Betreff
Feststellung des Sitzungsverlustes des Ratsmitgliedes Silke Gelöz
Vorlage
Y/2023/264
Art
Beschlussvorlage

Das Ratsmitglied Silke Gelöz hat mit Schreiben vom 11.12.2023 gegenüber dem Bürgermeister den Verzicht auf seinen Sitz im Gemeinderat erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust erfüllt sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Rat ein. Da es sich bei der Feststellung eines Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.

 

Nach dem am 15.09.2021 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl 2021 ist Herr Uwe Steinbrügge, Versmolder Straße 54, 49214 Bad Rothenfelde, Nachrücker für das ausscheidende Ratsmitglied Silke Gelöz. Herr Steinbrügge hat am 22.12.2023 schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Nach § 51 NKomVG erwirbt Herr Steinbrügge den Sitz im Rat mit der Feststellung des Rates über den Sitzverlust der Abgeordneten, für die er nachrückt.

 

Auf die Vorschriften der §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42 (Vertretungsverbot) des NKomVG wurde Herr Steinbrügge schriftlich hingewiesen. Als Nachrücker ist Herr Steinbrügge zu Beginn seiner ersten Ratssitzung von Herrn Bürgermeister Rehkämper gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt fest, dass die Ratsfrau Silke Gelöz ihren Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund ihrer gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichtserklärung verliert.