Die Hofstelle Frieling im Eckbereich der
Straßen Ulmenallee und Im Wiesengrund ist seit einiger Zeit unbewohnt und steht
leer. Der Grundstückseigentümer Frieling hat der Gemeinde angeboten, einen
Kindergarten zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Die Errichtung
eines Kindergartens erfordert jedoch die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Hofstelle Frieling grenzt im Norden
an die Alten- und Pflegeeinrichtung Schlüter an. Hier ist bereits ein
Sondergebiet „Wohnen und Betreuung für Senioren und Menschen mit Behinderungen“
ausgewiesen.
Der Bedarf an Krippen- und
Kindergartenplätzen in Bad Rothenfelde wird voraussichtlich in den nächsten
Jahren weiter steigen, da für Bad Rothenfelde auch in den nächsten Jahren ein
Anstieg der Einwohnerzahl prognostiziert wird.
Die mögliche Flächennutzungsplanänderung
und Bebauungsplanaufstellung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde,
Flur 10, Flurstücke 20/9 in Größe von 11.719 qm und 20/6 in Größe von 287 qm.
Der Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanaufstellungsbereich wird
begrenzt:
- im Norden
durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 20/5
und 4/1 (Süßbach),
- im Osten
durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 24/2,
23/3 (Straße Im Wiesengrund) und 20/8,
- im Süden
durch das Grundstück Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstück 23/3
(Straße Im Wiesengrund) und
- im Westen
durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 9, Flurstücke 117/2
und 115/2 (Ulmenallee).
Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur
Einleitung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 72 „Hofstelle Frieling“ mit örtlichen Bauvorschriften
erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanungen. Details
ergeben sich im weiteren Bauleitplanverfahren. Teil der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Hofstelle
Frieling“ werden neben der
Begründung samt Umweltbericht nach § 12 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag sein, in dem die Übernahme der
Planungs- und Erschließungskosten geregelt wird.
Um die Realisierung einer Kinderkrippe /
eines Kindergartens mit zusammen 4 – 5 Gruppen realisieren zu können, ist die
Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Kinderkrippe, -garten“ im Umfang von rd.
3.500 qm erforderlich. Die Sondergebietsfläche wäre im Bereich der bestehenden
Hofanlage im Eckbereich „Ulmenallee / Im Wiesengrund“ auszuweisen. Der
Restbereich könnte als „private Grünfläche“ ausgewiesen werden (siehe Anlage).
Damit würde sich die bebaute bzw. befestigte Fläche gegenüber der bisher
befestigten Fläche nicht erhöhen.
Der Beschlussvorlage werden neben den
Planabgrenzungen die von Dipl.-Ing. Architekt VFA Martin Niehenke vorgelegten
beiden Vorentwürfe beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Um die
Errichtung einer Kinderkrippe / eines Kindergartens zu ermöglichen, ist der Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bad Rothenfelde zum 50. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 50.
Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 20/9 in
Größe von 11.719 qm und 20/6 in Größe von 287 qm.
Der
Flächennutzungsplanänderungsbereich wird begrenzt im Norden durch die
Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 20/5 und 4/1
(Süßbach); im Osten durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10,
Flurstücke 24/2, 23/3 (Straße Im Wiesengrund) und 20/8; im Süden durch das
Grundstück Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstück 23/3 (Straße Im
Wiesengrund) und im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde,
Flur 9, Flurstücke 117/2 und 115/2 (Ulmenallee).
Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.
b) Um die
Errichtung einer Kinderkrippe / eines Kindergartens zu ermöglichen, ist im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 71 „Hofstelle
Frieling“ aufzustellen.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 „Hofstelle Frieling“ umfasst die
Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 20/9 in Größe von
11.719 qm und 20/6 in Größe von 287 qm. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71 wird
begrenzt im Norden durch die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10,
Flurstücke 20/5 und 4/1 (Süßbach); im Osten durch die Grundstücke Gemarkung Bad
Rothenfelde, Flur 10, Flurstücke 24/2, 23/3 (Straße Im Wiesengrund) und 20/8;
im Süden durch das Grundstück Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10, Flurstück
23/3 (Straße Im Wiesengrund) und im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Bad
Rothenfelde, Flur 9, Flurstücke 117/2 und 115/2 (Ulmenallee).
Die genaue
Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2
beigefügten Lageplan.