Sitzung: 01.02.2023 Tourismusausschuss
Herr Westermann
stellt die Planung anhand einer Präsentation vor. Er geht auf den
Geltungsbereich ein, erklärt das Plangebiet in seiner gegenwärtigen Form und
erläutert den Bestand und die Umgebung sowie die angrenzenden Verkehrswege.
Herr Westermann
erklärt das städtebauliche Konzept, die Nutzungsgliederung, die überbaubaren
Bereiche, die möglichen Bauweisen sowie Vorgaben, Festsetzungen und weitere
Regelungen.
Er
geht auf die Nutzung, Bodenschutz, Pflanzgebote, Energieerzeugung und Umwelt-
und Klimaschutz und auf das Sondergebiet ein.
Weiterhin
erklärt Herr Westermann das
schalltechnische Gutachten und daraus resultierende zu treffende Vorgaben und
Schutzmaßnahmen.
Herr Westermann
erläutert die Planungsabsichten der Gemeinde den Verkehrskreuzungsbereich
nordöstlich des Plangebiets verkehrstechnisch zu beruhigen, anhand drei
möglicher Varianten eines Kreisverkehrsplatzes.
Nach
Erklärung des Erfordernisses der Flächennutzungsplanänderung erläutert Herr Westermann die Ergebnisse aus der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und die daraus resultierenden Auflagen und (noch) zu
ergreifenden Maßnahmen.
Anschließend
vergleicht Herr Westermann die
Planung mit der eingereichten Planskizze „Futura“.
Abschließend
erläutert Herr Westermann die noch
durchzuführenden Verfahrensschritte und stellt klar, dass der folgende
Entwurfsbeschluss nur erfolgen kann, wenn Einigkeit über die Planung besteht
und alle erforderlichen Gutachten vorliegen.
Stellvertretender Vorsitzender Meyer
zu Theenhausen bedankt sich bei Herrn Westermann und führt aus,
dass diese Planung sich hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes deutlich
abhebt von den bisherigen Baugebietsplanungen auf dem Gemeindegebiet von Bad
Rothenfelde.
Bürgermeister Rehkämper
hebt hervor, dass die Planung gegenüber der Planskizze „Futura“ vergleichsweise
viele Details aus „Futura“ bereits enthält. Einige Aspekte, wie beispielsweise
eine autofreie Siedlung, lassen sich jedoch nicht umsetzen.
Weiter
erläutert er die bisherigen, bereits in der Vergangenheit durchgeführten
Überlegungen den Verkehr im Kreuzungsbereich zu entschleunigen und sichererer
zu gestalten sowie die daraus hervorgehende Planung eines Kreisverkehrsplatzes,
der ggf. auch erst nach Abschluss der Baugebietsplanung realisiert werden
könnte.
Stellvertretender Vorsitzender
Wernemann erkundigt sich, ob das Schallgutachten zu einem
besseren Ergebnis kommen könnte, wenn die erlaubte Straßengeschwindigkeit auf
30 km/h reduziert wird.
Dafür
ist das tatsächliche Verkehrsaufkommen entscheidend, erklärt Herr Westermann. Es wird schwierig sein
um schalldämmende Auflagen herumzukommen.
Ratsfrau Hüggelmeier ist
irritiert, dass im Baugebiet kein Kinderspielplatz vorgesehen ist.
Herr Westermann
erklärt, dass es einen Gedanken gibt, dass Wäldchen im Plangebiet dafür zu
nutzen. Außerdem können die verkehrsberuhigten Bereiche im Baugebiet als
Spielflächen genutzt werden.
Stellvertretender Vorsitzender Meyer
zu Theenhausen regt an, mit den Eigentümern des Waldgrundstücks
zu sprechen, inwieweit dieses genutzt werden könne.
Bürgermeister Rehkämper bittet
Herr Meyer, NLG entsprechendes Gespräch zu führen.
Auf
die Frage der Ratsfrau Temme, warum
zwei Regenrückhaltebecken vorgesehen sind, erklärt Herr Meyer, dass die wasserwirtschaftliche Vorplanung ergeben hat,
dass zwei Regenrückhaltebecken benötigt werden.
Auf
die Frage des Stellvertretender
Vorsitzender Meyer zu Theenhausen, ob die vorgeschriebenen Zisternen nicht
ausreichend sind, erklärt Herr Desmarowitz,
dass die Zisternen der Speicherung von Brauchwasser dienen. Aufgrund
verschärfter gesetzlicher Vorgaben ist eine Regenrückhaltung vorgeschrieben. So
dienen diese auch der Regenrückhaltung von immer häufiger eintretenden
Starkregenereignissen.
