Betreff
8. Änderungssatzung zur Wasserabgabensatzung
Vorlage
X/2016/025
Art
Beschlussvorlage

8. Änderungssatzung

 

zur Satzung

über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die

öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde

(Wasserabgabensatzung)

vom 15. Dezember 2016

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434) sowie der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.09.2015 (Nds. GVBl. S. 186)  hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 15.12.2016  folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

§ 15  - Gebührensatz -

erhält folgende Fassung:

 

Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von

1,50 € bzw. brutto 1,61 €/m³ erhoben.

 

 

Artikel II

 

Die 8. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Bad Rothenfelde, 15. Dezember 2016

 

 

GEMEINDE ROTHENFELDE

 

    (Siegel)

 

Rehkämper

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Ge-bühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Was-serabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlos-sen.