Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes 2021 des Abwasserbeseitigungsbetriebes
der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 21. Oktober 2022 liegt vor. Die Prüfung wurde
in der Zeit vom 1. August bis 21. Oktober 2022 durchgeführt. Der
Prüfungsbericht ist beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Abschließend heißt es: „Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
·
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.
Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2021 und
·
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften
der EigbetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht festzustellen und
zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden sowie über die
Verwendung der Gewinne zu beschließen.
Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung werden
·
der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht 2021 festgestellt,
·
der Betriebsleitung für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
·
Der Jahresverlust im Bereich „Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf -59.360,22
€.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen -67.169,21
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage -81.552,30 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von -208.081,73
€
·
Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
beläuft sich zunächst auf 84.752,71
€.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 7.508,42
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 77.773,42
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von -529,13
€
Die
Eigenkapitalzinsen von insgesamt 74.677,63
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.