Betreff
42. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Ulmenallee/Im Wiesengrund"; Vorentwurfsbeschluss als Grundlage für die Beteiligungen nach § 3 (1) sowie nach § 4 (1) BauGB
Vorlage
2015/020
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat hat am 21.02.2013 beschlossen, die vorgenannten Bauleitverfahren aufzunehmen, um in deren Geltungsbereich die bestehende Einrichtung zur Deckung des Bedarfs an Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen zu erweitern (Niederschrift Nr. 44, TOP 6).

 

Die Nutzungsbeschreibung des Hauses Schlüter zur Entwicklung eines Pflegezentrums ergibt sich aus der Anlage. Es ist zu betonen, dass die Planungen nach Aussagen des Vorhabenträgers eher mittelfristig umgesetzt werden sollen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. des § 12 BauGB kommt demnach nicht in Betracht.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes hat sich herausgestellt, dass der Geltungsbereich modifiziert und um die bestehende Grünfläche ergänzt werden sollte, da dort voraussichtlich die Regenrückhaltung erfolgen wird. Die neue Festlegung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der  Beschlussvorlage sowie aus der Anlage.

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Die Vorentwürfe zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht sowie zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt Begründung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Sämtliche Planinhalte werden in der Sitzung des Bau-, Umwelt-  und Planungsausschusses wie auch in der Ratssitzung ausführlich durch Herrn von Beeren, Planungsbüro Tischmann Schrooten, Rheda-Wieden-brück, und den Vorhabenträger, Herrn Schlüter, erläutert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ beinhaltet jeweils die Flurstücke 23/2, 28/7, 28/8, 28/9, 28/10, 28/12/, 28/13, 28/14, 28/16, 29/2, 30/1, 30/2 sowie 31, alle gelegen in der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde.

 

Der Vorentwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht sowie zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt Begründung  werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.