Betreff
Wirtschaftsplan des Abwasserbeseitigungsbetriebes für das Jahr 2024
Vorlage
Y/2023/248
Art
Beschlussvorlage

Hiermit werden die Entwürfe des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2027 vorgelegt.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen bzw. Änderungen erläutert, die Werte in Klam­mern sind Vorjahresansätze.

 

 

A I. Erfolgsplan – Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage

 

Umsatzerlöse 1.588.454 € (1.366.686 €)

Die Umsatzerlöse bestehen nahezu ausschließlich aus Gebühren. Berechnungsgrundlage ist im Jahre 2024 eine Schmutzwassereinleitung nach der Wasserabnahme in der Gemeinde von 555.000 m³. Darin enthalten sind auch Entnahmen aus Hausbrunnen und Absetzungen für den Einsatz von Gartenuhren.

Die Gebühr für Schmutzwasser wird 2024 auf 2,85 €/m³ (2,50 €/m³) festgesetzt. Die um 0,35 € erhöhte Gebühr ergibt sich aus der der Erhöhung der durch die Gebühr auszugleichenden Kosten (s. nachfolgende Ausführungen) sowie durch die Ausgleichsregelung aus § 5 Abs. 2 des Nieder­sächsischen Kommunalabgabengesetzes, der zufolge Kostenüber- bzw. -unterdeckungen inner­halb der auf ihre Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen sind.

 

Zu erwähnen ist die Teilauflösung von Ertragszuschüssen (Anschlussbeiträge). Die Planung sieht 6.686 € (6.686 €) vor. Laut Schreiben des BMF vom 27.05.2003 sind die Anschlussbeiträge ab 2003 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Kanalnetzes abzusetzen.

 

Sonstige betriebliche Erträge 7.000 € (10.000 €)

Enthalten sind im Wesentlichen Fahrzeugkostenerstattungen der Gemeinde sowie Mietzahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Nutzung von Räumen auf dem Kläranlagengelände. Fast alle Fahrzeuge sind jedoch inzwischen vollständig abgeschrieben, sodass die Kostenerstattung der Gemeinde sich entsprechend um den Abschreibungsanteil reduziert und die sonstigen betrieblichen Erträge damit geringer werden.

 

Materialaufwand 226.000 € (209.000 €)

Die Energiekosten für den Betrieb der Kläranlage sind mit 73.000 € (57.000 €) veranschlagt. Darin enthalten sind 6.000 EUR Heizkosten (Gas, prognostizierter Gaspreis 0,13 €/kWh) sowie die Abdeckung von ca. 60 % des Strombedarfs durch die geplante Photovoltaikanlage.

Der für die Pumpwerke anfallende Stromkostenbetrag beläuft sich auf 12.000 € (13.000 €).

Die Berechnung basiert auf dem neuen, für die Jahre 2024 und 2025 geltenden Rahmenvertrag für Strom als Ergebnis der Ausschreibung über die KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungs­gesellschaft mbH).

Die Klärschlammbeseitigung kostet einschließlich Material voraussichtlich 140.000 € (138.000 €).

 

Personalaufwand 203.000 € (192.000 €)

Die aufgrund der Tarifforderung und der Abschlüsse anderer Branchen bereits für 2023 erwartete deutliche Steigerung des Personalaufwands kommt aufgrund des Tarifabschlusses erst 2024 zum Tragen. Rechnerisch ergibt sich über alle Entgeltgruppen und Stellenzahlen eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 12 % gegenüber 2022 (2023 erfolgte keine Erhöhung). Auch dieser Ansatz ist im Planentwurf berücksichtigt. Für die zum 1. Januar 2007 eingeführte leistungsorientierte Bezahlung wurde ein entsprechender Ansatz gebildet (1,75 % der Entgeltsumme der Arbeitnehmer).

