8. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung von Beiträgen und
Gebühren für die
öffentliche Wasserversorgung der
Gemeinde Bad Rothenfelde
(Wasserabgabensatzung)
vom 15. Dezember 2016
Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434) sowie
der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom
23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
17.09.2015 (Nds. GVBl. S. 186) hat der
Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 15.12.2016 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel
I
§ 15 - Gebührensatz -
erhält
folgende Fassung:
Für die
Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von
1,50 € bzw.
brutto 1,61 €/m³ erhoben.
Artikel
II
Die 8.
Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Bad
Rothenfelde, 15. Dezember 2016
GEMEINDE
ROTHENFELDE
(Siegel)
Rehkämper
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Ge-bühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Was-serabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlos-sen.