Betreff
Feststellung des Sitzungsverlustes des Ratsmitgliedes Jens Brinkmann
Vorlage
Y/2023/178
Art
Beschlussvorlage

 

Das Ratsmitglied Jens Brinkmann hat mit Schreiben vom 05.01.2023 gegenüber dem Bürgermeister den Verzicht auf seinen Sitz im Gemeinderat erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust erfüllt sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Rat ein. Da es sich bei der Feststellung eines Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.

 

Nach dem am 15.09.2021 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl 2021 ist Herr Dr. Thomas Eickhorst, Brinkheide 44, 49214 Bad Rothenfelde, Nachrücker für das  ausscheidende Ratsmitglied Jens Brinkmann. Herr Dr. Eickhorst hat am 07.01.2023 schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Nach § 51 NKomVG erwirbt Herr Dr. Eickhorst den Sitz im Rat  mit der Feststellung des Rates über den Sitzverlust des Abgeordneten, für den er nachrückt.

 

Auf die Vorschriften der §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42 (Vertretungsverbot) des NKomVG wurde Herr Dr. Eickhorst schriftlich hingewiesen. Als Nachrücker ist Herr Dr. Eickhorst zu Beginn seiner ersten Ratssitzung von Herrn Bürgermeister Rehkämper gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt fest, dass das Ratsmitglied Jens Brinkmann seinen Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund seiner gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichts-erklärung verliert.