 

Abschreibungen 485.432 € (435.796 €)

Der erhöhte Betrag ergibt sich aus dem Saldo aus ausfallenden und hinzutretenden (geplante Investitionen in Höhe von 433.000 €) Abschreibungen auf das Anlagevermögen.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen 493.453 € (461.400 €)

Die Betriebskosten belaufen sich auf 327.300 € (288.300 €). Wesentlich sind dabei die Positio­nen „Unterhaltung der Kanalisation/Pumpwerke“ mit 200.000 € und die „Kläranlage“ mit 85.000 €.

Für Beiträge, Gebühren, Versicherungen sind 24.985 € (24.900 €) veranschlagt. Die größte Position ist die Abwasserabgabe mit 22.000 € (22.000 €).

Die Verwaltungskosten werden mit 139.718 € (146.400 €) erwartet.

Für die übrigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 1.450 € (1.800 €) angesetzt.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 45.003 € (59.466 €)

Die aufzuwendenden Zinsen gehen wegen der fortschreitenden Tilgung weiter zurück. Das für 2023 eingeplante Darlehen in Höhe von 300.000 € wurde nicht benötigt.

Die seit 2008 an die Gemeinde auszuzahlenden Eigenkapitalzinsen sind mit 81.198 € (86.441) eingeplant.

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 142.966 € (19.024 €)

Ein positives Ergebnis ist geplant.

 

Sonstige Steuern 400 € (500 €)

Es handelt sich bei dieser Position um die Kraftfahrzeugsteuer.

 

Der Jahresgewinn beträgt 61.368 € (Plan Vorjahr: Jahresverlust 67.917 €).

 

 

A II. Erfolgsplan – Niederschlagswasserkanalisation

 

Umsatzerlöse 561.387 € (673.430 €)

Der Gebührensatz wurde 2023 für zwei Kalenderjahre auf 0,69 €/m² bebauter und befestigter Fläche festgesetzt, bleibt also 2024 unverändert. Der Rückgang der Erlöse ergibt sich aus dem von der Gemeinde erstatteten Straßenentwässerungsanteil, der sich u. a. an den laufenden Kosten bemisst. 2023 war der Ansatz aufgrund der Kahnteichentschlammung erhöht.

Auch hier ist in den Umsatzerlösen ein Anteil an Auflösungen aus Ertragszuschüssen (Anschlussbeiträge) von 2.229 € enthalten (s. auch Seite 2).

 

Personalaufwand 29.100 € (28.000 €)

 

Wie im Bereich Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage gilt: Die aufgrund der Tarifforderung und der Abschlüsse anderer Branchen bereits für 2023 erwartete deutliche Steigerung des Personal­aufwands kommt aufgrund des Tarifabschlusses erst 2024 zum Tragen. Rechnerisch ergibt sich über alle Entgeltgruppen und Stellenzahlen eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 12 % gegenüber 2022 (2023 erfolgte keine Erhöhung). Auch dieser Ansatz ist im Planentwurf berück­sichtigt. Für die zum 1. Januar 2007 eingeführte leistungsorientierte Bezahlung wurde ein entspre­chender Ansatz gebildet (1,75 % der Entgeltsumme der Arbeitnehmer).

 

Abschreibungen 200.983 € (182.090 €)

Der erhöhte Betrag ergibt sich aus dem Saldo aus ausfallenden und hinzutretenden Abschrei­bungen auf das Anlagevermögen.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen 244.650 € (495.400 €)

Sie setzen sich zusammen aus Betriebs- und Verwaltungskosten, Beiträgen und übrigen betrieb­lichen Aufwendungen. Größte Einzelposition sind die „Betriebskosten Kanalisation“ mit 170.000 €.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.417 € (18.085 €)

Sowohl der Zinsaufwand für Darlehen als auch die Eigenkapitalzinsen sinken im Planjahr. Die Eigenkapitalzinsen werden an die Gemeinde abgeführt.

