Betreff
Wahl des/der stellvertretenden Ratsvorsitzenden
Vorlage
X/2016/002
Aktenzeichen
Rat/tw
Art
Informationsvorlage

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.

 

Während die Wahl des Ratsvorsitzenden ausschließlich nach § 67 NKomVG erfolgt

(= Wahl), kann der Beschluss über die Stellvertretung nach § 66 NKomVG (= Abstimmung) oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen.

 

Wahlvorschlag: Ratsfrau Onat Temme