In der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde am 09.11.2023 wurde folgende Beschluss gefasst (siehe Beschlussvorlage Y/2023/235 vom 18.10.2023):

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Die dementsprechend überarbeitete 47. Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften  eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Ende November 2023 wurde von Vertretern des Augenzentrums angefragt, ob die Gemeinde ein Baugrundstück für die Neuerrichtung des Augenzentrums zur Verfügung stellen kann. Interne Überlegungen und Abstimmungen und Gespräche mit Vertretern des Augenzentrums haben dazu geführt, dass seitens des Augenzentrums und der Gemeinde die Errichtung des Neubaus des Augenzentrums im Eckbereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße im Baugebiet Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" angestrebt wird.

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Objektplaner des Neubaus des Augenzentrums, Architekturbüro Pörtner, und der Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW) für die Bauleitplanung ist ein neues Nutzungskonzept für das Baugebiet entwickelt worden (siehe Anlage). Die Fläche des Augenzentrums in Größe von ca. 5.000 qm im Eckbereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße soll als Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Im Übrigen soll die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet (WA)" für neu ausgewiesene Bauflächen in Größe von rd. 20.000 qm bestehen bleiben.

 

Hierfür müssen der Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des B-Plan 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" angepasst werden.

Im Zuge der Änderungen müssen auch die bisher erstellten Gutachten und Berichte überarbeitet werden. Die entsprechenden Unterlagen sind derzeit in Bearbeitung und werden nachgereicht.

 

Herr Westermann von IPW Ingenieurplanung Wallenhorst wird die vorgenommenen Änderungen in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 13.02.2024 präsentieren.


Beschlussvorschlag:

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die überarbeite 47.Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der überarbeitete Bebauungsplan Nr.67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Beschluss:

 

a)      47. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die überarbeite 47.Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

b)      Bebauungsplan Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der überarbeitete Bebauungsplan Nr.67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 "Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg" mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis: 14 Jastimmen   4 Enthaltungen

 


 

Der Ratsvorsitzende Herr Tesch erteilt zunächst Herrn Westermann vom Planungsbüro IPW das Wort. Anhand einer Präsentation erläutert Herr Westermann zunächst die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gebäude soll 58 m lang und 25,80 m breit sein. Die Höhe des geplanten Gebäudes des Augenzentrums wird 12,50 m als absolutes Höchstmaß nicht überschreiten. Weiter geht er auf die mit kleinen Änderungen geplante Kompensation und die unveränderte F-Planänderung ein.

 

Ratsherr Albers fragt, ob eine noch weitere Erhöhung des Gebäudes über die genannte maximale Höhe hinaus durch technische Aufbauten möglich sei. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde in einem anderen Fall durch Festsetzung eine weitere Erhöhung durch technische Aufbauten ausgeschlossen habe.

 

Herr Westermann führt aus, dass eine weitere Erhöhung von einem Meter momentan in den Festsetzungen enthalten ist. Er bestätigt, dass ein weiterer Aufbau für technische Anlagen in der Planung ausgeschlossen werden kann.

Auf Wunsch des Rates wird entsprechend verfahren werden.

 

Sodann trägt Herr Pörtner als Objektplaner vor. Er geht ebenfalls zunächst auf die geplante Gebäudehöhe ein und weist darauf hin, dass im Wohnungsbau bei drei Ebenen eine Höhe von 10,50 m üblich sei. Dies ist vorliegend beim geplanten Augenzentrum nicht möglich, da beispielsweise für die geplanten OP-Säle mehr Höhe benötigt wird. Herr Pörtner verdeutlicht aber auch, dass die Maximalhöhe nicht benötigt werde, sondern mit einer Gesamthöhe von bis zu 11,80 m geplant werde. Generell will man nicht den gesamten B-Plan auf den Kopf stellen. So wird durch das geplante Augenzentrum nicht mehr Verkehr verursacht. Herr Pörtner erinnert daran, dass schon bei der Ursprungsplanung Praxen und gewerbliche Nutzungen zulässig gewesen sind. Die geplanten Zufahrten und die Feuerwehrdurchfahrt werden nicht verändert. Es werden an PV-Anlagen und eine Dachbegrünung berücksichtigt. Der Kopf des Gebäudes sei nur 19 m breit, im hinteren Bereich soll das Gebäude eine Breite von 25 m aufweisen. Aus Sicht von Passanten wird bei dem Gebäude nur die Höhe von 8,65 m als wahrnehmbare Höhe wirken (wobei die Höhe ohne Aufkantung 7,90 m beträgt), da das Staffelgeschoss mit einem Versprung angeordnet wird. Für den PV-Anlagenauftrag sind 0,80 m vorgesehen. Der Aufbau erfolgt weitzurückgezogen. Die Lüftungstechnik wird in das Gebäude integriert, Lüftungsanlagen auf dem Gebäude entfallen. Sodann erläutert Herr Pörtner den Längs- und Querschnitt und stellt anhand der Südost- und Ostperspektive dar, wie sich der Gebäudekörper in die Umgebung einfügt.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen hinterfragt, ob die neue Vorgabe der NBauO, Parkplätze mit einer PV-Anlage zu versehen, umzusetzen ist.

