Seit einiger Zeit wird über Inhalt und Realisierung des 2. Bauabschnittes des „Quartier am Kurpark“ diskutiert. Am 22.03.2023 wurde im Verwaltungsausschuss ein Vorentwurf intensiv erörtert. Die Planungen stimmten in Teilen jedoch mit den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ nicht überein. Eine Genehmigung der Planungen über Befreiungen nach § 31 BauGB kommt nach Prüfung nicht in Betracht. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens soll deshalb über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes erreicht werden.

 

Zur Abgrenzung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes sind verschiedene Aspekte zusammen mit dem Vorhabenträger abgestimmt worden. Im Ergebnis soll das gesamte Quartier zwischen der Münstersche Straße, Kirchstraße und der Straße Am Kurpark überplant und als urbanes Gebiet nach § 6 a BauNVO ausgewiesen werden. Dieses hat zur Folge, dass der Geltungsbereich von vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan nicht identisch sind.

 

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses wird Herr Loh die aktuelle Planung erläutern. Herr Reich und Herr Möllering werden in der Sitzung ebenfalls anwesend sein.

 

Anlagen

  • Abgrenzung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“, 1. Änderung
  • Powerpointpräsentation Quartier am Kurpark

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Dem vorgelegten Vorentwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Auf dieser Grundlage ist die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB zu schließen.

 

Der Geltungsbereich der 1. vorhabenbezogenen Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 5, Flurstücke 146, 147/1, 147/2, 148/1, 148/2, 148/4, 148/7, 148/8, 148/20, 148/23, 148/26, 148/27, 148/28, 148/30, 148/32, 148/33, 148/34, 148/35, 148/36, 148/37, 151, 152/2, 153/2, 155/6 und 155/7 tlw.

 


Beschlussvorschlag (einstimmig bei 2 Enthaltungen):

Der Rat beschließt, die 1. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Dem vorgelegten Vorentwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Auf dieser Grundlage ist die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB zu schließen.

 

Der Geltungsbereich der 1. Vorhabenbezogenen Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 5, Flurstücke 146, 147/1, 147/2, 148/1, 148/2, 148/4, 148/7, 148/8, 148/20, 148/23, 148/26, 148/27, 148/28, 148/30, 148/32, 148/33, 148/34, 148/35, 148/36, 148/37, 151, 152/2, 153/2, 155/6 und 155/7 tlw.


Bevor Herr Loh an Hand einer Präsentation auf die Einzelheiten der Planung eingeht, machen Herr Meyer zu Theenhausen und Herr Rehkämper einige Ausführungen zur Historie.

 

Anschließend gibt Herr Rehkämper noch einige weitergehende Erläuterungen.

 

Herr Bunselmeyer äußert seine Bedenken hinsichtlich der Anordnung der Tiefgarageneinfahrt, die direkt neben dem Fußweg vorgesehen ist. Frau Temme unterstützt diese Ansicht.

 

Lt. Herrn Rehkämper ist die fußläufige Verbindung zwischen Kirchstraße und Münstersche Straße nicht grundbuchlich (durch Grunddienstbarkeit) abgesichert. Planerisch ist sie allerdings im Bebauungsplan vorgesehen. Diese Ansicht wird von Herrn Reich bestätigt.

 

Nach Aussage von Herrn Reich ist diese Verbindung auf Grund der Schließung des Kinos nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Auf die Frage von Frau Temme nach der geplanten Wohnfläche beziffert Herr Reich diese auf rd. 2.500 m².

 

Herr Meyer zu Theenhausen möchte wissen, ob seitens des Investors gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind. Nach Aussage von Herrn Reich sind wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen nicht von vornherein ausgeschlossen.

 

Auf die Frage von Herrn Vater-Lippold nach der Anzahl der Gebäude nehmen sowohl Herr Reich als auch Herr Loh dahingehend Stellung, dass die gewählte Anordnung von 3 Gebäuden mit Innenhof städtebaulich ansprechender ist und sich auch unter nachbarschaftlicher Betrachtung attraktiver darstellt. Man lege hier mehr Wert auf die Qualität als auf die Quantität (möglichst viel Wohnraum schaffen).

 

Auf Grund der Nähe zur Grünfläche am Wittekindsprudel und zum Kurpark müsse aus Sicht von Frau Temme nicht zwingend eine Grünfläche angelegt werden.

 

Frau Temme fragt, ob die vorgesehenen Tiefgaragenstellplätze den gesamten Bedarf abdecken. Dies wird von Herrn Loh bejaht.