Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017
Vorlage
X/2016/036
Art
Beschlussvorlage

Es wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.

 

Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.