Betreff
Oberflächenbehandlung und Schotterwege 2.Bauabschnitt
Vorlage
Y/2024/281
Art
Beschlussvorlage

Im Planungsausschuss am 17.05.2022 und im Verwaltungsausschuss am 31.05.2022 wurde das Bauprogramm zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung (OB) vorgestellt. Daraufhin wurden in 2023 etwa 11,5 km Wirtschaftswege mittels OB unterhalten. Hierfür wurden knapp 200.000 € aus Mitteln der Haushaltstelle "Straßenunterhaltung" aufgewendet.

 

Für 2024 ist vorgesehen, dass der zweite Bauabschnitt ausgeführt wird.

 

Neben den OB-Maßnahmen sollen in diesem Bauabschnitt auch einige Schotterwege (Springbergs Weg, Kollweg, Am Sudberge nahe der Teutoburger-Wald-Klinik, Bollweg, Sundernweg, In der Heide) instandgesetzt werden. Dabei soll auf dem Kollweg und dem Springbergs Weg auch eine Feinschicht als wassergebundene Wegedecke aufgebracht werden. Beim Weg "In der Heide" wird über eine derartige Feinschicht nach Inaugenscheinnahme der aufgearbeiteten Schotterschicht entschieden. Die auf dem Kollweg vorhandenen Querrinnen bringen keinen Nutzen und werden daher entfernt.

 

Im Zuge der OB-Maßnahmen werden die größeren Risse zunächst vergossen und Schlaglöcher mittels Patchmatik eingeebnet. Im Anschluss werden die betreffenden Fahrbahnen mit Bitumen angespritzt und mit Splitt abgestreut.

 

Die Gesamtlänge der im 2. Bauabschnitt zu bearbeitenden Asphalt- und Schotterwege beträgt etwa 10,5 km. Beim Kostenvolumen wurde zunächst von etwa 170.000 € ausgegangen. Eine auf dem fast fertigen Planungsstand und der aktuellen Marktlage basierende Kostenschätzung vom 08.02.2024 kommt nun auf voraussichtliche Kosten in Höhe von etwa 236.500 €. Diese Summe ist zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanungen in der Haushaltsstelle "Straßenunterhaltung" enthalten. Noch genauere Summen erhält man nach Durchführung der beiden erforderlichen Vergabeverfahren "Oberflächenbehandlung" und "Instandsetzung Schotterwege".


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird angewiesen, in 2024 den zweiten Teil des Bauprogrammes zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung durchzuführen.

In diesem zweiten Bauabschnitt ist auch die Instandsetzung von einigen Schotterwegen enthalten. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge zu erteilen im Rahmen der in der Haushaltsstelle "Straßenunterhaltung" dafür zur Verfügung stehenden Mittel.