Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2024
Vorlage
Y/2023/253
Art
Beschlussvorlage

Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 vom 25.10.2023 wird verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2024 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2024)

Anliegergrundstücke

2,52

2,76

Hinterliegergrundstücke

2,28

2,52

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.