Betreff
Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Vorlage
Y/2023/246
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung hat die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung für 2024 unter Mitwirkung der Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Heilbronn, neu kalkuliert. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Das Ergebnis des Jahres 2023 steht noch nicht fest. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wurde eine Gebühr (unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse) von 2,73 €/m³ errechnet. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschloss in seiner Sitzung vom 15.12.2022 eine Gebühr von 2,50 €/m³. Nach Berücksichtigung nur der noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckung des Jahres 2019 von 102.938,18 € ergibt sich bei der veranschlagten Abwassermenge von 543.991 m³ ein kostendeckender Gebührensatz von 2,54 €/m³. Bei den restlichen 0,04 €/m³ Differenz zum beschlossenen Gebührensatz handelt es sich um eine „gewollte Kostenunterdeckung“, die sich für 2023 bei der veranschlagten Abwassermenge von 543.991 m³ auf 21.759,64 € belaufen würde. Dieser Betrag wäre dann von der Gemeinde Bad Rothenfelde zu tragen.

 

Mit der Berücksichtigung der noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckung des Jahres 2019 von 102.938,18 € sind die gesamten Kostenüberdeckungen der Vorjahre vollständig ausgegli­chen. Aufgrund der Gebührenfestlegung unterhalb des kostendeckenden Satzes kann mit dem Ausgleich der durch den Jahresabschluss 2021 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 126.228,45 € statt wie ursprünglich vorgesehen 2023 nun frühestens im Jahr 2024 begonnen werden. Nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes sind Kostenüberdeckungen innerhalb der auf ihre Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Der Ausgleich sollte also bis Ende 2025 erfolgen.

 

Auf der Basis einer für 2024 prognostizierten Abwassermenge von 555.000 m³ ergibt sich gegenüber dem Kalkulationsjahr 2023 eine erhöhte kostendeckende Gebühr von 2,74 € je m³. Unter Berücksichtigung der auszugleichenden Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren ergibt sich eine zu beschließende Gebühr von 2,85 €/m³.

 

Wird für 2024 nur der kostendeckende Gebührensatz von 2,74 €/m³ beschlossen, verschiebt sich der Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 unter Beachtung der Drei-Jahres-Frist vollständig auf das Jahr 2025. Es müsste also 2025 der Gesamtbetrag von 126.228,45 € ausgeglichen werden, sofern nicht die Möglichkeit eines anderweitigen Ausgleichs durch Kostenüberdeckungen besteht (z. B aufgrund eines unerwartet hohen Jahresüberschusses).

 

Um dieses Risiko auszuschließen, ist unter Berücksichtigung der auszugleichenden Kosten­unterdeckungen aus den Vorjahren ein Gebührensatz von 2,85 €/m³ zu beschließen.

 

Nachrichtlich:

Für das Jahr 2023 wurde mit einer Abwassermenge von 543.991 m³ kalkuliert. 2022 wurden 546.232 m³ abgerechnet. In den Vorjahren 2017 bis 2020 betrug die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,19 € je m³, 2021 2,10 € je m³, 2022 2,29 € je m³ und seit 2023 2,50 € je m³.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz steigt im Jahre 2024 auf 2,85 € je m³.