Ratsfrau Temme merkt
an, dass sie die Idee von „Futura“ zunächst positiv betrachtet hat, aber hat
Zweifel, ob „Ökologie“ noch bezahlbar bleibt vor dem Hintergrund des Erreichens
einer sozialverträglichen Gestaltung. Auf die Frage, wie man alles unter einem „Hut“
bekomme, erläutert Bürgermeister
Rehkämper, dass mit dem Angebot verschiedener Wohnformen in
unterschiedlichen Preissegmenten, vom Einfamilienhaus über Doppelhäuser,
Reihenhäuser, Kettenhäuser bis zum Mehrfamilienhaus Möglichkeiten geschaffen
werden, die diese Aspekte berücksichtigen sollen.
Die
vorliegende Planung ist im Vorfeld mit den Fraktionen abgestimmt worden auch
vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten. Damit diese kalkulierbar bleiben
und die Gemeinde nicht in eine Situation gerät, dass eine Nachfinanzierung mit
Mittels aus der Steuerhaushalt erfolgt, sollte der eingeschlagene Weg
fortgeführt werden.
Auch
Ratsherr Tesch sieht die
„Bezahlbarkeit“ im Vordergrund stehen, auch vor dem Hintergrund möglicher
weiterer auf den Bauherren zukommende Kosten, die sich beispielsweise aus dem
noch zu erstellenden Energiekonzept ergeben könnten.
Auf
die Frage des Ratsherren Tesch
welche Grundstücksgrößen angeboten werden erläutert Herr Westermann, dass diese sich, bei derzeitigem Planungsstand,
bei den Einfamilienhäusern zwischen ca. 450 m² und 700 m², bei den
Reihenhäusern zwischen ca. 200 m² und 430m², bei den Kettenhäusern und
Doppelhäusern zwischen ca. 350 m² und 400 m² und bei den Mehrfamilienhäusern
zwischen ca. 1.000 m² und 1.300 m² bewegen.
Herr Meyer
führt ergänzend an, dass aufgrund der hohen Baukosten sich der Trend in
Richtung kleinerer Häuser und kleinerer Grundstücksfläche bewegt. Weiter führt
es aus im Hinblick auf die mögliche Energieversorgung, dass vom Landkreis
Osnabrück der Einsatz von Geothermie, aufgrund des Vorliegen eines
Heilquellenschutzgebietes, abrät. Die Luft-Wärmepumpe ist eine gute Alternative
und kann eine Gasheizung vollständig ersetzen.
Auf
die Frage des stellvertretenden
Vorsitzenden Meyer zu Theenhausen, ob künftig Wasserstoffanlagen genehmigt
werden können, antwortet Herr
Desmarowitz, dass dieses nicht auszuschließen ist, weil die
Energieversorgung unabhängig von einem Bebauungsplan betrachtet werden kann.
Stellvertretender Vorsitzender
Wernemann möchte wissen welche Wünsche die potentiellen Käufer
haben und wendet sich an die Zuhörer.
Ein Zuhörer
erkundigt sich nach der Möglichkeit den ÖPNV in dem Bereich in die Planung
einzubeziehen und nach der Möglichkeit die Geschwindigkeit im gesamten Kurort
auf 30 km/h zu reduzieren.
Bürgermeister Rehkämper erklärt,
dass der ÖPNV berücksichtigt wird. Die Anregung zur Reduzierung der
Geschwindigkeit werde man prüfen.
Herr Westermann
ergänzt, dass bei der vorgestellten Kreisverkehrsvariante „Ellipse“ auch die
Haltestellensituation verbessert werden kann.
Eine Zuhörerin hält es für bedenklich, die
Erschließung des Baugebietes nur über den Windusweg zu führen. Herr Westermann erklärt die Gründe für
diese Planung, warum Alternativen verworfen worden sind und betont, dass der
Windusweg nicht in der gegenwärtigen Form bleibt, sondern entsprechend
verbreitert und ausgebaut wird.
Auf
die Frage nach der gewählten Anordnung der unterschiedlichen Baukörper im
Plangebiet, erklärt Herr Westermann,
dass diese Anordnung aus städtebaulichen Gründen getroffen worden ist, sie
orientiere sich an der Umgebungsbebauung.
