Seit dem Jahr 2021 bestehen konkrete Überlegungen, den Aldi-Standort am Westfalendamm zu erweitern und zu modernisieren. Im Zuge der Corona-Epidemie ist das Vorhaben zunächst ausgesetzt worden. Nach einem Gespräch im Rathaus am 02.08.2023 hat die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG nunmehr mit mail vom 14.08.2023 ihr Vorhaben konkretisiert. Es besteht das Ziel, dass Vorhaben möglichst zeitnah umzusetzen.

 

Durch die Erhöhung der Verkaufsfläche von 796 qm auf 1025 qm entsteht großflächiger Einzelhandel. Die Genehmigungsfähigkeit setzt die Ausweisung eines „Sondergebietes Einzelhandel-Lebensmittel“ voraus. Die bestehende Festsetzung Mischgebiet müsste folglich ersetzt werden. Da Bebauungspläne jedoch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und dieser u. a. für den Bereich des bestehenden Aldi-Marktes „gemischte Baufläche“ vorsieht, ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes kann nach § 8 Abs. 3 BauBG im Parallelverfahren und als vorhabenbezogene Planung erfolgen.

 

Die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Der Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungsbereich wird begrenzt im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11, im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23), im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) im Westen durch Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5).

 

Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ mit örtlichen Bauvorschriften erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanungen. Details ergeben sich im weiteren Bauleitplanverfahren.

 

Teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ werden neben der Begründung samt Umweltbericht nach § 12 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag sein, in dem die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten geregelt wird.

 

Der Beschlussvorlage werden außerdem die von der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG vorgelegten Unterlagen

 

a)      Mail vom 14.08.2023,

b)      Lageplan,

c)      Grundriss und

d)      Visualisierung

beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Um die Erweiterung und Modernisierung des Aldi-Marktes am Westfalendamm zu ermöglichen, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 49. Mal zu ändern.

Der Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er wird im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5) begrenzt.

Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

b)      Um die Erweiterung und Modernisierung des Aldi-Marktes am Westfalendamm zu ermöglichen, ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ mit einer 1. Änderung zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er wird im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5) begrenzt.

Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Um die Erweiterung und Modernisierung des Aldi-Marktes am Westfalendamm zu ermöglichen, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 49. Mal zu ändern.

 

b)    Der Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er wird im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5) begrenzt.

 

Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

c)    Um die Erweiterung und Modernisierung des Aldi-Marktes am Westfalendamm zu ermöglichen, ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ mit einer 1. Änderung zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er wird im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5) begrenzt.

 

Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 


Der Vorsitzende, Ratsherr Albers, führt in den Tagesordnungspunkt ein und stellt Herrn Effner von der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG vor. Bürgermeister Rehkämper weist daraufhin, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt erstmal um einen Aufstellungsbeschluss handelt.

 

Herr Effner erläutert die beabsichtigte Modernisierung des Verbrauchermarktes anhand der dem Beschlussvorschlag beiliegenden Präsentation. Insbesondere die Verkaufsfläche von derzeit 796 qm entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand und soll gemäß aktuellem Projektstand auf 1.025 qm erweitert werden. Der Parkplatz soll neuer angeordnet werden, um einen effektiveren Verkehrsfluss als den derzeitigen zu möglichen. Durch die aktuelle „Sackgassenbildung“ fließt dieser momentan sehr umständlich.

 

Der Durchgang zum EDEKA-Markt soll erhalten bleiben.

 

Das aktuelle Satteldach kann keine Photovoltaikanlage tragen und wird daher durch ein Flachdach ersetzt. Die avisierten Projektkosten werden voraussichtlich bei rd. 2 Mio. EUR liegen. Dies ist ein klares Bekenntnis für die nächsten 15-20 Jahre zum Standort Bad Rothenfelde, da diese Kosten auch in der Zukunft wieder verdient werden müssen.

 

Ratsherr Bunselmeyer merkt an, dass die Anzahl der Behindertenparkplätze lt. Zeichnung zu gering erscheinen, dass keine Ladesäulen eingeplant sind und rät den Planern, hinsichtlich von Lärmeinflüssen auf die angrenzende Wohnbebauung Rücksicht zu nehmen. Beispielsweise könnten sogenannte Flüsterräder für die Einkaufswagen schon viel bewirken. Herr Effner entgegnet, dass die Anzahl der Behindertenparkplätze von den Planern im Auge behalten werde. Diese sollten dann aber auch einer entsprechenden tatsächlichen Nutzung unterliegen, was aus der Erfahrung heraus nicht immer gegeben ist. Ladesäulen sind im Plan leider nicht eingezeichnet, werden aber eingeplant. Die Ausgestaltung hängt von der bei der Verwirklichung vorherrschenden Technik ab. Die Entwicklung ist derzeit sehr dynamisch. Hinsichtlich der Lärmerfordernisse weist Herr Effner auf zu erstellende Lärmgutachten hin. Die Anwohner sollen aber nicht schlechter als aktuell gestellt werden.

 

Ratsherr Vater-Lippold erkundigt sich, warum ALDI nicht das alte Gebäude komplett abreißt und dann einen Neubau durchführt? Herr Effner erläutert wirtschaftliche Gründe für diese Entscheidung. Ein Großteil der derzeitigen Wände können für die Statik des neuen Gebäudes genutzt werden, ein Abriss und Neubau würde wesentlich teurer werden. 

 

Ratsherr Dr. Eickhorst spricht sich für die Beibehaltung des Durchganges zum EDEKA-Markt aus und sorgt sich um die bestehenden Bäume auf dem Parkplatz. Herr Effner weist auf eine genügende Anzahl an Bäumen bei der Neuanordnung des Parkplatzes hin, gibt aber zu bedenken, dass aus Gründen der (Verkehrs-)Sicherheit diese Neuanordnung erforderlich ist.

 

Was passiert mit dem Markt während der Bauarbeiten fragt Ratsherr Tesch? Dieser wird voraussichtlich für mehrere Monate schließen, antwortet Herr Effner.

 

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0