Die Verwaltung hat die Wassergebühr für 2024 unter Mitwirkung der Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Heilbronn, neu kalkuliert. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Der Wasserpreis steigt demnach 2024 auf netto 1,70 € pro m³. Zuzüglich Umsatzsteuer beträgt der Preis 1,82 € pro m³. Die Kalkulationsbasis liegt für 2024 bei 585.000 m³ (2023: 590.000 m³).

 

Grund für die notwendige Anhebung des Wasserpreises sind die deutlich erhöhten erwarteten Aufwendungen für den Fremdbezug von Wasser über den Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd. Der Bezugspreis erhöht sich 2024 von 0,90 €/m³ auf 0,98 €/m³, das sind 8,9 %. Zusätzlich wird aufgrund der zumindest zeitweise verminderten Eigenförderung (Brunnen 2 und 3) ein erhöhter Fremdbezugsanteil erforderlich.

 

In den Jahren 2020 und 2021 lag der Wasserpreis bei 1,40 € pro m³ (brutto 1,50 € je m³), 2022 bei 1,47 € pro m³ (brutto 1,57 € je m³) und 2023 bei 1,68 € pro m³ (brutto 1,80 € je m³).


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2024 wird beschlossen. Die Wassergebühr steigt auf 1,70 € je m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.

 

Die Wassergebühr beträgt demnach brutto 1,82 € je m³.


Beschlussvorschlag (mehrheitlich):

 

Die Kalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2024 wird beschlossen. Die Wassergebühr steigt auf 1,70 € je m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.

 

Die Wassergebühr beträgt demnach brutto 1,82 € je m³.

 

 


Frau Baltes stellt auch für den Bereich der Wasserversorgung die grundlegenden Daten aus der Erstellung der Gebührenkalkulation vor. Der Deckungsbedarf steigt hauptsächlich bedingt durch die höheren Wasserbezugskosten. Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd erhöht den Bezugspreis für Teilabnehmer um 0,08 €/m³. Zusätzlich wird sich der Fremdbezugsanteil 2024 aufgrund geringerer eigengeförderter Mengen aus den Brunnen 2 und 3 erhöhen.

 

Auch beim Wasserpreis liegt Bad Rothenfelde mit dem vorgeschlagenen Gebührensatz im Mittelfeld der Südkreiskommunen.

 

Herr Vater-Lippold regt an, die Gebühr auch vor dem Hintergrund der nachzuzahlenden Konzessionsabgabe etwas mehr als vorgeschlagen zu erhöhen. Frau Baltes erklärt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich sei, wenn man die Gebühr ohne Berücksichtigung des Gewinns und der Kostenausgleiche der Vorjahre berechne. Auch dieser Wert wird im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelt. Herr Bunselmeyer spricht sich jedoch entschieden gegen eine Erhöhung über das vorgeschlagene Maß hinaus aus.

 

Anschließend ergeht folgender

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

 5

Nein

 1

Enthaltung

 0