 

Architekt Pörtner führt aus, dass dies bisher noch nicht mit dem Landkreis Osnabrück geklärt worden ist. Seiner Auffassung nach sollte die PV-Anlage auf dem Dach installiert und dafür lieber eine Begrünung der Parkplatzanlage mit Bäumen realisiert werden. Eine PV-Anlage auf dem Parkplatz wäre kein Gewinn. Allerdings räumt er ein, dass eine PV-Anlage auf dem Parkplatz nach der Novellierung der NBauO grundsätzlich verpflichtend sei. Er hofft aber auf eine flexible Handhabung.

 

Herr Westermann ergänzt, dass es keiner Festsetzung im B-Plan bedarf, da die NBauO bauordnungsrechtlich für sich stehe. Generell muss ein Parkplatz ab 50 Stellplätzen mit PV Modulen versehen werden. Ein Ausnahmetatbestand sei beispielweise "Unwirtschaftlichkeit". Bei einer Betrachtung der geplanten Parkflächen würden viele Flächen durch Beschattung entfallen, so dass nur ein Mittelstück des Parkplatzes geeignet erscheint. Aufgrund der noch sehr jungen Regelung der NBauO hält Herr Westermann ein Gespräch mit dem Landkreis für lohnenswert, ob nicht durch das Pflanzen von Bäumen und der Anordnung von PV-Modulen auf dem Dach der Vorschrift Genüge getan sei.

 

Ratsherr Vater-Lippold weist daraufhin, dass sich das geplante Augenzentrum am Ortseingang von Bad Rothenfelde befinden wird und er sich als Willkommensgruß ein architektonisches Highlight gewünscht hätte, die Planung aber eher nach quadratisch, praktisch, gut aussieht.

 

Unter Verweis darauf, dass es sich um einen funktionalen Bau handelt, würde sich Herr Pörtner freuen, wenn das Bauwerk später so angesehen wie „Ritter-Sport“ wäre.

 

Ratsfrau Temme sieht die Installation von PV-Modulen auf dem Gebäude als unproblematisch an und begrüßt auch die Parkplatzbegrünung durch Bäume, bittet aber zugleich um Auskunft, ob die Bäume nicht die Anzahl der Parkplätze verringern.

 

Herr Pörtner führt aus, dass durch die Planung nur unwesentlicher Parkraum verloren geht und er eine Begrünung durch Bäume der Installation einer PV-Anlage auf dem Parkplatz vorzieht. Die insgesamt 100 Parkplätze sind ausreichend, was auch vom kaufmännischen Geschäftsführer der Augenklinik bestätigt wird.

 

Für die CDU-Fraktion stellt der Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Trojahn dar, dass eine weitreichende Entscheidung unter großem zeitlichen Druck zu treffen sei. Hierbei sei entscheidend, ob das Augenzentrum in der Zukunft in Bad Rothenfelde angesiedelt sei, wobei hierbei die Größe und Höhe des Gebäudes von untergeordneter Wichtigkeit sind.

 

Fachausschussvorsitzender Albers weist darauf hin, dass der Bau- und Planungsausschuss mit großer Mehrheit dem Entwurf zugestimmt hat. Er bezeichnet das Verfahren insgesamt als suboptimal aber schlüssig und bedankt sich bei den Planern. Andere Flächen wären für die Realisierung des Projektes vorhanden, aber unter dem zeitlichen Faktor erscheint eine Realiserung unmöglich. So plant man nunmehr innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal ein Augenzentrum.

 

Bürgermeister Rehkämper führt aus, dass nunmehr alle Fakten vorliegen, um den Auslegungsbeschluss des B-Planes zu fassen. Es gelte die Chancen gegen die Risiken abzuwägen. Für Herrn Rehkämper stellt sich eine Win-Win Situation kombiniert mit einer attraktiven Wohngebietskulisse dar, die zum Allgemeinwohl im hochprädikatisierten Kurort Bad Rothenfelde beitragen wird.