Betreff
41. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Südlich der Hannoverschen Straße" mit örtlichen Bauvorschriften; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
2015/024
Art
Beschlussvorlage

Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 41. Mal zu ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Lindenallee“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 08.10.2013 im Rat gefasst (Protokoll Nr. 72, TOP 7).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 29.10.2014 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 29.12.2014 gem. § 3 (2) BauGB bis zum 30.01.2015 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Die in den vorgenannten Verfahren vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss  gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Der Vorhabenträger hat sich gem. § 12 (1) BauGB in einem Durchführungsvertrag zur Übernahme der Planungs-und Erschließungskosten und zur Erfüllung von weiteren Aufgaben und Verpflichtungen, die sich im Bauleitverfahren ergeben haben, verpflichtet. Die Beratungen zum Durchführungsvertrag erfolgen im nichtöffentlichen Sitzungsteil (TOP 13).

 

Die Planunterlagen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ und zum Vorhaben- und Erschließungsplan sind samt Begründung, Umweltbericht und der Abwägungsvorschläge dieser Vorlage beigefügt.

 

Aus Gründen der Vereinfachung sind die Fachgutachten (Anlagen 1 bis 8 zur Begründung) dieser Vorlage nicht noch einmal beigefügt, da sie den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 27.11.2014 zugegangen sind.

 

Auf Wunsch können die Unterlagen selbstverständlich gern noch einmal zur Verfügung gestellt werden.

 

   


a) 41. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen

    Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ wird samt der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.