Betreff
Lärmaktionsplan Gemeinde Bad Rothenfelde (Runde 4) - Vorstellung der Ergebnisse aus der Lärmkartierung und weiteres Vorgehen (Vortrag durch Herrn Pröpper)
Vorlage
Y/2023/244
Art
Beschlussvorlage

Mit der Richtlinie (2002/49/EG3) des Europäischen Parlaments (sog. Umgebungsrichtlinie) hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben.

 

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

 

Unter Umgebungslärm sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien zu verstehen, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört der Lärm, der von Verkehrsmitteln (Straßen-, Eisenbahn, Flugverkehr) sowie von Bereichen für industrielle Tätigkeiten ausgehen.

Ziel des Europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten, sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Vermeidung des Lärms beitragen sollen.

 

Die EU-Umgebungsrichtlinie ist durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden.

 

Die EU-Umgebungsrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen vor.

 

Die letzte Überprüfung (3. Stufe) stammt aus dem Jahr 2018.

 

In der aktuellen -Runde 4- der Lärmaktionsplanung sind die Berechnungs- und Bewertungsmethoden geändert worden.

 

Die Berechnungsmethoden für die BUB (Berechnungsmethode für Umgebungslärm von bodennahen Quellen -Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe-) und BEB (Berechnungsmethode zur Ermittlung der belasteten Zahlen durch Umgebungslärm) sind für die Runden 1 bis 3 als vorläufige Fassung verwendet worden.

 

Seit 2021 gelten die endgültigen Fassungen, die erstmals in –Runde 4- angewendet werden und als gemeinsame Berechnungsmethode für alle EU-Staaten als CNOSSOS-DE zusammengefasst wurden.

 

Auf der Grundlage der Lärmkartierung ist die Gemeinde Bad Rothenfelde gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Hiermit wurde das Ing.-Büro RP Schalltechnik beauftragt. Herr Pröpper stellt in der ersten Phase der Bearbeitung die Ergebnisse der Lärmkartierung in der Sitzung am 01.11.2023 vor.

 

Nach Kenntnisnahme und der entsprechenden Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert und beteiligt. Auf den Internetseiten der Gemeinde Bad Rothenfelde werden die Unterlagen veröffentlicht.

 

Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen.

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.