Betreff
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung zur Bildung von Fraktionen und Gruppen
Vorlage
X/2016/001
Aktenzeichen
Rat/tw
Art
Informationsvorlage

Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der Wahl des Ratsvorsitzenden. Erst danach ist der Rat als handlungsfähiges Organ vorhanden. Sie steht deshalb am Anfang der Sitzung und wird unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes, das auch der Bürgermeister sein kann (dem Altersvorsitzenden), vorgenommen. Deshalb erscheint es sachgerecht, dass dieser auch die Sitzung eröffnet und die für die Wahl des Ratsvorsitzenden notwendige Beschlussfähigkeit feststellt.

 

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die von dem Altersvorsitzenden vorzunehmende tatsächliche Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen ihre Bildung beim Bürgermeister angezeigt haben; eines besonderen Tagesordnungspunktes bedarf diese Feststellung nicht.  Der Wortlaut dieser Feststellung könnte wie folgt lauten:

 

„Es wird festgestellt, dass dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Fraktionen bzw. Gruppen angehören:

 

CDU-Fraktion  mit 9 Mitgliedern

 

Ratsherr Tesch, Ratsfrau Klotzbach, Ratsherr Wernemann, Ratsherr Kuchenbecker, Ratsherr Schomborg, Ratsherr Vater-Lippold, Ratsfrau Pohlmann, Ratsherr Meyer zu Theenhausen, Ratsfrau Schneider. Als Vorsitzende wird Ratsfrau Klotzbach benannt.

 

SPD-Fraktion mit 5 Mitgliedern

 

Ratsherr Albers, Ratsherr Brinkmann, Ratsfrau Temme , Ratsherr Bunselmeyer und Ratsfrau Kell. Als Vorsitzender wird Ratsherr Albers benannt.

 

Grüne-Fraktion mit 4 Mitgliedern

 

Ratsfrau Kebschull, Ratsherr Lange-Mensing, Ratsherr Dreyer und Ratsherr Beetz. Als Vorsitzende wird Ratsfrau Kebschull benannt.

 

 

 

 

 

FDP/Striedelmeyer-Fraktion mit 2 Mitgliedern

 

Ratsherr Diekamp und Ratsherr Striedelmeyer. Als Vorsitzender wird Ratsherr Striedelmeyer benannt.