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 76.789 € (-43.099 €)

Aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abzüglich der Eigenkapitalzinsen von 4.952 € ergibt sich ein erwarteter Jahresgewinn von 71.837 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B I. Vermögensplan – Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage

 

I. Leistungen

 

Schmutzwasserkanalisation 115.000 € (365.000 €)

Für das Pumpwerk Am Forsthaus sind 85.000 € geplant. Die Maßnahme war bereits für 2023 vorgesehen, stattdessen wurden jedoch notwendige Arbeiten am Pumpwerk Helferner Weg vorgezogen. Für kleinere Maßnahmen an Schmutzwasserkanälen und Pumpwerken stehen 30.000 € zur Verfügung.

 

Kläranlage 315.000 € (155.000 €)

Ein Betrag von 15.000 € wird für den Ersatz kleinerer Maschinen und Elektroeinrichtungen benö­tigt. Für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs sind 70.000 € und für die Installation der geplan­ten Photovoltaikanlage 230.000 € angesetzt.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.000 € (4.000 €)

Der Ansatz von 3.000 € ergibt sich aus dem fortlaufenden Erneuerungs- und Ergänzungsbedarf.

 

Tilgung 230.963 € (238.213 €)

Der Betrag verringert sich um die ab 2023 eingeplante Tilgung für das nicht benötigte Darlehen in Höhe von 300.000 €.

 

Auflösung Beiträge 6.686 € (6.686 €)

Die Auflösung der bis 2002 gezahlten Anschlussbeiträge wird jährlich mit 5 % vorgenommen. Der sich ergebende Betrag wirkt sich im Erfolgsplan ertragsmehrend aus, obwohl keine Mittel fließen, und damit letztlich gebührenmindernd. Es ist aber zu bedenken, dass dem Vermögens­plan entsprechend geringere Mittel zur Verfügung stehen. Mit den Abschreibungen wird entspre­chend gleich verfahren. Die durch die AfA erwirtschafteten Mittel sind gleichzeitig liquide Mittel, die für die Investitionen im Vermögensplan genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die „Auflösung“ für ab 2003 anfallende Beiträge nach einer Rechtsänderung nicht mehr durchzuführen ist.

 

 

II. Finanzierung

 

Als Finanzierungsmittel stehen zur Verfügung:

1.      Abschreibungen                         314.595 €

2.      Darlehen/liquide Mittel               356.054 €

insgesamt:                                                          670.649 €

 

 

B II. Vermögensplan – Niederschlagswasserkanalisation

 

I. Leistungen

 

Kanalisation 20.000 € (20.000 €)

Für kleinere Maßnahmen an den Regenwasserkanälen stehen 20.000 € zur Verfügung.

 

Tilgung 49.083 € (52.617 €)

Es handelt sich um die regelmäßigen Tilgungsleistungen aufgrund der in der Vergangenheit aufgenommenen Darlehen.

 

Auflösung Beiträge 2.229 € (2.229 €)

Auf die entsprechenden Ausführungen im Text „Schmutzwasserbereich“ wird verwiesen (Seite 4).

 

II. Finanzierung

 

Die Leistungen werden finanziert mit:

1.      Abschreibungen                           98.815 €

2.      Darlehen/liquide Mittel                -27.503 €

insgesamt:                                                             71.312 €

 

 

Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027

 

A I. Erfolgsplan – Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage

 

Umsatzerlöse

Die Kanalgebühren betragen im Jahre 2023 1.360.000 €. Dieser Summe liegt eine Schmutz­wassermenge von 543.991 m³ zugrunde. Für 2024 wird mit der Menge von 555.000 m³ kalkuliert. In 2024 steigt der Preis von 2,50 €/m³ auf 2,85 €/m³. Am Ende des mittelfristigen Zeitraumes von 2023 bis 2027 werden die Umsatzerlöse (für 2027) insgesamt mit rund 1.631.204 € erwartet.

Die Ertragszuschüsse (Anschlussbeiträge) liegen dabei gleichbleibend von 2023 bis 2027 bei 6.686 €.