Die
Frage, warum das zweite Regenrückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet dargestellt
ist, beantwortet Herr Westermann
damit, dass es sich aus der Topographie des Gebietes ergibt. Die Lage stelle
den tiefsten im Gebiet dar.
Beigeordnete Leclerq-Fröbel
weist daraufhin, dass bei der Verkehrsplanung die Zone mit einer
Geschwindigkeitsreduzierung weit genug auszudehnen ist, der Radverkehr solle
ausreichend Berücksichtigung finden, auch weil ein ausgewiesener touristischer
Weg sich in dem Bereich befindet.
Das
künftige Ratsmitglied Herr Dr. Eickhorst
erklärt, dass die Planung und die Alternativplanungsidee „Futura“ nicht weit
auseinanderliegen. Die Idee einer autofreien Siedlung bedeute nicht, dass ein
Heranfahren an die Häuser nicht ermöglicht wird. Die Fahrzeuge sollen aber auf
die dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.
Bürgermeister Rehkämper
merkt dazu an, dass dieses in der Praxis nicht funktionieren wird. Besteht die
Möglichkeit bis zum Haus vor zu fahren, wird davon auch Gebrauch gemacht und
die Autos vor den Häusern geparkt.
Ein Zuhörer gibt noch zu Bedenken, dass die
Unterhaltung zentraler Parkräume mit E-Ladestationen auch eine Bewirtschaftung
mit sich bringt, die zu regeln wäre.
Ratsherr Kuchenbecker
erkundigt sich nach der Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik.
Bürgermeister Rehkämper
erklärt, dass der Grundstückseigentümer sich zwischenzeitlich gegen einen
Verkauf des Grundstücks entschieden und auch kein Interesse an einer
Wohnbebauung auf dem Grundstück habe. Der Eigentümer möchte auf dem Grundstück
Schafe halten und habe sich offen für die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage
gezeigt.
Auf
die Frage der Ratsfrau Temme, wer
Besitzer der Anlage wäre, erklärt Herr
Meyer, dass es sich um eine Angebotsplanung handelt, die dem
Grundstückseigentümer die Möglichkeit einräume eine
Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinde steht das Grundstück
nicht zur Verfügung.
Ratsfrau Temme erkundigt
sich weiter, wer denn die Einhaltung
der Vorschriften im Baugebiet kontrolliere.
Bürgermeister Rehkämper
erklärt, dass die Kontrolle über die Einhaltung von Vorschriften Aufgabe des
Landkreises Osnabrück ist. In der Vergangenheit hätte bei Verstößen gegen
Vorschriften die Gemeinde auch schon die Eigentümer angesprochen.
Ratsfrau Temme
möchte wissen warum im Teilgebiet WA 1 nur eine zweigeschossige Bauweise
zulässig sein soll.
Herr Desmarowitz
erläutert, dass diese Festsetzung sich an der Bestandsbebauung der Umgebung
orientiere.
Auf
die weitere Frage der Ratsfrau Temme,
ob auch ein Baustandard vorgegeben werde, erklärt Herr Meyer, dass Vorgaben über den Kaufvertrag geregelt werden
können.
Ratsherr Spohn gab
zu bedenken, dass bei der Auswahl der Vorgaben, die Bezahlbarkeit für den
Bürger nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Auf
die Frage des Ratsherren Tesch, ob
noch eine Begegnungszone für die Bürger im Baugebiet vorgesehen werden kann,
macht der stellvertretende Vorsitzende
Meyer zu Theenhausen den Vorschlag darüber mit den
Grundstückseigentümerinnen des Wäldchens im Plangebiet zu sprechen.
Herr Desmarowitz
erklärt, dass eine Begegnungszone auch im Bereich der Grünflächen an den
Regenrückhaltebecken denkbar ist.
Abschließend
erkundigt sich stellvertretender
Vorsitzender Wernemann nach dem Zeitplan der Planung.
Herr Desmarowitz
erläutert, dass der Zeitplan bisher eingehalten ist. Nach der
Brutvogelkartierung könne im Sommer der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
gefasst werden. Am Jahresende sollte der Satzungsbeschluss möglich sein, sodass
parallel zur Erschließung des Baugebietes mit der Vermarktung begonnen werden
könne. Herr Meyer ergänzt, dass die
Erschließung ein halbes Jahr in Anspruch nehmen könnte. Die Errichtung von
Häusern könnte dann evtl. im Herbst 2024 beginnen.