Betreff
Abschluss einer Heranziehungsvereinbarung Wohngeld
Vorlage
Y/2023/213
Art
Beschlussvorlage

Die betroffenen Kommunen haben zusammen mit dem Landkreis Osnabrück eine entsprechende Heranziehungsvereinbarung zum Thema Wohngeld entworfen. Die abschließende Einigung auf eine finale Fassung erfolgte in der BMK am 22.02.2023.

 

Es wurden folgende Eckpunkte verabredet:

 

  • Laufzeit der örV zur Aufgabenübertragung ab 01.01.2023, Erstattungsbasis bildet die EG 9a (die konkrete verwaltungsorganisatorische Umsetzung obliegt der Organisationshoheit der herangezogenen betroffenen Kommunen) und eine Basisfallzahl von 350 lfd. Wohngeldfällen (Zahlfällen) je Vollzeitstelle,
  • vollumfänglicher Aufgabenübergang inkl. Zuständigkeit der Kommunen für Klageverfahren im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit,
  • 3-jährige Mindestlaufzeit der Vereinbarung mit einer automatischen Verlängerungsoption (Kündigung zum Jahresende möglich, 1-jährige Kündigungsfrist), Evaluation nach 2 Jahren, bei Bedarf auch früher und ggf. Nachsteuerung (falls eine adäquate Kostendeckung aufgrund der getroffenen Regelungen nicht mehr gegeben ist),
  • Bedingungen für die beabsichtigte Nutzung der Software Lämmkom Lissa

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt den Abschluss der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Heranziehungsvereinbarung Wohngeld mit dem Landkreis Osnabrück.