 

Materialaufwand

Der Materialaufwand besteht im Wesentlich aus Energiekosten, Entsorgungskosten für den Klär­schlamm und Kosten für Chemikalien. Er beträgt zum Periodenanfang im Jahre 2023 209.000 €, steigt 2024 auf 226.000 € und bis 2027 (nach Auslauf des Rahmenvertrags für die Stromlieferung Ende 2025, s. Seite 2) auf 270.150 €.

 

Personalaufwand

Die Bezüge für die Mitarbeiter betragen 2023 unter Einschluss der Sozialabgaben 192.000 € und steigen in den Folgejahren bis auf 221.300 €.

Dabei erfolgt ein stärkerer Anstieg von 2023 auf 2024 aufgrund der deutliche tariflichen Entgelt­erhöhung (s. Seiten 2 und 3). In den Jahren ab 2025 wird von einer mäßigen Tarifentwicklung ausgegangen, die der gesamtwirtschaftlichen Situation folgt.

 

Abschreibungen

Die Abschreibungen belaufen sich zu Beginn der Planung 2023 auf 435.796 € und werden im letzten Planungsjahr 2027 mit 483.926 € erwartet. Alte Bauwerke und Maschinen sind dann über­wiegend abgeschrieben.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die aus Betriebskosten, Beiträgen, Gebühren und Versicherungen sowie Verwaltungskosten und übrigen betrieblichen Aufwendungen bestehende Position liegt 2023 bei 461.400 € und am Ende des Planungszeitraums bei rund 510.503 €.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen für langfristiges Fremdkapital sinken in der Periode von 2023 bis 2027. Der Aufwand beträgt 2023 noch 59.466 € (in diesem Ansatz waren die Zinsen für die für 2023 geplante Darle­hensaufnahme enthalten) und im Jahre 2027 dagegen nur noch 31.877 €. Die an die Gemeinde zu zahlenden Eigenkapitalzinsen werden in 2023 und 2024 mit 86.441 €/Jahr und 81.198 €/Jahr ausgewiesen. In den Folgejahren sind rund 83.000 €/Jahr angesetzt.

 

 

A II. Erfolgsplan – Niederschlagswasserkanalisation

 

Umsatzerlöse

Das Aufkommen an Kanalgebühren geht in den Planjahren bis 2027 aufgrund der derzeit erwar­teten Gebührensenkung ab 2025 zurück. Es beträgt im ersten Planjahr 2023 noch 671.201 €, während die Summe bis 2027 auf 536.000 € sinkt. Die Berechnungsgrundlage der Nieder­schlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl.

Die Auflösung der Ertragszuschüsse bleibt konstant bei 2.229 €.

 

Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich im Planjahr 2023 auf 28.000 € und endet in 2027 bei 31.800 €. Die Entwicklung läuft parallel zu den Personalkosten beim Schmutzwasser (s. Seite 5).

 

Abschreibungen

Sie sind im ersten Planjahr mit 182.090 € und im letzten Planjahr mit 162.859 € ausgewiesen. Abzuschreiben sind nach wie vor Regenrückhaltebecken, Kanäle und Leichtflüssigkeitsabschei­der.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Gesamtbetrag für 2023 wird mit 495.400 € und für 2027 mit 250.700 € angesetzt. Die Posi­tionen Betriebskosten, Beiträge, Gebühren und Versicherungen, Verwaltungskosten und übrige betriebliche Aufwendungen steigen dabei nach 2024 moderat mit der Besonderheit, dass die Betriebskosten Kanalisation 2023 bedingt durch die Kahnteichentschlammung mit 421.000 € deutlich erhöht eingeplant wurden.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Aufwand für Darlehenszinsen sinkt während der Planjahre aufgrund der fortschreitenden Tilgung. 2023 beträgt er noch 11.539 € und in 2027 werden nur noch 7.247 € ausgewiesen. Die Eigenkapitalzinsen betragen 2023 6.546 €, 2024 4.952 € und in den übrigen Planjahren etwa 7.000 €/Jahr.

