Betreff
Gemeinsame Breitbandinitiative - Übertragung der Aufgabe der Breitbandförderung auf den Landkreis Osnabrück - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Vorlage
2016/185
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Osnabrück bzw. die TELKOS GmbH führt in Abstimmung und im gemeinsamen Interesse mit den einzelnen Gemeinden/Städten ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der Errichtung einer passiven Glasfaserinfrastruktur gemäß der vorbenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der anschließenden Verpachtung an einen Provider (Betreiber) durch. Dabei wird der Landkreis bzw. die TELKOS GmbH Eigentümer/in der passiven Glasfaserinfrastruktur.

 

Zuvor wurde mittels Durchführung einer sogenannten Markterkundung eine Unterversorgung der betroffenen Gebiete sowie ein Marktversagen ermittelt. Ein Marktversagen liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn kein Telekommunikationsanbieter in den jeweiligen Gebieten in den nächsten drei Jahren einen eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau plant. Hintergrund sind die regelmäßig sehr hohen Investitionskosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung entsprechender Glasfasernetze. Aus diesem Grund ist die Versorgung derart unterversorgter Regionen, in denen ein Marktversagen herrscht, nur mit Hilfe kommunaler Förderung möglich.

 

Landkreis Osnabrück und TELKOS GmbH haben hierzu bereits eine Förderung aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau vom 22. Oktober 2015 beantragt. Voraussetzung für eine Förderung des Landkreises Osnabrück bzw. der TELKOS GmbH ist hier allerdings, dass die Aufgabe der Breitbandförderung auf die Landkreisebene übertagen wird.

 

Aus der Übertragung der Aufgabe und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsteht die Pflicht zur Beteiligung an den Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der Vereinbarung: Die von den Gemeinden/Städten zu zahlenden Beträge werden zu 50 % nach den Einwohnerzahlen und zu
50 % nach den zurechenbaren Kosten für das Breitbandprojekt nach § 4 Ziffer 1 auf die Gemeinden/Städte bemessen. Die Gemeinden/Städte zahlen jedoch maximal die auf sie entfallenden Kosten zzgl. eines Solidarbeitrages in Höhe von 1 € je Einwohner. Wenn sich eine Differenz zu der Kostentragung nach Satz 1 ergibt, übernimmt diese Differenz der Landkreis. In Abstimmung mit den Gemeinden/Städten wird einvernehmlich bestimmt, ob diese Zahlungen als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilbeträgen geleistet werden.

 

Gemäß der Anlage „Kosten- und Ausbauübersicht“  ist vorgesehen, dass die TELKOS GmbH  in Bad Rothenfelde, noch einen weiteren Kabelverzweiger mit Glasfaser erschließt. Die geschätzten zurechenbaren Kosten für die Erschließung des Kabelverzeigers im Bereich Heidländer Weg 99, belaufen sich auf 131.215,57 €. Die Gemeinde soll davon 50 % tragen (die andere Hälfte wird vom Landkreis übernommen). Der gemeindliche Anteil beträgt somit 65.607,78 € zzgl. 1,00 € je Einwohner (Stand 30.09.2015 = 7.812 Einwohner), d. h. die Gemeinde kommt auf Gesamtkosten, gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung, von 73.419,78 €.

 

Die Bereitstellung der finanziellen Beteiligung soll in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen.

 

Anlagen

 

  1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis Osnabrück
  2. Kosten und Ausbauübersicht
  3. Einheitliche Verlegestandards im Tiefbau

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgabe der kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten wird auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Hierzu wird der Bürgermeister ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis Osnabrück zu schließen. Aus der Übertragung der Aufgaben und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt sich auch die Pflicht, anteilig Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu tragen.

 

Die Gemeinde verpflichtet sich, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen.