Betreff
Deckung des Bedarfs an Kita-Plätzen für das Kindergartenjahr 2016/17
Vorlage
2016/156
Aktenzeichen
se
Art
Beschlussvorlage

Die Kita-Bedarfsplanung des Landkreises Osnabrück als Träger der Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2016/17 (wird z. Zt. in Abstimmung mit der Gemeinde Bad Rothenfelde erstellt) sowie die derzeitige Anmeldesituation für das neue Kindergartenjahr haben ergeben, dass im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren z. Zt. für 14 Kinder kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Für weitere 9 Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren steht momentan kein Krippenplatz zur Verfügung. Flüchtlingskinder (z. Zt. 3 im Alter von 3 – 6 Jahren sowie 5 im Alter von 0 – 2 Jahren) sind bislang noch in keiner Kita zur Betreuung angemeldet worden und daher in den vorgenannten Zahlen nicht enthalten.

 

Die Zahl der in Bad Rothenfelde melderechtlich erfassten Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (Stand: 01.01.2016) liegt mit 157 Kindern über der Zahl der Kindergartenplätze (150 Plätze). Weitere 6 Kinder im Kindergartenalter werden bis zum 01.08.2016 (Beginn des Kindergartenjahres) durch das Neubaugebiet „Südlich der Lindenallee“ nach Bad Rothenfelde ziehen. Zusätzlich werden in den örtlichen Kitas insgesamt 3 Kinder aus anderen Orten betreut (dies hängt u. a. mit der Situation „Betriebskrippe Schüchtermannklinik“ zusammen).

 

Noch zum Kindergartenjahr 2015/16 konnte der Bedarf an Kindergartenplätzen gedeckt werden (142 melderechtlich erfasste Kinder auf 150 Plätze).

 

Bis zum Kindergartenjahr 2017/18 ist entsprechend der Kinderzahl eine dem Bedarf angepasste, nachhaltige Lösung zu finden. Zu diesem Punkt ergeht zu gegebener Zeit eine weitere Beschlussvorlage.

 

Nach verschiedenen Gesprächen mit den Leiterinnen der Kitas, Vertretern der örtlichen Kirchengemeinden, des Katholischen Generalvikariats, des Evangelischen Kirchenkreisamtes sowie der zuständigen Landesjugendpflegerin und dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück hat sich folgende Übergangslösung ergeben:

 

Auf dem Grundstück der Kita St. Elisabeth, Bahnhofstraße 21, wird (wie auch schon als Übergangslösung in den Jahren 2002 – 2005) für die Dauer von voraussichtlich einem Jahr ein Kindergartencontainer aufgestellt, in dem maximal 25 Kinder betreut werden sollen.

 

Zur Rechtslage:

 

Gesetzlich gibt es für die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, während Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege (Tagesmutter) haben. Kinder im Alter von 0 – 1 Jahr haben nur unter besonderen Umständen einen Anspruch auf einen Krippen- oder Tagespflegeplatz (z. B. wegen Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten oder aufgrund Erfordernis für die Entwicklung des Kindes).

 

Die Verwaltung schlägt vor, in den befristet neu geschaffenen Kita-Plätzen aufgrund der zuvor beschriebenen Anspruchssituation zunächst Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren unterzubringen. Der Anspruch der Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren soll in dieser Übergangszeit durch Tagespflegeplätze (Tagesmütter) bedient werden.

 

Die Kosten in Höhe von insgesamt rd. 40.000 €

 

  • für das Aufstellen, spätere Abbauen und
  • die monatliche Miete und Bewirtschaftung des Containers,
  • die Herrichtung der erforderlichen Außenspielfläche sowie für
  • die Möblierung und Ausstattung des Containers

 

sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 zu berücksichtigen.


Beschlussvorschlag:

 

Zur vorübergehenden Deckung des Bedarfs an Kita-Plätzen für die 3 – 6-jährigen Kinder für das Kindergartenjahr 2016/17 ist als Ergebnis der Abstimmung mit den zuständigen Trägern auf dem Grundstück der Kita St. Elisabeth, Bahnhofstraße 21, ein Container für eine Kindergartengruppe mit maximal 25 Kindern aufzustellen.

 

Der nicht durch die vorhandenen Plätze gedeckte Betreuungsbedarf der Kinder in einem Alter von 0 – 2 Jahren wird durch eine Betreuung durch Tagesmütter (Tagespflege) gedeckt.

 

Zur Finanzierung dieser Lösung sind Mittel in Höhe von 40.000 € in den Nachtragshaushaltsplan 2016 aufzunehmen.