Betreff
Bildung der Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse
Vorlage
X/2016/004
Aktenzeichen
Rat/tw
Art
Beschlussvorlage

a. Welche Ausschüsse bildet der Rat?

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG  kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Grundsätzlich ist es in das Ermessen der Ratsfrauen und Ratsherren gestellt, welche und wie viele Ausschüsse gebildet werden. In der abgelaufenen Wahlperiode bestanden folgende 4 Ratsausschüsse:

 

-          Finanz- und Betriebsausschuss (zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten – Betriebsausschuss zuständig für Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung)

 

-          Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

-          Tourismusausschuss und

 

-          Schul-, Jugend- und Sozialausschuss (zuständig auch für Senioren- und Sportangelegenheiten)

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei der Anzahl und der Aufgabenzuteilung der genannten Ausschüsse zu belassen.

 

b. Wieviele Mitglieder haben die Fachausschüsse?

 

Bevor es zu einer Zuteilung kommen kann, muss die Mitgliederstärke der Fachausschüsse festgelegt werden. Die Ratsfrauen und Ratsherren legen die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest (durch Einzelbeschluss oder entsprechende Regelungen in der Geschäftsordnung).

 

In der abgelaufenen Wahlperiode bestanden die Ausschüsse aus 7 Mitgliedern. Hinzu kamen die sog. „anderen Personen“ gem. § 71 Abs. 7 NKomVG (= fachkundige Bürger). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei dieser Mitgliederstärke zu belassen.

 

 

c. Wie erfolgt die Zuteilung der Ratsfrauen und Ratsherren auf die Fachausschüsse?

 

Gemäß § 71 Abs. 2  NKomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen oder Gruppen verteilt werden. Für die (Fach-)Ausschussbildung gilt das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer.

 

Bei 7 Ausschusssitzen stellt sich die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen wie folgt dar:

 

                               Sitze

                                                                                      nach ganzen   Bruchteilen   Gesamt

                                                                                                               Zahlen

CDU-Fraktion                 :  7  x    9  : 20  =  3,1500       3                     0                    3                

SPD-Fraktion                  : 7  x    5  : 20  =  1,7500       1                     1                    2

GRÜNEN-Fraktion         :  7  x    4  : 20  =  1,4000       1                     0                    1

FDP/Striedelmeyer

Gruppe                           :  7 x     2  : 20  =  0,7000       0                     1                    1

 

Es erhalten die CDU-Fraktion 3, die SPD-Fraktion 2 und die Grünen-Fraktion und FDP/Striedelmeyer-Fraktion jeweils 1 Sitz.

 


Beschlussvorschlag:

 

a.  Für die Wahlperiode vom 01.11.2016 – 31.10.2021 bildet der Rat der Gemeinde Bad

     Rothenfelde folgende Ausschüsse:

 

-          Finanz- und Betriebsausschuss (zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten)

-          Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

-          Tourismusausschuss und

-          Schul-, Jugend- und Sozialausschuss (zuständig auch für Senioren- und Sport-angelegenheiten).

 

b. Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt, dass die Ausschüsse aus jeweils 7 Rats-

    mitgliedern bestehen. Dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gehören kraft Gesetzes

    ein Lehrervertreter und ein Elternvertreter an (stimmberechtigt nur in Schulangelegen-

    heiten) an.

 

    Dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss gehört ein Vertreter des Gewerbevereins

     „Wir für Bad Rothenfelde“ an.

 

    Dem Tourismusausschuss gehört 1 Vertreter des DEHOGA-Ortsverbandes Bad

    Rothenfelde an.

 

    Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden wie folgt namentlich benannt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

Fraktion/

Gruppe

Mitglied

 

CDU

 

Ratsherr Tesch

 

CDU

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

 

CDU

 

Ratsherr Vater-Lippold

 

SPD

 

Ratsherr Albers

 

SPD

 

Ratsherr Bunselmeyer

 

Grüne

 

Ratsfrau Kebschull

 

FDP/Striedelmeyer

 

Ratsherr Striedelmeyer

 

Andere Person gem.

§ 71 Abs. 7 NKomVG

 

1 Vertreter „Wir für Bad Rothenfelde“

 

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Fraktion/

Gruppe

Mitglied

 

CDU

 

Ratsherr Tesch

 

CDU

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

 

CDU

 

Ratsherr Kuchenbecker

 

SPD

 

Ratsherr Brinkmann

 

SPD

 

Ratsfrau Kell

 

Grüne

 

Ratsherr Beetz

 

FDP/Striedelmeyer

 

Ratsherr Diekamp

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tourismuausschuss

 

Fraktion/

Gruppe

Mitglied

 

CDU

 

Ratsfrau Pohlmann

 

CDU

 

Ratsfrau Schneider

 

CDU

 

Ratsherr Wernemann

 

SPD

 

Ratsfrau Temme

 

SPD

 

Ratsfrau Kell

 

Grüne

 

Ratsherr Dreyer

 

FDP/Striedelmeyer

 

Ratsherr Diekamp

 

Andere Person gem.

§ 71 Abs. 7 NKomVG

 

1 Vertreter „Dehoga Ortsverband B.R.“

 

Schul-, Jugend- und Sozialausschuss

 

Fraktion/

Gruppe

Mitglied

 

CDU

 

Ratsfrau Pohlmann

 

CDU

 

Ratsfrau Schneider

 

CDU

 

Ratsherr Schomborg

 

SPD

 

Ratsherr Brinkmann

 

SPD

 

Ratsfrau Temme

 

Grüne

 

Ratsherr Lange-Mensing

 

FDP/Striedelmeyer

 

Ratsherr Striedelmeyer

 

 

Rektorin Grundschule

 

Stimmrecht bei Schulangelegenheiten

 

Vertreter Elternschaft

 

Stimmrecht bei Schulangelegenheiten

 

c. Die CDU-Fraktion erhält 2 Ausschussvorsitze, die SPD-Fraktion und Grünen-Fraktion

    jeweils 1 Ausschussvorsitz, die/der wie folgt benannt werden/wird:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Stellv. Vorsitzende/r

 

Bau-, Umwelt und Planungsausschuss

 

Ratsherr Albers

Wird durch Einzelbeschluss in der 1. Sitzung bestimmt

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Ratsherr Kuchenbecker

Wird durch Einzelbeschluss in der 1. Sitzung bestimmt

Tourismusausschuss

 

Ratsherr Dreyer

Wird durch Einzelbeschluss in der 1. Sitzung bestimmt

Schul-, Jugend- und Sozial-aussschuss

 

Ratsherr Schomborg

Wird durch Einzelbeschluss in der 1. Sitzung bestimmt

 

d. Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG werden die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzungen

    hiermit festgestellt.