Wie bereits im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss am 06.02.2024 seitens der Verwaltung dargestellt, lagen die Fehlbedarfe im u3-Bereich bei ca. 20 Plätzen und im ü3-Bereich bei etwa 11 Plätzen. Zu diesem Zeitpunkt war von einer Inbetriebnahme des Standortes KiTa Löwenzahn zum Herbst 2024 und einer zumindest vorübergehenden Weiterführung der KiTa Pusteblume auszugehen. Nach diesen Planungen und mit diesem Wissen, konnte von einer Deckung der Bedarfe für das neue KiTa-Jahr gerechnet werden (zumindest sukzessive).

 

Aktuell und nach Abschluss der Platzvergaben stellt sich der Sachverhalt anders da.

 

Zum einen hat sich der Fertigstellungstermin nach Aussage des Architekten auf den Jahreswechsel 2024/2025 verschoben.

 

Weiterhin hat das Ev. Kirchenkreisamt als Träger der vorstehend genannten Einrichtungen deutlich gemacht, dass der Standort Brunnenstraße nicht weitergeführt werden soll, sondern eine ausschließliche Verlagerung der Gruppen nach Aschendorf erfolgt.

 

Damit kann der Bedarf an KiTa- und Krippenplätzen zum Stichtag 01.08.2024 nicht gedeckt werden.

 

Für den Bereich der Krippenkinder wird es zum Jahreswechsel 2024/2025 eine Entlastung von sukzessive (Stichwort: Eingewöhnung) 12-15 Plätzen durch die Inbetriebnahme der 2. Krippengruppe in Aschendorf geben.

 

Im ü3-Bereich findet allerdings über den Ev. Träger keine Entlastung statt.

 

Die doch hohe Zahl des Fehlbedarfs (ca. 18 Plätze) ist einigen kurzfristigen Anmeldungen insbesondere aus den Familien der ukrainisch Geflüchteten geschuldet.

 

Zudem haben Familien nach dem regulären Anmeldeschluss einen KiTa-Platzbedarf gemeldet.

 

Daneben gab es vermehrt Schulrückstellungen.

 

Dieser aktuelle Fehlbedarf an KiTa-Plätzen (eben auch bedingt durch eine Gruppenreduzierung) spiegelt die Annahmen aus der Kita-Bedarfsplanung des Landkreises wider.

 

Danach werden Stand 2022 im ü3-Bereich 197 Plätze vorgehalten. Darüber hinaus 45 Krippen- und bis zu 14 u3-Plätzen in den altersübergreifenden Gruppen (insgesamt 59 Plätze).

 

Unter Berücksichtigung der zum KiTa-Jahr 2023/2024 geschlossenen Integrativgruppe in der KiTa Pusteblume mit 18 ü3-Plätzen wird hier der entstandene Fehlbedarf für das neue KiTa-Jahr nahezu 1:1 gespiegelt.

 

Der Fehlbedarf im u3-Bereich setzt sich wie in den Vorjahren fort. Hier konnte in der Vergangenheit über die Einrichtung der Großtagespflege „Kleine Salinchen“ Entlastung geschaffen werden.

 

Zum KiTa-Jahr 2024/2025 ist festzuhalten, dass aktuell 20 Anmeldungen auf einen Krippenplatz nicht bedient werden können.

 

Hier schlägt in der Tat die Bauverzögerung an der KiTa Löwenzahn durch.

Die hier geplante Krippengruppe wird erst zum Jahreswechsel den Betrieb aufnehmen können.

 

Weiterhin musste eine Krippengruppe die Platzzahl von 15 auf 12 Plätze kürzen, da vermehrt einjährige Kinder angemeldet und aufgenommen werden (s. NKiTaG). Hier können Anfang 2025 bis zu drei weitere Kinder aufgenommen werden.

 

Insgesamt wird deutlich, dass es immer wieder äußere Einflüsse sind, die die Situation verändern und in Teilen auch verschärfen.

 

Hier dem Rechtsanspruch der Familien gerecht zu werden und eine perspektivisch verlässliche Lösung zu schaffen, wird die Möglichkeit der Errichtung einer Übergangs-KiTa in Modulbauweise (Containerlösung) auf der Grundstücksfläche der Hofstelle Frieling für voraussichtlich 2 KiTa-Jahre gesehen.

 

An diesem Standort ist der Bau einer zunächst 4-gruppigen Einrichtung geplant (s. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 71 „Hofstelle Frieling“ vom 28.09.2023).

 

Entsprechende Gespräche hinsichtlich einer vorzeitigen Inbetriebnahme als Übergangslösung haben mit dem Investor Andreas Frieling und einem zukünftigen Betriebsträger, Charlys Kinderparadies, bereits stattgefunden.

 

Sowohl der Betriebsträger als auch der Investor stehen für die Übergangslösung zur Verfügung. Dies mit dem Ziel der demnächst dauerhaften Einrichtung auf der Hofstelle Frieling. Hierzu sind die Aufstellung eines B-Planes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Eine Rücksprache des mit der Kita-Planung beauftragten Architekten Niehenke mit dem Landkreis Osnabrück als Baugenehmigungsbehörde hat ergeben, dass der vorgenannte Beschluss vom 28.09.2023 ausreiche, um eine befristete Baugenehmigung für die Übergangslösung zu erhalten.

 

Da die Hofstelle Frieling erschlossen ist, das Grundstück „befestigt“ ist und ausreichende Fläche auch für die Zeit des KiTa-Neubaus bietet, bietet sich hier eine kurzfristige Lösung zur Sicherung der benötigten KiTa-Plätze zum KiTa-Jahr 2024/2025 an.

 

Das Architekturbüro Niehenke hat hierzu bereits einen Plan erarbeitet (Anlage).

 

Weiterhin wurde zur Kostenberechnung ein Angebot von der Firma ELA-Container eingeholt, dass die Kosten für eine 2-Gruppen-Lösung inkl. aller Miet- und auch Einmalkosten beinhaltet.

 

Hiernach ergeben sich jährliche Mietkosten in Höhe von 80.000,00 € brutto sowie einmalige Kosten für Fracht, Auf- und Abbau / Inbetriebnahme von ca. 69.000,00 € brutto.

 

Die im Rahmen eines Defizitvertrages zu tragenden Kosten der Betriebsführung würden sich nach den Berechnungen des Trägers Charlys Kinderparadies auf ca. 340.000,00 € belaufen.

 

Ein entsprechender Defizitvertrag wäre mit dem Betriebsträger vorzubereiten und abzuschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des KiTa-Platzbedarfes 2024/2025 werden als Übergangslösung zunächst 2 KiTa-Gruppen in Modulbauweise (Containerlösung) in Vorgriff auf die dauerhafte Verortung einer KiTa auf der Hofstelle Frieling zur Verfügung gestellt.

 

  1. Mit der Umsetzung der Übergangslösung und der zukünftigen Betriebsführung wird der Träger Charlys Kinderparadies beauftragt.

 

  1. Die erforderlichen (zusätzlichen) Kosten (voraussichtlich 400.000,00 €) sind durch einen 1. Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.