Der
Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) besteht gemäß § 74 NKomVG aus
-
dem
Bürgermeister,
-
Abgeordneten
mit Stimmrecht (Beigeordnete) und
-
Abgeordneten
mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandate).
Die Zahl der
Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 – 24
Ratsmitglieder haben 4 (Regelfall).
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
In Gemeinden, die
neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Legislaturperiode beschließen, dass
sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Dem Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde gehören 20 Ratsmitglieder (+ Bürgermeister) an. D.h.,
die Zahl der Beigeordneten beträgt grundsätzlich 4, wenn sich diese Zahl nicht
durch Beschluss auf 6 erhöhen soll. Wenn dies der Fall sein soll, so bedarf es
eines Ratsbeschlusses, der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss.
Der Wortlaut dieses Beschlusses könnte wie folgt lauten:
„Gemäß § 74 Abs. 2
Satz 2 NKomVG wird die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Bad Rothenfelde für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 um
zwei auf dann sechs Beigeordnete erhöht.“
Dazu liegt ein
Antrag der Fraktion „FDP/Striedelmeyer“ vor, über den in der Konstituierenden
Ratssitzung abzustimmen ist.
Für die
Ausschussbildung, d.h. auch für die Bildung des Verwaltungsausschusses, gilt
das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Für den Verwaltungsausschuss der
Gemeinde stellt sich unter Berücksichtigung der Fraktionsfeststellung (unter
TOP 1 geschehen)
-
CDU-Fraktion mit 9 Mitgliedern,
-
SPD-Fraktion mit 5 Mitgliedern
-
GRÜNEN-Fraktion
mit 4 Mitgliedern und
-
FDP/Striedelmeyer-Fraktion 2 Mitgliedern
folgende
Besetzung/Sitzverteilung dar (Grundlage der Berechnung = Anzahl der
Beigeordneten x Fraktionsstärke geteilt durch Gesamtzahl der
Fraktionsmitglieder)
Fraktion |
Anzahl der Beigeordneten |
Fraktions- stärke |
Gesamtzahl der Fraktionsmit- glieder |
|
Sitze nach ganzen Zahlen |
Vorausmandat § 71 Abs. 3 NKomVG |
Sitze nach Bruchteilen |
Gesamtzahl der Sitze |
CDU |
4 |
9 |
20 |
1,8000 |
1 |
0 |
1 |
2 |
SPD |
4 |
5 |
20 |
1,0000 |
1 |
0 |
0 |
1 |
Grüne |
4 |
4 |
20 |
0,8000 |
0 |
0 |
1 |
1 |
FDP/Striedel. |
4 |
2 |
20 |
0,4000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Beschlussvorschlag:
a. Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde besteht neben dem Bürger-
meister aus
-
2
Beigeordneten der CDU-Fraktion
-
je 1
Beigeordneten der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion sowie
-
1
Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat) der
FDP/Striedelmeyer-Fraktion.
b. Als
Beigeordnete/Abgeordneter mit beratender Stimme und deren Stellvertreter/innen
werden bestimmt/benannt:
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
Ratsherr Tesch |
Ratsherr Kuchenbecker |
CDU |
Ratsfrau Klotzbach |
Ratsherr Wernemann |
SPD |
Ratsherr Albers |
Ratsfrau Temme |
Grüne |
Ratsfrau Kebschull |
Ratsherr Lange-Mensing |
FDP/Striedel- meyer * |
Ratsherr Diekamp |
Ratsherr Striedelmeyer |
* Abgeordneter mit
beratender Stimme (Grundmandat)
c. Gemäß § 71 Abs.
5 NKomVG werden die vorstehende Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung hiermit festgestellt.