Der
Gemeinderat hat am 11.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Östlich
der Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 4. Mal zu ändern, um
den Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH & Co. KG städtebaulich
geordnete Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Da die Voraussetzungen des § 13 a
BauGB gegeben sind, wird das Verfahren beschlussgemäß im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
Obwohl
in diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1)
BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB abgesehen werden kann, sollen diese Schritte dennoch als nächste
Verfahrensschritte durchgeführt werden.
Der
Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker
Straße“ samt Begründung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Es ist
vorgesehen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer
öffentlichen Veranstaltung am 17.03.2015 mit anschließender Anhörungsfrist von
zwei Wochen durchzuführen. Zeitlich parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durch
Anschreiben.
Die
Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach dem Satzungsbeschluss zur
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“.
Sämtliche Planinhalte werden in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses ausführlich durch Herrn Desmarowitz, IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.