Betreff
Sanierung/Oberflächenerneuerung Zentralparkplatz
Vorlage
Y/2023/181
Art
Beschlussvorlage

Der Zentralparkplatz in Bad Rothenfelde ist ein stark frequentierter Parkplatz im Ortszentrum. Er befindet sich in einem technisch und optisch schlechten Zustand, über den sich auch schon Nutzer beschweren.

 

Die immer wieder entstehenden Schlaglöcher werden mehrmals im Jahr ausgebessert. Nach einer Ausbesserung ist zwar die Verkehrssicherheit wiederhergestellt, aber die Begehbarkeit für Gehbehinderte und der optische Eindruck verschlechtern sich zunehmend.

 

Eine Untersuchung des Parkplatzaufbaus und des Untergrundes bis in eine Tiefe von 60 cm durch das Ingenieurgeologische Büro Dr. E. Horsthemke in 2021 hat ergeben, dass der Aufbau lediglich aus einer Asphaltdeckschicht in wechselnden Stärken von 2 bis 8 cm auf einer Schotterschicht in Dicken von 10 bis 20 cm besteht. Der vorgefundene Aufbau entspricht damit keinem Regelwerk. Darunter stehen Böden mit unterschiedlichen Beimengungen an, die für eine hohe bis sehr hohe Schadstoffbelastung sorgen (Z 2 und größer Z 2). An einer von fünf beprobten Stellen steht schon direkt unter dem Asphalt ab einer Tiefe von 3 cm belastetes Material (größer Z 2) an. Der Asphalt selber ist unbelastet.

 

Um einen regelkonformen Aufbau des Zentralparkplatzes zu erreichen, müsste man diesen bis in etwa 50 bis 60 cm Tiefe komplett neu ausbauen. Dies würde eine hohe finanzielle Investition bedeuten, insbesondere auch wegen der Schadstoffbelastung.

 

Alternativ könnte man den Parkplatz insgesamt höher anlegen. Dies wäre günstiger zu realisieren als die vorgenannte Variante. Dies wäre aufgrund der dann neu auszubildenden Bord- und Rinnenanlagen sowie der Angleichung der Randbereiche aber auch recht aufwendig.

 

Für beide vorgenannten Varianten wären erhebliche Investitionen erforderlich. Zudem ist noch nicht absehbar, was langfristig mit der Fläche bezüglich der Ortsentwicklung passiert.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, am Zentralparkplatz eine umfangreiche Unterhaltungsmaßnahme auszuführen. Hierbei wird lediglich die vorhandene Asphaltdeckschicht vollflächig aufgenommen und erneuert. Durch Umverteilung und Abkofferung soll versucht werden, eine möglichst einheitliche Asphaltstärke zu erreichen, ohne allzu große Mengen an belastetem Material entsorgen zu müssen. Arbeiten an Rinnen, Straßenabläufen, Pflaster, Bordsteinen u. ä. sind nicht vorgesehen. Diese Vorgehensweise entspricht den im November 2018 an der Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule durchgeführten Straßenunterhaltungsarbeiten.

 

 

Im Resultat erhält man eine neue, geschlossene Asphaltdeckschicht. Eine Verbesserung der Tragfähigkeit und Frostsicherheit wird nicht erreicht, diese werden weiterhin im gleichen Maße wie bisher vom bestehenden, ungebundenen Aufbauquerschnitt abhängig sein. Daher werden die bauausführenden Firmen keine Gewährleistung übernehmen können. Sicherlich werden in ein paar Jahren die ersten Schäden auftreten. Da durch das Aufbringen der neuen Asphaltdeckschicht das Eindringen von Oberflächenwasser stark vermindert wird, besteht aber die Aussicht, dass etwa 10 Jahre vergehen, bis der derzeitige Zustand wieder erreicht wird. Hilfreich wäre die Vermeidung von Bus-/ LKW-Verkehr.

 

 

Die Kosten für die vorgeschlagene Erneuerung der Asphaltdeckschicht werden auf etwa 280.000 € geschätzt (ohne den durch eine Hecke und eine Schranke abgetrennten Teil). Die Mittel dafür sollen in 2023 oder 2024 in der Haushaltsstelle „Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze“ eingeplant werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird angewiesen, am Zentralparkplatz die Asphaltdeckschicht erneuern zu lassen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel alle erforderlichen Aufträge zu erteilen. Die Ausführung der Arbeiten in 2023 oder 2024 richtet sich nach der Verfügbarkeit und Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel.