Mit Schreiben vom 02.11.2016 beantragt die Stadt Dissen in Ermangelung einer politischen Grundsatzentscheidung des Landkreises Osnabrück zur Ansiedlung einer IGS (Süd) in Dissen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, die Einrichtung einer IGS in der Stadt Dissen zum 01.08.2017. Mit Schreiben vom 03.11.2016 bittet nun die Nds. Landesschulbehörde die Gemeinde Bad Rothenfelde um Stellungnahme dazu.
In der Sache wird auf die Beschlusslage des Rates vom
01.10.2015 und zuletzt vom 20.06.2016 verwiesen. In Ziffer 2 des
Ratsbeschlusses vom 20.06.2016 empfiehlt die Gemeinde Bad Rothenfelde nachdrücklich
die Schulträgerschaft auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Die Zustimmung
zur Elternbefragung durch die Stadt Dissen wurde mit diesem Beschluss erteilt, ohne allerdings der Übernahme einer Schulträgerschaft
der Stadt Dissen zuzustimmen.
Da folglich die bisherige Beschlusslage des Gemeinderates einer
positiven Entscheidung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Antrag der
Stadt Dissen entgegensteht, empfiehlt die Verwaltung entsprechend des
Beschlussvorschlages zu entscheiden. Eine Stellungnahme der Gemeinde Bad
Rothenfelde in Form des vorgeschlagenen Beschlusses würde die Niedersächsische
Landesschulbehörde zur weiteren zeitnahen und schrittweisen Bearbeitung des
Antrages der Stadt Dissen veranlassen. Somit besteht die Möglichkeit, ein IGS-Angebot
in Dissen zum 01.08.2017 zu erreichen.
Anlage
2016-12-05 E-Mail Stadt Dissen, Hr. Strakeljahn – Einrichtung einer IGS in
Dissen
Beschlussvorschlag:
- Dem Antrag der Stadt Dissen auf Übertragung einer Integrierten
Gesamtschule (IGS) am Schulstandort Dissen vom 02.11.2016 wird zugestimmt.
- Zur Aufnahme Bad Rothenfelder Schülerinnen und Schüler in der IGS
Dissen wird eine entsprechende Vereinbarung gem. § 104 Satz 2 und 3
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit der Stadt Dissen geschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf
in Abstimmung mit der Stadt Dissen vorzubereiten.
- Für das die Hauptschule und die Realschule schrittweise ersetzende
IGS-Angebot wird ein Schulbezirk festgelegt, der das Stadtgebiet Dissen
und das Gemeindegebiet Bad Rothenfelde umfasst. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf in Abstimmung mit der
Stadt Dissen vorzubereiten.
- Hinsichtlich der Kostenbeteiligung wird eine zunächst bis zum
31.12.2019 befristete ergänzende Vereinbarung zum bestehenden
Gastschulgeldvertrag vom 13./17. Juli 1981 unter Berücksichtigung des
Schreibens der Stadt Dissen vom 05.12.2016 (siehe Anlage) angestrebt. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf in
Abstimmung mit der Stadt Dissen vorzubereiten.
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