Der
Gemeinderat hat am 21.02.2013 beschlossen, die vorgenannten Bauleitverfahren
aufzunehmen, um in deren Geltungsbereich die bestehende Einrichtung zur Deckung
des Bedarfs an Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen zu
erweitern (Niederschrift Nr. 44, TOP 6).
Die
Nutzungsbeschreibung des Hauses Schlüter zur Entwicklung eines Pflegezentrums
ergibt sich aus der Anlage. Es ist zu betonen, dass die Planungen nach Aussagen
des Vorhabenträgers eher mittelfristig umgesetzt werden sollen. Ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. des § 12 BauGB kommt demnach nicht in
Betracht.
Im
Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes hat sich herausgestellt, dass der
Geltungsbereich modifiziert und um die bestehende Grünfläche ergänzt werden
sollte, da dort voraussichtlich die Regenrückhaltung erfolgen wird. Die neue
Festlegung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Beschlussvorlage sowie aus der Anlage.
Als
nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Die
Vorentwürfe zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht
sowie zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt Begründung sind
dieser Vorlage beigefügt.
Sämtliche Planinhalte werden in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses wie auch in der Ratssitzung ausführlich durch Herrn von Beeren, Planungsbüro Tischmann Schrooten, Rheda-Wieden-brück, und den Vorhabenträger, Herrn Schlüter, erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ beinhaltet jeweils die
Flurstücke 23/2, 28/7, 28/8, 28/9, 28/10, 28/12/, 28/13, 28/14, 28/16, 29/2,
30/1, 30/2 sowie 31, alle gelegen in der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde.
Der Vorentwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht sowie zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.