Sitzung: 28.09.2023 Rat
Vorlage: Y/2023/226
Seit dem Jahr 2021 bestehen konkrete
Überlegungen, den Aldi-Standort am Westfalendamm zu erweitern und zu
modernisieren. Im Zuge der Corona-Epidemie ist das Vorhaben zunächst ausgesetzt
worden. Nach einem Gespräch im Rathaus am 02.08.2023 hat die ALDI Immobilienverwaltung
GmbH & Co. KG nunmehr mit mail vom 14.08.2023
ihr Vorhaben konkretisiert. Es besteht das Ziel, dass Vorhaben möglichst
zeitnah umzusetzen.
Durch die Erhöhung der Verkaufsfläche
von 796 qm auf 1025 qm entsteht großflächiger Einzelhandel. Die
Genehmigungsfähigkeit setzt die Ausweisung eines „Sondergebietes
Einzelhandel-Lebensmittel“ voraus. Die bestehende Festsetzung Mischgebiet
müsste folglich ersetzt werden. Da Bebauungspläne jedoch aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und dieser u. a. für den Bereich des
bestehenden Aldi-Marktes „gemischte Baufläche“ vorsieht, ist auch der
Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes kann nach § 8 Abs. 3 BauBG im Parallelverfahren und als
vorhabenbezogene Planung erfolgen.
Die Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur
6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm
und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Der Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanänderungsbereich wird begrenzt im Norden
durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6
B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11, im Osten durch die
Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und
36/23), im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17)
im Westen durch Am Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke
26/19, 19/1 und 16/5).
Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur
Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ mit örtlichen
Bauvorschriften erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der
Bauleitplanungen. Details ergeben sich im weiteren Bauleitplanverfahren.
Teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ werden neben der Begründung samt
Umweltbericht nach § 12 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein
Durchführungsvertrag sein, in dem die Übernahme der Planungs- und
Erschließungskosten geregelt wird.
Der Beschlussvorlage werden außerdem die
von der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG vorgelegten Unterlagen
a)
Mail vom 14.08.2023,
b)
Lageplan,
c)
Grundriss und
d)
Visualisierung
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur
6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm, Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm
und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er wird im Norden durch die rückwärtigen
Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4 A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke
26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten durch die Grundstücke Am Salzbach 8
und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke 33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm
(K 336 – Flurstücke 26/26 und 36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am
Salzbach 4 und Frankfurter Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5)
begrenzt.
Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.
b) Um die
Erweiterung und Modernisierung des Aldi-Marktes am Westfalendamm zu
ermöglichen, ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan
Nr. 51 „Nördlich des Westfalendamms“ mit einer 1. Änderung zu ändern.
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke
Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 6, Flurstücke 26/18 in Größe von 5.675 qm,
Flurstück 36/20 in Größe von 108 qm und Flurstück 27/4 in Größe von 4 qm. Er
wird im Norden durch die rückwärtigen Grenzen der Wohngrundstücke Am Salzbach 4
A, 4 B, 4C, 6 B und 6 C (Flurstücke 26/27, 26/28, 27/10 und 27/11); im Osten
durch die Grundstücke Am Salzbach 8 und Westfalendamm 3 (Edeka) (Flurstücke
33/5 und 36/23); im Süden durch den Westfalendamm (K 336 – Flurstücke 26/26 und
36/17) und im Westen durch die Wohngrundstücke Am Salzbach 4 und Frankfurter
Straße 61 und 63 (Flurstücke 26/19, 19/1 und 16/5) begrenzt.
Die genaue
Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2
beigefügten Lageplan.