Betreff
Abwasserbeseitigungsbetrieb-Jahresabschluss 2015-Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, Entlastungserteilung und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Vorlage
X/2016/018
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes 2015 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 02. September 2016 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juli bis September 2015 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes), fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

 

Abschließend heißt es: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

 

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

 

Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird 

 

Þ der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht 2015 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

     lautet zunächst über                                                                                        51.127,01 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:                                                

     Eigenkapitalzinsen                                                                                           23.279,18 €,

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                               59.562,27 €.

     Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von                                                       -31.714,44 €

 

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

     lautet zunächst über                                                                                        54.595,32 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

     Eigenkapitalzinsen                                                                                             5.859,58 €,     

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                              40.395,73 €.    

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                          8.340,01 €

    

     Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                            29.138,76 €

     werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.