Konzept, die Nutzungsgliederung, die überbaubaren Bereiche, die möglichen Bauweisen sowie Vorgaben, Festsetzungen und weitere Regelungen.

 

Er geht auf die Nutzung, Bodenschutz, Pflanzgebote, Energieerzeugung und Umwelt- und Klimaschutz und auf das Sondergebiet ein.

 

Weiterhin erklärt Herr Westermann das schalltechnische Gutachten und daraus resultierende zu treffende Vorgaben und Schutzmaßnahmen.

 

Herr Westermann erläutert die Planungsabsichten der Gemeinde den Verkehrskreuzungsbereich nordöstlich des Plangebiets verkehrstechnisch zu beruhigen, anhand drei möglicher Varianten eines Kreisverkehrsplatzes.

 

Nach Erklärung des Erfordernisses der Flächennutzungsplanänderung erläutert Herr Westermann die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die daraus resultierenden Auflagen und (noch) zu ergreifenden Maßnahmen.

 

Anschließend vergleicht Herr Westermann die Planung mit der eingereichten Planskizze „Futura“.

 

Abschließend erläutert Herr Westermann die noch durchzuführenden Verfahrensschritte und stellt klar, dass der folgende Entwurfsbeschluss nur erfolgen kann, wenn Einigkeit über die Planung besteht und alle erforderlichen Gutachten vorliegen.

 

Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen bedankt sich bei Herrn Westermann und führt aus, dass diese Planung sich hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes deutlich abhebt von den bisherigen Baugebietsplanungen auf dem Gemeindegebiet von Bad Rothenfelde.

 

Bürgermeister Rehkämper hebt hervor, dass die Planung gegenüber der Planskizze „Futura“ vergleichsweise viele Details aus „Futura“ bereits enthält. Einige Aspekte, wie beispielsweise eine autofreie Siedlung, lassen sich jedoch nicht umsetzen.

Weiter erläutert er die bisherigen, bereits in der Vergangenheit durchgeführten Überlegungen den Verkehr im Kreuzungsbereich zu entschleunigen und sichererer zu gestalten sowie die daraus hervorgehende Planung eines Kreisverkehrsplatzes, der ggf. auch erst nach Abschluss der Baugebietsplanung realisiert werden könnte.

 

Stellvertretender Vorsitzender Wernemann erkundigt sich, ob das Schallgutachten zu einem besseren Ergebnis kommen könnte, wenn die erlaubte Straßengeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird.

 

Dafür ist das tatsächliche Verkehrsaufkommen entscheidend, erklärt Herr Westermann. Es wird schwierig sein um schalldämmende Auflagen herumzukommen.

 

Ratsfrau Hüggelmeier ist irritiert, dass im Baugebiet kein Kinderspielplatz vorgesehen ist.

 

Herr Westermann erklärt, dass es einen Gedanken gibt, dass Wäldchen im Plangebiet dafür zu nutzen. Außerdem können die verkehrsberuhigten Bereiche im Baugebiet als Spielflächen genutzt werden.

 

Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen regt an, mit den Eigentümern des Waldgrundstücks zu sprechen, inwieweit dieses genutzt werden könne.

 

Bürgermeister Rehkämper bittet Herr Meyer, NLG entsprechendes Gespräch zu führen.

 

Auf die Frage der Ratsfrau Temme, warum zwei Regenrückhaltebecken vorgesehen sind, erklärt Herr Meyer, dass die wasserwirtschaftliche Vorplanung ergeben hat, dass zwei Regenrückhaltebecken benötigt werden.

 

Auf die Frage des Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen, ob die vorgeschriebenen Zisternen nicht ausreichend sind, erklärt Herr Desmarowitz, dass die Zisternen der Speicherung von Brauchwasser dienen. Aufgrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben ist eine Regenrückhaltung vorgeschrieben. So dienen diese auch der Regenrückhaltung von immer häufiger eintretenden Starkregenereignissen.

