Betreff
Klimaschutz - Fördermaßnahmen
Vorlage
Y/2023/201
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Aktion Klimabaum werden der Erwerb und das Anpflanzen eines heimischen Laubbaums im hauseigenen Garten mit maximal 50,00 € bezuschusst. Bisher wurden für die Aktion Fördermittel in Höhe von 268,00 € bewilligt (Stand 15.03.23023). Im Haushalt bereitgestellt sind für die Aktion Fördermittel in Höhe von 5.000,00 €.

 

Eine Aufstockung des Fördermittelbudgets für die Aktion Klimabaum ist somit nicht erforderlich.

 

Es wird daher vorgeschlagen 15.000,00 € von dem im Haushalt eingestellten Gesamtförderbudgets in Höhe von 20.000,00 € (für die Aktion Klimabaum, die Bezuschussung von Balkonkraftwerken und die Bezuschussung von Dachbegrünungen) auf die Förderung von Balkonkraftwerken und Dachbegrünungen aufzuteilen.

 

Die Kosten für die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes liegen zwischen ca. 500,00 € und 1.300,00 €, in Abhängigkeit von der Anlagengröße.

 

Daher wird vorgeschlagen insgesamt 5.000,00 € des Gesamtförderbudgets für die Förderung von Balkonkraftwerken zur Verfügung zu stellen und die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes mit pauschal 200,00 € einmalig pro Antragsteller zu bezuschussen. Somit können 25 Antragsteller beim Erwerb eines Balkonkraftwerks unterstützt werden.

 

 

Für die Förderung der Dachbegrünung wird vorgeschlagen insgesamt 10.000,00 € des Gesamtförderbudgets zur Verfügung zu stellen.

 

Die Materialkosten für die Herstellung eines Quadratmeters Dachbegrünung liegen zwischen ca. 40,00 € und 150,00 €, in Abhängigkeit von der Art der Dachbegrünung (extensive oder intensive Dachbegrünung). Hinzuzurechnen sind noch Kosten für Planung, ggf. Statik und Herstellung. Die Gesamtkosten für die fachmännische Herstellung einer Dachbegrünung wird im vierstelligen Bereich liegen. Nach der Richtlinie ist eine Mindestfläche von 10 qm zu begrünen.

 

Daher wird vorgeschlagen die Herstellung einer Dachbegrünung pauschal mit 500,00 € einmalig pro Antragsteller zu bezuschussen. Somit könnten 20 Antragsteller bei der Herstellung einer Dachbegrünung unterstützt werden.

 

 

Anlage 1: Förderrichtlinie Dachbegrünung

Anlage 2: Förderrichtlinie Balkonkraftwerke

 


Beschlussvorschlag:

 

a)       Von dem im Gemeindehaushalt eingestellten 20.000,00 € zur Förderung der Aktion Klimabaum, von Balkonkraftwerken und Dachbegrünungen werden weiterhin 5.000,00 € für die Aktion Klimabaum angesetzt, wie ursprünglich geplant. Die verbleibenden 15.000,00 € werden für die Förderung von Balkonkraftwerken und Dachbegrünungen angesetzt, nach der folgenden Aufteilung:

 

1.       10.000,00 € für die Förderung von Dachbegrünungen

 

2.       5.000,00 € für die Förderung von Balkonkraftwerken

 

b)      Dachbegrünungen werden gemäß der Richtlinie (siehe Anlage 1) mit pauschal 500,00 € pro Maßnahme bezuschusst.

 

c)       Balkonkraftwerke werden gemäß der Richtlinie (siehe Anlage 2) mit pauschal 200,00 € pro Anlage bezuschusst.