Betreff
IGS Dissen; Stellungnahme zum Antrag der Stadt Dissen auf Übertragung der Schulträgerschaft vom 02.11.2016
Vorlage
X/2016/045
Aktenzeichen
IGS Dissen/tw
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 02.11.2016 beantragt die Stadt Dissen in Ermangelung einer politischen Grundsatzentscheidung des Landkreises Osnabrück zur Ansiedlung einer IGS (Süd) in Dissen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, die Einrichtung einer IGS in der Stadt Dissen zum 01.08.2017. Mit Schreiben vom 03.11.2016 bittet nun die Nds. Landesschulbehörde die Gemeinde Bad Rothenfelde um Stellungnahme dazu.

 

In der Sache wird auf die Beschlusslage des Rates vom 01.10.2015 und zuletzt vom 20.06.2016 verwiesen. In Ziffer 2 des Ratsbeschlusses vom 20.06.2016 empfiehlt die Gemeinde Bad Rothenfelde nachdrücklich die Schulträgerschaft auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Die Zustimmung zur Elternbefragung durch die Stadt Dissen wurde mit diesem Beschluss erteilt, ohne allerdings der Übernahme einer Schulträgerschaft der Stadt Dissen zuzustimmen.

Da folglich die bisherige Beschlusslage des Gemeinderates einer positiven Entscheidung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Antrag der Stadt Dissen entgegensteht, empfiehlt die Verwaltung entsprechend des Beschlussvorschlages zu entscheiden. Eine Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde in Form des vorgeschlagenen Beschlusses würde die Niedersächsische Landesschulbehörde zur weiteren zeitnahen und schrittweisen Bearbeitung des Antrages der Stadt Dissen veranlassen. Somit besteht die Möglichkeit, ein IGS-Angebot in Dissen zum 01.08.2017 zu erreichen.

 

Anlage


2016-12-05 E-Mail Stadt Dissen, Hr. Strakeljahn – Einrichtung einer IGS in Dissen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Antrag der Stadt Dissen auf Übertragung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Schulstandort Dissen vom 02.11.2016 wird zugestimmt.

 

  1. Zur Aufnahme Bad Rothenfelder Schülerinnen und Schüler in der IGS Dissen wird eine entsprechende Vereinbarung gem. § 104 Satz 2 und 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit der Stadt Dissen geschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf in Abstimmung mit der Stadt Dissen vorzubereiten.

 

  1. Für das die Hauptschule und die Realschule schrittweise ersetzende IGS-Angebot wird ein Schulbezirk festgelegt, der das Stadtgebiet Dissen und das Gemeindegebiet Bad Rothenfelde umfasst. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf in Abstimmung mit der Stadt Dissen vorzubereiten.

  2. Hinsichtlich der Kostenbeteiligung wird eine zunächst bis zum 31.12.2019 befristete ergänzende Vereinbarung zum bestehenden Gastschulgeldvertrag vom 13./17. Juli 1981 unter Berücksichtigung des Schreibens der Stadt Dissen vom 05.12.2016 (siehe Anlage) angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf in Abstimmung mit der Stadt Dissen vorzubereiten.

 

 

 

 

 

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