Betreff
Antrag Ratsfrau Dr. Panajotow-Pilz vom 20.06.2016 zum Bauvorhaben Klinik im Kurpark (Bürgerversammlung vom 12.05.2016)
Vorlage
X/2016/029
Aktenzeichen
se
Art
Beschlussvorlage

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag vom 20.06.2016 beantragte Ratsfrau Dr. Imke Panajotow-Pilz (Legislaturperiode von 01.11.2011 – 31.10.2016),

 

  1. mit Unterstützung von Fachkräften eigene Alternativen zu dem Bauvorhaben der Klinik im Kurpark zu entwickeln und dabei eine Bebauung von Kurparkflächen auszuschließen und

  2. mit der Sparkasse Osnabrück alle Möglichkeiten zu prüfen, ihre z. Zt. bebauten Flächen im Kurpark (Gebäude „Frankfurter Straße 1“/Sparkassenfiliale) wieder in Gemeindeeigentum zurückzuführen.

Diesem Antrag ging die Bürgerversammlung zur seinerzeit beabsichtigten Erweiterung der Klinik im Kurpark GmbH am 12.05.2016 zuvor, bei der die Planungen zur Bebauung des südlich der Sparkassenfiliale liegenden Teil des Kurparks vorgestellt und erörtert wurden (s. Anlage 2). Die anwesenden Bürger äußerten sich einmütig gegen eine Bebauung des Kurparks, so dass die Planungen seitens der Klinik im Kurpark GmbH nicht weiter verfolgt worden sind. Eine Alternativplanung mit geändertem Standortvorschlag ist bislang nicht vorgelegt worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es momentan verschiedene Themenfelder, die in Abhängigkeit voneinander stehen. Dies sind z. B.:

 

  • Nutzungskonzept Kurmittelhaus
  • Erweiterung der Klinik im Kurpark
  • Organisatorische und räumliche Zusammenführung der Gemeindeverwaltung mit Standortsuche – ggf. Umzug in den Westfälischen Hof
  • Parkleitsystem/Parkraumbewirtschaftungssystem
  • Schaffung eines Wohnungsangebots für junge Familien
  • Aufrechterhaltung/Anpassung der örtlichen Infrastruktur (Bsp.: Schulangebot, Kita-Angebot, gemeindliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen)
  • Klimaschutz
  • Verkehrsentwicklung

 

 Die o. g. beispielhaft aufgezählten Punkte stellen keine Prioritätenliste dar.

 

Aufgrund der bestehenden Wechselwirkungen sollten die zu diskutierenden Punkte nicht isoliert betrachtet werden, sondern in ein Gesamtkonzept einfließen.

In der Zeit von 1999 bis 2001 wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit der Städtebauliche Rahmenplan Bad Rothenfelde mit Kurortentwicklungs-, Verkehrs- und Radwegekonzept6 erarbeitet. Am 17.06.2001 wurde ein Katalog von Maßnahmen unterschiedlicher Priorität verabschiedet, die zu einem großen Teil bereits umgesetzt worden sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist es an der Zeit, diese Rahmenplanung zu evaluieren und ein neues, an die heutige Zeit angepasstes Konzept zu entwickeln, das wiederum die Bausteine „Städtebau“, „Kurortentwicklung/Tourismus“ und „Verkehrsentwicklung“ (samt Radverkehrskonzept) berücksichtigt.

 

In dieses Konzept sollte auch die Ratsentscheidung vom 19.09.2016 einfließen, in der die Erarbeitung einer Standortanalyse mit Varianten zur räumlichen Ansiedlung der Gemeindeverwaltung beschlossen wurde (s. Anlage 3).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Städtebauliche Rahmenplan mit Kurortentwicklungs- und Verkehrskonzept aus dem Jahr 2000/2001 ist zu überarbeiten. Der Antrag der Ratsfrau Dr. Panajotow-Pilz vom 20.06.2016 zur Erarbeitung von Alternativen zur Erweiterung der Klinik im Kurpark GmbH sowie zu einem gemeindlichen Erwerb des Grundstücks der Sparkasse ist dabei zu berücksichtigen.