 

Ratsfrau Temme merkt an, dass sie die Idee von „Futura“ zunächst positiv betrachtet hat, aber hat Zweifel, ob „Ökologie“ noch bezahlbar bleibt vor dem Hintergrund des Erreichens einer sozialverträglichen Gestaltung. Auf die Frage, wie man alles unter einem „Hut“ bekomme, erläutert Bürgermeister Rehkämper, dass mit dem Angebot verschiedener Wohnformen in unterschiedlichen Preissegmenten, vom Einfamilienhaus über Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser bis zum Mehrfamilienhaus Möglichkeiten geschaffen werden, die diese Aspekte berücksichtigen sollen.

 

Die vorliegende Planung ist im Vorfeld mit den Fraktionen abgestimmt worden auch vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten. Damit diese kalkulierbar bleiben und die Gemeinde nicht in eine Situation gerät, dass eine Nachfinanzierung mit Mittels aus der Steuerhaushalt erfolgt, sollte der eingeschlagene Weg fortgeführt werden.

 

Auch Ratsherr Tesch sieht die „Bezahlbarkeit“ im Vordergrund stehen, auch vor dem Hintergrund möglicher weiterer auf den Bauherren zukommende Kosten, die sich beispielsweise aus dem noch zu erstellenden Energiekonzept ergeben könnten.

 

Auf die Frage des Ratsherren Tesch welche Grundstücksgrößen angeboten werden erläutert Herr Westermann, dass diese sich, bei derzeitigem Planungsstand, bei den Einfamilienhäusern zwischen ca. 450 m² und 700 m², bei den Reihenhäusern zwischen ca. 200 m² und 430m², bei den Kettenhäusern und Doppelhäusern zwischen ca. 350 m² und 400 m² und bei den Mehrfamilienhäusern zwischen ca. 1.000 m² und 1.300 m² bewegen.

 

Herr Meyer führt ergänzend an, dass aufgrund der hohen Baukosten sich der Trend in Richtung kleinerer Häuser und kleinerer Grundstücksfläche bewegt. Weiter führt es aus im Hinblick auf die mögliche Energieversorgung, dass vom Landkreis Osnabrück der Einsatz von Geothermie, aufgrund des Vorliegen eines Heilquellenschutzgebietes, abrät. Die Luft-Wärmepumpe ist eine gute Alternative und kann eine Gasheizung vollständig ersetzen.

 

Auf die Frage des stellvertretenden Vorsitzenden Meyer zu Theenhausen, ob künftig Wasserstoffanlagen genehmigt werden können, antwortet Herr Desmarowitz, dass dieses nicht auszuschließen ist, weil die Energieversorgung unabhängig von einem Bebauungsplan betrachtet werden kann.

 

Stellvertretender Vorsitzender Wernemann möchte wissen welche Wünsche die potentiellen Käufer haben und wendet sich an die Zuhörer.

 

Ein Zuhörer erkundigt sich nach der Möglichkeit den ÖPNV in dem Bereich in die Planung einzubeziehen und nach der Möglichkeit die Geschwindigkeit im gesamten Kurort auf 30 km/h zu reduzieren.

 

Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass der ÖPNV berücksichtigt wird. Die Anregung zur Reduzierung der Geschwindigkeit werde man prüfen.

 

Herr Westermann ergänzt, dass bei der vorgestellten Kreisverkehrsvariante „Ellipse“ auch die Haltestellensituation verbessert werden kann.

 

Eine Zuhörerin hält es für bedenklich, die Erschließung des Baugebietes nur über den Windusweg zu führen. Herr Westermann erklärt die Gründe für diese Planung, warum Alternativen verworfen worden sind und betont, dass der Windusweg nicht in der gegenwärtigen Form bleibt, sondern entsprechend verbreitert und ausgebaut wird.

 

Auf die Frage nach der gewählten Anordnung der unterschiedlichen Baukörper im Plangebiet, erklärt Herr Westermann, dass diese Anordnung aus städtebaulichen Gründen getroffen worden ist, sie orientiere sich an der Umgebungsbebauung.

 

Die Frage, warum das zweite Regenrückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet dargestellt ist, beantwortet Herr Westermann damit, dass es sich aus der Topographie des Gebietes ergibt. Die Lage stelle den tiefsten im Gebiet dar.

