Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2024
Vorlage
Y/2023/253
Art
Beschlussvorlage
Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 vom 25.10.2023 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2024 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2024) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,76 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
2,52 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.