Gemäß § 138 Abs. 1
NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung vom Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der
Bürgermeister zu berücksichtigen, sofern er nicht zum Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt ist oder darauf verzichtet.
Die Gesellschafterversammlung
der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht bislang – wie bei den übrigen
Ratsausschüssen auch - aus 7 Ratsmitgliedern. Die Verwaltung schlägt vor, es
dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.
Hinweis:
Die Mitglieder des Betriebsausschusses „Bäderbetriebe“ und
der „Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH“ entsprechen
auch denen der Gesellschafterversammlung Kur GmbH. Der Vertreter der
Gemeinde/Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung Kur und Touristik GmbH wird
von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH gewählt (in der Regel ist dies
der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).
Die Vorschriften
des § 71 NKomVG finden hinsichtlich der Bildung und Besetzung analog Anwendung.
Beschlussvorschlag:
a. Gemäß § 71 Abs.2 NKomVG wird festgelegt,
dass die Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH aus 7
Ratsmitgliedern besteht.
b. Die CDU-Fraktion
erhält 3, die SPD-Fraktion 2 Sitze sowie die GRÜNEN-Fraktion und
FDP/Striedelmeyer-Fraktion jeweils 1 Sitz.
c. Folgende
Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung
Bad Rothenfelde GmbH gewählt:
Fraktion/ Gruppe |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
Ratsfrau Klotzbach |
Ratsherr Wernemann |
CDU |
Ratsherr Kuchenbecker |
Ratsherr Meyer zu Theenhausen |
CDU |
Ratsherr Vater-Lippold |
Ratsfrau Pohlmann |
SPD |
Ratsfrau Temme |
Ratsfrau Kell |
SPD |
Ratsherr Bunselmeyer |
Ratsherr Albers |
Grüne |
Ratsherr Lange-Mensing |
Ratsfrau Kebschull |
FDP/Striedel- meyer |
Ratsherr Diekamp |
Ratsherr Striedelmeyer |
Vorsitzende : Ratsfrau Klotzbach
Stellv. Vorsitzende: Ratsfrau Temme (nicht bei Punkten der K und
T)
d. Gemäß § 71 Abs.
5 NKomVG wird die Sitzverteilung und die Besetzung der Gesell-
schafterversammlung der Kurverwaltung Bad
Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.