 

Beigeordnete Leclerq-Fröbel weist daraufhin, dass bei der Verkehrsplanung die Zone mit einer Geschwindigkeitsreduzierung weit genug auszudehnen ist, der Radverkehr solle ausreichend Berücksichtigung finden, auch weil ein ausgewiesener touristischer Weg sich in dem Bereich befindet.

 

Das künftige Ratsmitglied Herr Dr. Eickhorst erklärt, dass die Planung und die Alternativplanungsidee „Futura“ nicht weit auseinanderliegen. Die Idee einer autofreien Siedlung bedeute nicht, dass ein Heranfahren an die Häuser nicht ermöglicht wird. Die Fahrzeuge sollen aber auf die dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.

 

Bürgermeister Rehkämper merkt dazu an, dass dieses in der Praxis nicht funktionieren wird. Besteht die Möglichkeit bis zum Haus vor zu fahren, wird davon auch Gebrauch gemacht und die Autos vor den Häusern geparkt.

 

Ein Zuhörer gibt noch zu Bedenken, dass die Unterhaltung zentraler Parkräume mit E-Ladestationen auch eine Bewirtschaftung mit sich bringt, die zu regeln wäre.

 

Ratsherr Kuchenbecker erkundigt sich nach der Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik.

 

Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass der Grundstückseigentümer sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf des Grundstücks entschieden und auch kein Interesse an einer Wohnbebauung auf dem Grundstück habe. Der Eigentümer möchte auf dem Grundstück Schafe halten und habe sich offen für die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage gezeigt.

 

Auf die Frage der Ratsfrau Temme, wer Besitzer der Anlage wäre, erklärt Herr Meyer, dass es sich um eine Angebotsplanung handelt, die dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit einräume eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinde steht das Grundstück nicht zur Verfügung.

 

Ratsfrau Temme erkundigt sich weiter, wer denn die Einhaltung der Vorschriften im Baugebiet kontrolliere.

 

Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass die Kontrolle über die Einhaltung von Vorschriften Aufgabe des Landkreises Osnabrück ist. In der Vergangenheit hätte bei Verstößen gegen Vorschriften die Gemeinde auch schon die Eigentümer angesprochen.

Ratsfrau Temme möchte wissen warum im Teilgebiet WA 1 nur eine zweigeschossige Bauweise zulässig sein soll.

 

Herr Desmarowitz erläutert, dass diese Festsetzung sich an der Bestandsbebauung der Umgebung orientiere.

 

Auf die weitere Frage der Ratsfrau Temme, ob auch ein Baustandard vorgegeben werde, erklärt Herr Meyer, dass Vorgaben über den Kaufvertrag geregelt werden können.

 

Ratsherr Spohn gab zu bedenken, dass bei der Auswahl der Vorgaben, die Bezahlbarkeit für den Bürger nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

 

Auf die Frage des Ratsherren Tesch, ob noch eine Begegnungszone für die Bürger im Baugebiet vorgesehen werden kann, macht der stellvertretende Vorsitzende Meyer zu Theenhausen den Vorschlag darüber mit den Grundstückseigentümerinnen des Wäldchens im Plangebiet zu sprechen.

 

Herr Desmarowitz erklärt, dass eine Begegnungszone auch im Bereich der Grünflächen an den Regenrückhaltebecken denkbar ist.

 

Abschließend erkundigt sich stellvertretender Vorsitzender Wernemann nach dem Zeitplan der Planung.

 

Herr Desmarowitz erläutert, dass der Zeitplan bisher eingehalten ist. Nach der Brutvogelkartierung könne im Sommer der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Am Jahresende sollte der Satzungsbeschluss möglich sein, sodass parallel zur Erschließung des Baugebietes mit der Vermarktung begonnen werden könne. Herr Meyer ergänzt, dass die Erschließung ein halbes Jahr in Anspruch nehmen könnte. Die Errichtung von Häusern könnte dann evtl. im Herbst 2024 beginnen.