Betreff
Ausweisung eines Voranggebietes für Bad Rothenfelde
Vorlage
Y/2023/203
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Osnabrück plant die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP).

 

Die Planungsabsichten wurden mit der Bekanntmachung vom 31.03.2015 gem. § 3 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) bekannt gegeben.

 

Aktuell findet die Offenlage des Entwurfes des RROPs statt. In der Zeit vom 25. Mai bis 26. Juni 2023 liegen die Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen bereit. Bis zum 12. Juli 2023 kann zu den Auslegungsunterlagen Stellung genommen werden. Die weiteren Verfahrensschritte können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Der Entwurf des RROPs enthält eine Prüffläche zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen.

 

Gegenwärtig verfügt die Gemeinde Bad Rothenfelde über kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanlagen, so dass die Errichtung einer Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig ist. Auch anderweite Zulässigkeiten sind nicht gegeben, da diese gegen die Ziele der noch aktuellen Raumordnung verstoßen.

 

Mit dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm und der Berücksichtigung eines künftigen Vorranggebietes für Windenergie bietet sich der Gemeinde die Chance, dass auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen betrieben werden können.

 

Das Prüfgebiet im RROP ist annähernd deckungsgleich mit dem Gebiet für das sich eine Investorengemeinschaft interessiert, um eine Bürgerwindanlage, also mit Beteiligungsmöglichkeiten, zu errichten.

 

Diese Vorhaben wurde jedoch noch nicht weiterverfolgt, da in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Landkreises Osnabrück deutlich wurde, dass auf Grundlage des noch gültigen RROPs dafür keine Zulässigkeit besteht.

 

Das neue RROP und die damit verbundene Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen könnte bereits genutzt werden, um mit den langwierigen Vorplanungen für eine Bürgerwindanlage zu beginnen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Ausweisung eines künftigen Vorranggebietes auf dem Gemeindegebiet von Bad Rothenfelde zuzustimmen.

 

 

Anlagen:

 

  1. Steckbrief Windenergie (aus Entwurf RROP)
  2. Bekanntmachung: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück mit der für Bad Rothenfelde vorgeschlagenen Prüffläche für Windenergieanlagen wird zugestimmt.