In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde am 09.11.2023 wurde folgende Beschluss gefasst (siehe Beschlussvorlage Y/2023/235 vom 18.10.2023):

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Die dementsprechend überarbeitete 47. Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften  eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Ende November 2023 wurde von Vertretern des Augenzentrums angefragt, ob die Gemeinde ein Baugrundstück für die Neuerrichtung des Augenzentrums zur Verfügung stellen kann. Interne Überlegungen und Abstimmungen und Gespräche mit Vertretern des Augenzentrums haben dazu geführt, dass seitens des Augenzentrums und der Gemeinde die Errichtung des Neubaus des Augenzentrums im Eckbereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße im Baugebiet Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" angestrebt wird.

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Objektplaner des Neubaus des Augenzentrums, Architekturbüro Pörtner, und der Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW) für die Bauleitplanung ist ein neues Nutzungskonzept für das Baugebiet entwickelt worden (siehe Anlage). Die Fläche des Augenzentrums in Größe von ca. 5.000 qm im Eckbereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße soll als Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Im Übrigen soll die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet (WA)" für neu ausgewiesene Bauflächen in Größe von rd. 20.000 qm bestehen bleiben.

 

Hierfür müssen der Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des B-Plan 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" angepasst werden.

Im Zuge der Änderungen müssen auch die bisher erstellten Gutachten und Berichte überarbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen sind derzeit in Bearbeitung und werden nachgereicht.

 

Herr Westermann von IPW Ingenieurplanung Wallenhorst wird die vorgenommenen Änderungen in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 13.02.2024 präsentieren.


Beschlussvorschlag:

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die überarbeite 47.Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der überarbeitete Bebauungsplan Nr.67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Beschlussvorschlag (einstimmig mit 1 Enthaltung):

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die überarbeite 47.Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der überarbeitete Bebauungsplan Nr.67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


 

Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Albers zum bisherigen Stand des Bebauungsplans Nr. 67, trägt Herr Westermann von IPW Ingenieurplanung GmbH & Co.KG anhand einer Präsentation die Änderungen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes vor.

Der Hauptgrund für diese Änderungen liegt an der Grundstücksanfrage des "Augenzentrums Bad Rothenfelde" aus dem November 2023.

 

Herr Albers möchte wissen, ob alle Gutachten und Berichte bereits abschließend geändert wurden, da diese nicht vorliegen. Herr Westermann erläutert, dass derzeit die nicht vorliegenden Unterlagen in Bearbeitung sind und zu der nächsten Ratssitzung vorliegen werden. 

 

Für Herrn Tesch stellt sich die Frage, wie sich der zusätzliche Verkehr durch das Augenzentrum auf das Wohngebiet auswirkt. Herr Westermann erklärt, dass die ca. 40 Parkplätze für die Mitarbeiter über die Teutoburger-Wald-Straße zugänglich sind, während die ca. 60 Patientenparkplätze über die Osnabrücker Straße erreicht werden. Dadurch entsteht keine zusätzliche Belastung für die Straße im Wohngebiet. Es wird jedoch eine veränderte Schallbelastung erwartet, die durch den Lärmschutzbericht behandelt wird.

Derzeit ist die Osnabrücker Str. maßgebend für die Schallbelastung, was die Notwendigkeit passiver Schallschutzmaßnahmen erforderlich macht. 

 

Herr Dr. Eickhorst fragt, ob die Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten des Augenzentrums von Bürgern genutzt werden dürfen. Laut Herrn Rehkämper gibt es dazu die Zusage vom Betreiber.

 

Die ebenerdigen Parkplatzflächen sieht Herr Vater-Lippold als kritisch an und schlägt vor, den Bau einer Tiefgarage zu prüfen. Dazu kommt die Frage auf, was ist wenn das Augenzentrum, nicht an der Stelle bauen sollte, aufgrund des zeitlichen Engpasses.

Herr Rehkämper erklärt, dass der Bereich der ca. 40 Parkplätze bereits im November als Parkplatzfläche für die Anwohner geplant war. Sollte das Augenzentrum die Fläche nicht bebauen, würde die Planung auf den Stand vom November zurückgeführt werden.

 

Herr Rehkämper erwähnt sein Bestreben, vor der Sommerpause einen Satzungsbeschluss zu erreichen.

Herr Albers fügt hinzu, dass er den zeitlichen Druck nicht optimal findet.

 

Bezüglich der Kosten möchte Herr Meyer zu Theenhausen wissen, wie mit den Mehrkosten durch die Umplanungen umgegangen wird. Laut Herrn Rehkämper werden die Konditionen und die Vermarktungsstruktur im nichtöffentlichen Teil besprochen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden die Kosten entsprechend in die Kalkulation der Grundstückspreise einfließen.

 

Herr Bunselmeyer äußert Bedenken hinsichtlich der ca. 60 Stellplätze aufgrund ihrer Nähe zur Wohnbebauung und äußert seine Erwartung an das Lärmschutzgutachten.

 

Es ergeht folgender