Betreff
Verlegung einer Fernwärmeleitung vom Technikgebäude des Freibades zur Residenz am Salzbach; Eintragung eines Leitungsrechtes zu Lasten der Gemeinde und der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
Vorlage
2016/160
Aktenzeichen
pf
Art
Beschlussvorlage

Am 17.11.2015/07.04.2016 wurde  von der Residenz am Salzbach der Antrag auf Anschluss an den Nahwärmeverbund der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gestellt.

 

Durch diesen Nahwärmeverbund werden zurzeit die Klinik  im Kurpark, das Sole-Freibad, das Kurmittelhaus einschließlich Mieter und Pächter sowie das carpesol (Spitzenlast-abdeckung) mit Wärme versorgt. Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist ein weiterer Anschluss an den bestehenden Verbund sinnvoll, da die unterschiedlichen Abnahmestellen ganzjährig Wärme benötigen und somit eine kontinuierliche Auslastung aller Anlagenteile gewährleistet ist.

 

Dem o.g. Antrag wurde in der Gesellschafterversammlung am 24.11.2015 zugestimmt, jedoch wurde in dieser Sitzung festgelegt, dass für die mögliche Trassenführung dieser Wärmeleitung zu gegebener Zeit noch die erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Gemeindegremien einzuholen sind.

 

Wie in dem beiliegenden Antrag der Residenz am Salzbach dargestellt,  wird die Wärmeleitung im Technikgebäude Kurverwaltung/Freibad, Flurstück 8/9 Eigentümer Gemeinde Bad Rothenfelde, an das Nahwärmeverbundsystem angeschlossen.  Von dort verläuft die Leitung über das Grundstück 6/29, Eigentümer Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH, weiter über das Grundstück 8/9, 9/18 sowie 9/19, Eigentümer Gemeinde Bad Rothenfelde, zum Grundstück der Residenz am Salzbach.

Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Flur 5 der Gemarkung Bad Rothenfelde.

 

Der genaue Leitungsverlauf, die Tiefenlage sowie das geplante Einbauverfahren wurde vom Ingenieurbüro Bergmann ausgearbeitet und ist Bestandteil des beiliegenden Antrages.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem mit Datum vom 17.11.2015/07.04.2016 von der Residenz am Salzbach beantragten Leitungsverlauf einer Fernwärmeleitung wird zugestimmt. Der Leitungsverlauf ergibt sich aus der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Im Grundbuch der Gemeinde Bad Rothenfelde sowie der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH ist ein Leitungsrecht zu Gunsten der Residenz am Salzbach, zu Lasten der Gemeinde Bad Rothenfelde und der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH einzutragen.

 

Bei Schäden die durch die Verlegungen oder den Betrieb der Fernwärmeleitung entstehen, ist die Residenz am Salzbach verpflichtet unverzüglich Kontakt mit der Gemeinde/Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH aufzunehmen sowie alle dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen. Sie ist berechtigt, die Schäden zu beheben und verpflichtet, dem zuvor bestehenden Zustand wieder herzustellen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde erteilt den Mitgliedern der Gesellschafter-versammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH die Weisung, in der nächsten Gesellschafterversammlung  einen gleichlautenden Beschluss für das Grundstück der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu fassen.

 

Alle anfallenden Notarkosten sowie sonstige Kosten werden von der Residenz am Salzbach übernommen.