 

 

B I. Vermögensplan – Schmutzwasserkanalisation/Kläranlage

 

I. Leistungen

 

Für die Schmutzwasserkanalisation wurden für 2023 365.000 € geplant. In 2024 sind 115.000 € vorgesehen, davon für das Pumpwerk Am Forsthaus 85.000 €. Für kleinere Maßnahmen an Schmutzwasserkanälen und Pumpwerken stehen 30.000 € zur Verfügung. 2025 sind 280.000 € geplant, davon für den dritten Bauabschnitt Umlegung Schmutzwasserkanal (L94 bis Forsthaus) 250.000 €. In den Folgejahr 2026 und 2027 sind aktuell jeweils 30.000 € veranschlagt.

 

Die Kläranlage erfordert jährlich Investitionsmittel in Höhe von 15.000 €. Die Ansätze dienen der Beschaffung von Maschinen und elektronischen Einrichtungen, die über keine lange Nutzungs­dauer verfügen. Für die Installation einer Zulaufmessung und die Erneuerung des Rührwerks für den Schlammstapelbehälter sind 2023 jeweils 20.000,00 € eingeplant. Außerdem ist die geplante Photovoltaikanlage mit 100.000,00 € angesetzt. Des Weiteren ist für die Jahre 2024 und 2025 die Anschaffung zweier neuer Fahrzeuge für die Kläranlage für 70.000 € bzw. 25.000 € vorgesehen sowie die Installation der Photovoltaikanlage mit 230.000 €.

 

 

Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sind in den Planjahren jeweils 3.000 € angesetzt, 2023 zusätzliche 1.000 € für die Ersatzbeschaffung eines PC-Arbeitsplatzes.

 

Die Tilgungsleistungen beginnen im ersten Planjahr 2023 mit 238.213 € und sinken in den Folgejahren bis 2027 auf 196.122 €. Die hohen Tilgungen entsprechen dem Verschuldungs­abbau. Der Schuldenstand lag am 1. Januar 2012 bei 3.785.994,64 € und sank bis 31. Dezember 2022 auf 2.639.856,06 €. In diesem Betrag sind die zwischenzeitlichen Darlehensaufnahmen berücksichtigt.

Die Auflösung der bis zum 31. Dezember 2002 gezahlten Anschlussbeiträge wird auf der Basis von 5 % jährlich wie bisher ausgewiesen. Der Planbetrag für die Jahre 2023 bis 2027 beträgt 6.686 €.

 

 

II. Finanzierung

 

Im Planungszeitraum wird Fremdkapital benötigt. Es war im Planungszeitraum für 2023 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 300.000 € vorgesehen, die jedoch nicht benötigt wurde.

Es stehen aber auch Mittel aus verdienten Abschreibungen, liquiden Mitteln und Beiträgen zur Verfügung.

 

 

B II. Vermögensplan – Niederschlagswasserkanalisation

 

I. Leistungen

 

Der Ansatz der Kanalisationsaufwendungen beträgt über den gesamten Planungszeitraum jeweils 20.000 €.

 

Die planmäßige Tilgung für langfristiges Fremdkapital sinkt von 52.617 € im Jahr 2023 auf 47.684 € im Jahr 2027.

 

Die Auflösung von Beiträgen wird (wie beim Schmutzwasser) jährlich mit 5 % dargestellt. Der Betrag beläuft sich auf jährlich 2.229 €.

 

 

II. Finanzierung

 

Für die Finanzierung der Leistungen stehen Abschreibungen, Beiträge und liquide Mittel zur Verfügung. Fremdkapital für die Folgejahre wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht benötigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan des Abwasserbeseitigungsbetriebes für das Jahr 2024 und die mittel­fristige Finanzplanung 2023 bis 2027 werden in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.